…ausgewiesen. Mit Wirksamkeit vom 31.12.1999 sei die Schenkung der Gesellschaftsanteile von K.B. an den Bw. erfolgt. Im Zuge finanzstrafrechtlicher Maßnahmen bei österreichischen Brauereien seien in den sichergestellten Unterlagen auch Belege gefunden worden, aus denen geschlossen werden könne, dass an das Unternehmen Fa…
…€ ergibt." Die Bemessungsgrundlagen, die Abgabensätze und die Höhe der Abgaben sind am Ende der folgenden Entscheidungsgründe angeführt und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 10. Jänner 2008 hat die Brauerei A Gesellschaft mbH, B, beim Zollamt Innsbruck einen Antrag auf Erstattung…
…richtig, so dass auch die Feststellung mit der Meldung an das Zollamt Innsbruck nicht ident sein könne. Die Aussage, dass Bierfässer nicht dahingehend, von welcher Brauerei sie stammen, unterscheidbar wären, sei ebenfalls nicht richtig, da alle Fässer bei der Befüllung mit einem Etikett versehen würden…
…erwogen: Im gegenständlichen Berufungsverfahren ist strittig, ob die von der Betriebsprüfung vorgenommenen Umsatz- und Gewinnzurechnungen, die auf Grund von im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einer österreichischen Brauerei erstellten Kontrollmaterials durchgeführt wurden, zu Recht besteht. Zur Schätzung dem Grunde nach: Gemäß § 184 BAO haben die Abgabenbehörden…
…Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 festgesetzt. Begründend wurde seitens des Spruchsenates dazu ausgeführt, dass sich im Zuge der Aufdeckung amtsbekannter Malversationen österreichischer Brauereien herausgestellt habe, dass auch der Beschuldigte von der Fa.O. Getränke bezogen habe…
…Verfahren auffallend, dass der gegenständliche Akt der einzige Fall sei, in dem im Zusammenhang mit den angeschuldigten Schwarzeinkäufen bei diversen Brauereien sich ein Beschuldigter nicht schuldig bekannt habe. Die Verantwortung des Bw. sei damit glatt widerlegt. Was das Gutachten des Sachverständigen DI G. anlange, so…
…Aufgrund der Tatsache, dass bei der Verbuchung der (Brauerei-)Rechnungen - allein aufgrund des Inkassos mit Zehngroschen-Stücken - zwangsläufig Rundungsdifferenzen auftreten und sowohl die Erfassung der Gebinde als auch die genaue Zuteilung auf die jeweiligen Aufwandskonten nach Sparten grundsätzlich fehleranfällig seien, erscheine diese Übereinstimmung fast unmöglich…
…auch) an den genannten Tagen nicht von einem Zuordnungsfehler gesprochen werden. Der Argumentation der Bw. folgend hätte ein oder mehrere andere Kunden der Brauerei an den drei Tagen genau die gleichen Lieferungen wie die Bw. erhalten. Containerware Berufung: Wie unschlüssig und unglaubwürdig die vorgehaltenen Daten…
2.526,00 Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung die Schuld des Täters, wobei Milderungs- und Erschwerungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe zudem die persönlichen Verhältnisse und…
…KM), das anhand von bei der Brauerei B-AG beschlagnahmten EDV-Daten angefertigt wurde. Die Zusammenstellung erfolgte durch die EDV-Systemprüfung der Finanzverwaltung. Aus diesem Kontrollmaterial geht nach Ansicht des Finanzamtes hervor, dass die Bw. zusätzlich zu den "offiziellen" Lieferungen Getränke von der Brauerei bezog…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1995 bis 1997 sowie gegen den Haftungs-und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1995 bis 1997 entschieden: Die Berufung wird als…
…einem Rahmenvertrag einerseits und den auf Grund der Abruferklärungen des Kunden zustandekommenden einzelnen Kaufverträgen über Bier andererseits unterschieden. Im Rahmenvertrag stehen der Geldleistungspflicht der Brauerei durch Zahlung eines bestimmten Geldbetrages auf der einen Seite nur eine Unterlassungs-und Bezugspflicht, also bestimmte geschuldete Verhaltensweisen des Kunden…
…der Geschäftsherrin wurden im Rahmen einer UVA-Prüfung für den Zeitraum Jänner bis September 1998 auf Basis des nach Ansicht des Prüfers nichterfassten Wareneinkaufes bei der Brauerei zu den bisher erklärten Umsätzen - basierend auf den erklärten Rohaufschlagskoeffizienten - folgende Zuschätzungen vorgenommen: Wareneinsatzzuschätzung zu 10%: 31.400…
…erklärten Bemessungsgrundlagen; für den Zeitraum Jänner bis September 1998 wurden wegen des nach Ansicht des Prüfers nichterfassten Wareneinkaufes bei der Brauerei zu den bisher erklärten Umsätzen - basierend auf den erklärten Rohaufschlagskoeffizienten - folgende Zuschätzungen vorgenommen (USt-Akt Bl 1f): Wareneinsatzzuschätzung zu 10%: 31.400 öS, zu…
…und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1995 bis 1997 wurde u.a. festgestellt, auf Grund des von der Prüfungsabteilung Strafsachen zur Auswertung der Daten übermittelten "Kontrollmaterials" der Brauerei, von der die Beschwerdeführerin Getränke bezogen habe, würden für die verfahrensgegenständlichen Jahre nicht erfasste Einkäufe im Ausmaß von…
…dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe 1. Die Bw. betreibt eine Brauerei. Anläßlich einer Betriebsprüfung des Jahres 1998 wurden Anschaffungskosten einer Wasserversorgungsleitung iHv. 2.336.656,68 S aktiviert und auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 1 am 20. April 2004 über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 sowie Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Brauerei, vertreten durch BDO Auxilia THD. GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 21. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 19. November 2008 betreffend Energieabgabenvergütung für die Jahre 2002 bis 2006 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Mitglieder OR Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Dr. Georg Lamp und Joachim Rinösl, im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch, über die Berufung des M.G., 9... V., M-str. 5…
…vom 19.3.1998, 96/15/0005). Im gegenständlichen Fall wurden vom Bw. in den Streitjahren bei der ihn beliefernden Brauerei so genannte "Schwarzeinkäufe" getätigt, die in der Buchhaltung keinen Eingang fanden. Da diese "Schwarzeinkäufe" an Bier in die Betriebsstätte des Bw. Eingang gefunden haben…