…ist strittig, ob Aufwendungen für einen Computer, einen Laptop, Computerzubehör und Fahrtkosten für Preisvergleiche als Werbungskosten abzugsfähig sind. Erhebungen in der Wohnung der Bw. und ihrer Familie haben jedoch ergeben, dass die geltend gemachten Computer samt Zubehör von den beiden Kindern der Bw., die zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., adr1,vom 23. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 12. November 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 11. Dezember 2003…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch , am 1. Oktober 2003 in der Finanzstrafsache gegen den Bw.. wegen Schmuggel gemäß § 35 Abs. 1 lit. a 1. Fall des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. März…
…S 598,00) und Unterlagen für den Europäischen Computerführerschein (S 1.455,10) vollständig als Werbungskosten berücksichtigt. Bei diversem Computerzubehör (CD-Laufwerk um S 899,00, Festplatte um S 2.899,00 und CD-RW-Laufwerk um S 4.199,00) und den Kosten von…
…B. Abspielen von DVD´s mit fachspezifischen Fernsehsendungen in der Klasse, Bearbeiten von Sendungen, Aufnahme von CD`s für den Englischunterricht. Ich beantrage daher eine 100%-ige Anrechnung diese Anschaffung. ad 43) Computerzubehör Diese Aufwendung ist eine optische Notebookmaus, für welche ich, da sie unerlässlich ist…
…Einkommensteuererklärung 2002 in Höhe von € 36.454,-- beantragt. In der der Berufung beigelegten Einkommensteuererklärung 2002 machte die Bw. u.a. Aufwendungen für Computerzubehör in Höhe von € 1.586,93 geltend, ohne hiefür einen Privatanteil auszuscheiden. In der vorstehenden Einkommensteuererklärung 2002 machte die Bw…
…Pokale und Arbeitsessen in Höhe von S 12.482,80, Büromaterial in Höhe von S 7.327,80, diverses Computerzubehör in Höhe von S 7.254,00, Kilometergelder in Höhe von S 36.169,80 und Afa in Höhe von S 24.803,00. Das…
…sind auch dann abzugsfähig, wenn keine ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Verwendung erfolgt; bei gemischt genutzter beruflicher und privater Nutzung sind diese in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten (Ausgaben für Computer, Computerzubehör, Internet und Telefon). Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der…
…Lehrtätigkeit geltend, und zwar Fahrtkosten Fachgruppentreffen Gesang 164,16 € und Arbeitsmittel 439,53 €. Das Finanzamt anerkannte zur Gänze die Fahrtkosten, jedoch lediglich Arbeitsmittel iHv 165,71 € (Abzug eines Privatanteiles von 40 % für Computerzubehör; Nichtberücksichtigung der Ausgaben für Musik- und Notenmaterial, da diese…
…wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine im Jahr 2004 gegründete Luxemburger Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Betriebsgegenstand ist der Internethandel mit Computerzubehör. Mit Schreiben vom 21. Februar 2001 wurde für die Bw und deren Geschäftsführer SS durch deren Rechtsanwältin eine Selbstanzeige betreffend Umsatzsteuer 2004 bis…
…1. Februar 2010 wurde der Bw. zur Einkommensteuer 2008 veranlagt und berücksichtigte das Finanzamt die beantragten Werbungskosten mit folgender Begründung nur teilweise: "Bei dem beantragten Notebook und Computerzubehör wurde ein Privatanteil von 40% ausgeschieden. ... Die Werbungskosten für das Erstellen von Skripten konnten nicht anerkannt werden…
…Anwendung der Luxustangente laut Berechnung mit Ausnahme der außerhalb der Kaskoversicherung liegenden Versicherungsbeiträge) von 25% ausging, den Privatanteil/Telefon bei 100 € im Jahr beließ und im Zusammenhang mit Computer und Computerzubehör weiterhin keinen Privatanteil ausschied. Im Zusammenhang mit dem Veräußerungserlös/Audi wurde darauf hingewiesen…
…teilweise anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, bei den Ausgaben für den iPod handle es sich um solche für die private Lebensführung. Beim Computerzubehör sei ein Privatanteil von 40% abgezogen worden. Die für DVD´s und Ähnliches veranschlagten Kosten fielen unter das Abzugsverbots gemäß § 20 EStG. Das große…
…49,99 Euro, ein Daten Starter-Set Modem in Höhe von 149,00 Euro sowie weiteres Computerzubehör in Höhe von insgesamt 1.348,79 Euro als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einkommensteuerveranlagung für 2007 erfolgte mit Bescheid vom 2. September 2008 zunächst…
…vom 28. Mai 1997, 94/13/0203) für an sich unbedenklich. Nichts anderes ist aus Sicht des UFS für die Internetnutzung im Verfahrenszeitraum anzunehmen. Sowohl von den Aufwendungen für Computerzubehör als auch von den Internetkosten der Bw. ist daher ein Teil ihrem Privatbereich zuzuordnen. Wie…
…wurde im Februar 2000 gegründet und hatte ihren Sitz zunächst in Adresse-1. Ab 1. Juli 2000 wurde am Standort Adresse-2 ein Handel mit Computern und Computerzubehör betrieben. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. Juli 2001 wurde lt. Firmenbuch der Firmenname auf A Handels GmbH geändert…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung folgende Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend : | Art des Arbeitsmittels | Anschaffungskosten (AK) | 3 gebrauchte PCs (AK jeweils € 400.- ) | € 1.200.- | Diverse Computerzubehörteile (AK jeweils max…
…eine DVD-R, Klarsichthüllen, Spitzer, Korrekturroller, Ringbücher, Mappen, Buchfolien, Tippex, Bilderhalter, Postit, Tier- und Fotoatlas, IQ-Selektion, Computerzubehör (ohne nähere verständliche Bezeichnung auf dem Beleg), Tischsteckdose, USB-Stick, Tintenlöscher, Heftstreifen, Finepen, Fuji DVC, Kuckuckspfeife und Stempelbox, Leuchtstifte, Etiketten, Verstärkungsringe, Sticker, Batterien (laut Vermerk für Laserpointer…
…wobei allerdings sämtliche Bewirtungsspesen ohne eindeutigen Werbecharakter keinerlei Berücksichtigung finden konnten. Von den geltend gemachten Aufwendungen für Computerzubehör sei ein 40 %iger Privatanteil und von den Festnetz- und Telefonkosten ein 70 %iger Privatanteil ausgeschieden worden. Anteilige Betriebskosten für ein häusliches Arbeitszimmers blieben wie bereits auch…
…die auch für nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätige Personen von allgemeinem Interesse sei, keine Werbungskosten dar. Von den beantragten Aufwendungen für Computerzubehör und diverse Bastelartikel sei ein 40%iger Privatanteil abgezogen worden. Zudem seien nur jene Belege berücksichtigt worden, die leserlich gewesen seien…