…Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Wegen dieser Bindung muss der Berufung gegen den Zinsenbescheid der Erfolg versagt bleiben. Sollte sich allerdings der Einkommensteuerbescheid nachträglich als rechwidrig erweisen und deshalb abgeändert oder aufgehoben werden, so wäre ein neuer, an…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid…
…die Zinsenberechnung unrichtig sei. Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen…
…Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegenden Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der…
…Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der…
…die Zinsenberechnung unrichtig sei. Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderung rechtswidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit…
…die Zinsenberechnung unrichtig sei. Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderung rechtswidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen…
…unrichtig sei. Die Bw. geht lediglich davon aus, dass die den Anspruchszinsen zu Grunde liegenden Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit…
…Eintritts der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 2000, wie dies vom Bw. nachhaltig vertreten wurde, nicht Voraussetzung. Die prozessuale Bindung eines - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheides kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid (Einkommensteuerbescheid 2000) rechtswirksam erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252 Tz…
…vom Finanzamt herangezogene Wiederaufnahmegründe durch andere austauschen. Grenzen der Änderungsbefugnis könnten sich auch durch eine eventuelle Bindung an Grundlagenbescheide, oder durch Bindung an Entscheidungen der Hauptfragenbehörde hinsichtlich zu beurteilender Vorfragen ergeben. Hingegen besteht für die entscheidende Abgabenbehörde zweiter Instanz kein Verböserungsverbot. 2.) Den eigentlichen Streitpunkt…
…die Gst 2658/5 und 2658/11. Gemäß Vertragspunkt II. überläßt H. dem Bw unentgeltlich seinen Drittelanteil an den Gst 2658/5 und 2658/11, welche Schenkung der Bw hiemit annimmt. Der zuletzt zum 1. Jänner 1997 unter EW-AZ1 festgestellte Einheitswert der Gesamtparzelle (=…
…BAO erlassener Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 12. März 2008 auf einen rechtswirksam erlassenen Feststellungsbescheid basiert. Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenbescheid kann aber nur dann zum Tragen kommen, wenn ein Grundlagenbescheid überhaupt rechtswirksam erlassen wurde. Davon kann aus den in den folgenden…
…erheben können, ist zu bemerken, dass dem Wesen eines Grundlagenbescheides entsprechend im "abgeleiteten" Abgabenverfahren Bindung an die im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen besteht. Eine derartige Bindung auch für das Abgabenverfahren des Geschenknehmers entfaltet ein an den Geschenkgeber gerichteter Einheitswertbescheid nach Maßgabe des § 191 Abs. 4 BAO…
…bereits signalisiert, dass hier wenige Erfolgsaussichten zu erwarten seien. Dies könne hiermit bestätigt werden. Auch hinsichtlich des Berufungspunkts "Anspruchszinsen" gebe es bereits eine eindeutige Judikatur (Bindung an den Grundlagenbescheid). Auch hier sei mit keiner Stattgabe zu rechnen. Gegenständlich wird also zu würdigen sein, ob die…
…sodass den angefochtenen Anspruchszinsenbescheiden auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Auf Grund der Bindung der Zinsenbescheide an die im Spruch der Körperschaftsteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen konnte somit der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Ergänzend wird vom Referenten bemerkt, dass im Falle einer etwaigen (teilweisen) Stattgabe der Berufungen…
…einer Steuernummer verweigert wurde. Abzugsfähigkeit einer Geldstrafe für die Hinterziehung von Eingangsabgaben als Geschäftsführer einer GesmbH. Das Finanzamt führte in der Berufungsvorlage Folgendes aus: In der Einkommensteuererklärung für 2000 erklärte der Berufungswerber (Bw.) einen Verlust von ATS -279.025,00 aus einer Beteiligung an "L…
…zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO sind etwa Grundlagenbescheide für Einkommensteuerbescheide (Ritz, aaO, § 252 Tz 9). Daher besteht im Einkommensteuerverfahren eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (s. wiederum zB…
…enthaltene Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Im den Gesellschafter betreffenden Einkommensteuerverfahren besteht somit eine gesetzliche Bindung an die im Grundlagenbescheid, gegenständlich dem Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, getroffenen Feststellungen (vgl. Ritz…
…sodass dem angefochtenem Anspruchszinsenbescheid auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Auf Grund der Bindung des Zinsenbescheides an die im Spruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesene Nachforderung konnte somit der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Ergänzend wird vom Referenten bemerkt, dass im Falle einer etwaigen (teilweisen) Stattgabe der Berufung…
…Wartetastenverluste aus der Bildung von IFBs in Höhe von rund 3,900.000,00 S. Bei der Ermittlung der im Jahr 2001 mit den Gewinnanteilen der stillen Gesellschafter verrechenbaren Verluste sei der auf die stillen Gesellschafter entfallende Anteil aus dem Beteiligungsertrag an der B GmbH…