…zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Die Bindung betrifft nur den…
…festgestellten Nachforderung ergibt und dem Erkenntnis zu Grunde gelegt worden ist. Speziell zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen…
…festgestellten Nachforderungen ergibt und dem Urteilsspruch zu Grunde gelegt worden ist. Speziell zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen…
…sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) zu unterscheiden sind aber auch noch die Fälle der Bindung an Strafurteile. Abgabenbehörden sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH an die…
…gedeckten Tatsachen (VwGH 7.5.1990, 88/15/0044), wobei die Bindung selbst dann besteht, wenn die maßgebliche Entscheidung rechtswidrig ist (VwGH 11.3.1963, 380/62). Das rechtskräftige Strafurteil des Landesgerichtes für Strafsachen Linz vom 12. September 2003, zur Geschäftszahl 26 Hv 58/03…
…fristgerecht Beschwerde gemäß § 85c ZollR-DG an die Abgabenbehörde II. Instanz ein. Darin wurde geltend gemacht, dass sich aus § 116 Abs.2 BAO eine Bindung der Abgabenbehörde an das rechtskräftige Strafurteil nicht herleiten lässt. Denn diese Bestimmung ordnet eine Bindungswirkung an Entscheidungen, denen ein amtswegig…
…zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Die Bindung betrifft nur den…
…einen Schlüssel der Garage an D.K. übergeben. Für den Senat bestehen keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung. Speziell im Hinblick auf die Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des…
…Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteiles von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Verurteilten auszugehen hat (etwa § 11 BAO), ohne dass es ihr zustünde, die Rechtsrichtigkeit eines rechtskräftigen Strafurteiles…
…eigene Kontonummer angab, die Rechungserlöse lukriert bzw. sich angeeignet hat. Ausgehend von der gegebenen Bindung an den vom Strafgericht festgestellten Sachverhalt ist die steuerrechtliche Beurteilung zunächst dahingehend zu treffen, dass die Umsätze und Einkünfte aus der von der BP festgestellten Tätigkeit dem Bw. zuzurechnen sind…
…Wenngleich die Bindung an das Strafurteil insofern noch nicht entscheidend ist (auch eine Pflichtverletzung als Wahrnehmende käme ja für CP in Betracht), ist dies ein weiterer Aspekt, welcher für nicht mit Sicherheit ausräumbare Zweifel an einem Schuldspruch der CP Anlass gibt. Es war daher spruchgemäß…
…3.3. Höhe der Einkünfte Der Bw. wendet dagegen im Wesentlichen Folgendes ein: 3.3.1 Die Beträge aus dem Titel der Skontoumleitung wären an Mitarbeiter der A. Österreich weitergegeben worden: Gemäß dem Strafurteil hat sich der Bw. hieraus € 50.000 behalten. Die Betriebsprüfung…
…auf denen der Spruch des rechtskräftigen Strafurteils beruhe, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung, nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Außerhalb gesetzlich angeordneter Tatbestandswirkungen einer strafgerichtlichen Verurteilung, bestünde eine Bindung der Abgabenbehörde an strafgerichtliche Urteile nur im Umfang ihrer Tatsachenfeststellungen (VwGH…
…Finanzstrafverfahren M.E. nicht einvernommen und seitens des Landesgerichtes für Strafsachen auf eine Konfrontation verzichtet worden sei. Dieser Umstand lasse eine "vermeintliche Bindung" an ein rechtskräftiges Strafurteil im Falle der Verurteilung bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, in einem äußerst…
…den Antragsteller bedeuten würde. Im gegenständlichen Fall war zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt die im Urteil des Landesgericht Eisenstadt getroffenen Feststellungen bereits höchstgerichtlich bestätigt worden. Aufgrund der im Abgabenverfahren bestehenden Bindung an Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile auf welchen sich ihr Spruch bezieht, konnte bereits damals davon ausgegangen werden…
…den Antragsteller bedeuten würde. Im gegenständlichen Fall war zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt die im Urteil des Landesgericht Eisenstadt getroffenen Feststellungen bereits höchstgerichtlich bestätigt worden. Aufgrund der im Abgabenverfahren bestehenden Bindung an Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile auf welchen sich ihr Spruch bezieht, konnte bereits damals davon ausgegangen werden…
…nbsp; Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (u.a. VwGH-Erkenntnis vom 24.9.1996, 95/13/0214) ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräfigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (vgl. Ritz…
…auch von vorsätzlichen Vertreterpflichtverletzungen ausgegangen werden. Das finanzbehördliche Strafverfahren betreffend Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1997 wäre für den Berufungswerber zwar eingestellt worden, daran bestehe im Haftungsverfahren aber eben so wenig eine Bindung wie an seinen gerichtlichen Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…Abgabenforderung beim Vertretenen, die Stellung als Vertreter, eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall steht außer Streit, dass der Rechtsmittelwerber vom 9. November 1996 bis zur Konkurseröffnung am 20. Jänner 1999 alleiniger…
…auch die für Oktober und November 1998 selbst erklärten Umsatzsteuern gegenüber der Gesellschaft bescheidmäßig festgesetzt. Da die Berufungsbehörde im Haftungsverfahren des Vertreters an diese für die Primärschuldnerin bescheidmäßig festgestellte Umsatzsteuerschuld gebunden, und vom Rechtsmittelwerber innerhalb der Haftungsberufungsfrist nicht auch gegen Jahresumsatzsteuerbescheid 1999 berufen worden ist…