…mit den Feststellungen der abgabenbehördlichen Überprüfung (Prüfbericht vom 10.8.2011) und dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz zu Gz HV. Dem Prüfbericht ist dazu Folgendes zu entnehmen: „Nach Aktenlage betreiben die Abgabepflichtigen B und A an der Adresse gemeinschaftlich einen Handel mit Kraftfahrzeugen…
…nicht. Es kann daher nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Bf. nicht existiert. Bindung an Gerichtsurteile: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus…
…zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Die Bindung betrifft nur den…
…festgestellten Nachforderung ergibt und dem Erkenntnis zu Grunde gelegt worden ist. Speziell zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen…
…festgestellten Nachforderungen ergibt und dem Urteilsspruch zu Grunde gelegt worden ist. Speziell zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen…
…rechtskräftigen – schuldsprechenden – Strafurteiles (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (zB VwGH 30.3.1998, 95/16/0324; 30.4.2003, 2002/16/0006, 0007; 28.5.2009, 2007/16/0161). Diese Bindung der Abgabenbehörde besteht nur…
…eine Selbstanzeige erstattet, welche zwar nicht strafbefreiend geworden ist, was aber zeige, genauso wie sein weiteres Verhalten, dass er an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes wesentlich mitgewirkt hat. Er habe ein reumütiges Geständnis abgelegt, sei finanzstrafrechtlich unbescholten, führe nunmehr einen ordentlichen Lebenswandel, war zur Tatzeit…
…sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) zu unterscheiden sind aber auch noch die Fälle der Bindung an Strafurteile. Abgabenbehörden sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH an die…
…einzustellen. 4.3. Zu Spruchpunkt II. (Erkenntnis Körperschaftsteuer 2011-2018) 4.3.1. Bindung an das Strafurteil Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen…
…gedeckten Tatsachen (VwGH 7.5.1990, 88/15/0044), wobei die Bindung selbst dann besteht, wenn die maßgebliche Entscheidung rechtswidrig ist (VwGH 11.3.1963, 380/62). Das rechtskräftige Strafurteil des Landesgerichtes für Strafsachen Linz vom 12. September 2003, zur Geschäftszahl 26 Hv 58/03…
…begangen hat, gebunden. Die vom Verwaltungsgerichtshof angeordnete Zeugeneinvernahme konnte daher unterbleiben, da eine Bindung an den vom Landesgericht G im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer festgestellten Sachverhalt besteht. 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u…
…nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt (siehe für Viele Ritz/Koran, BAO, 7. Aufl. (2021), § 116, IV. Bindung an Strafurteile [Rz 14…
…fristgerecht Beschwerde gemäß § 85c ZollR-DG an die Abgabenbehörde II. Instanz ein. Darin wurde geltend gemacht, dass sich aus § 116 Abs.2 BAO eine Bindung der Abgabenbehörde an das rechtskräftige Strafurteil nicht herleiten lässt. Denn diese Bestimmung ordnet eine Bindungswirkung an Entscheidungen, denen ein amtswegig…
…durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH 09.10.2023, Ra 2023/13/0115, mit Verweis auf VwGH 01.09.2015, Ro 2014/15/0023; siehe zur "Bindung an Strafurteile" auch Ritz, BAO-Kommentar6, § 116 Tz 14). Die Urteile hätten grundsätzlich die im Außenprüfungsbericht vom 16…
…zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Die Bindung betrifft nur den…
…einen Schlüssel der Garage an D.K. übergeben. Für den Senat bestehen keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung. Speziell im Hinblick auf die Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des…
…lediglich geregelt, inwieweit die Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen gebunden sind. Dagegen ist im § 116 BAO ebenso wenig wie im § 38 AVG die Frage der Bindung der Abgabenbehörden an bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Fragen (zB an Strafurteile) geregelt. Nach…
…die haftungsgegenständliche MinSt-Vorschreibung an die ***1*** solcherart als objektiv unzutreffend erweist (und mit ihr die Haftung meines Mandanten). 4. Nach unserem Verständnis ist dieser Interessenskonflikt zu Gunsten meines Mandanten aufzulösen: Nach der jüngeren Indikator des VwGH hat die Bindung an Strafurteile primär mit den…
…Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteiles von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Verurteilten auszugehen hat (etwa § 11 BAO), ohne dass es ihr zustünde, die Rechtsrichtigkeit eines rechtskräftigen Strafurteiles…
…ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden. Diese Bindung besteht auch hier grundsätzlich (wie bei sonstigen Vorfragenentscheidungen) nur an den Spruch, und nicht an die Entscheidungsgründe…