…Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Wegen dieser Bindung muss der Berufung gegen den Zinsenbescheid der Erfolg versagt bleiben. Sollte sich allerdings der Einkommensteuerbescheid nachträglich als rechwidrig erweisen und deshalb abgeändert oder aufgehoben werden, so wäre ein neuer, an…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid…
…die Zinsenberechnung unrichtig sei. Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen…
…Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegenden Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der…
…Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der…
…die Zinsenberechnung unrichtig sei. Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderung rechtswidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit…
…die Zinsenberechnung unrichtig sei. Der Bw. geht lediglich davon aus, dass die den Anspruchszinsen zu Grunde liegende Einkommensteuernachforderung rechtswidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen…
…unrichtig sei. Die Bw. geht lediglich davon aus, dass die den Anspruchszinsen zu Grunde liegenden Einkommensteuernachforderungen rechtswidrig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit…
…Eintritts der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 2000, wie dies vom Bw. nachhaltig vertreten wurde, nicht Voraussetzung. Die prozessuale Bindung eines - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheides kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid (Einkommensteuerbescheid 2000) rechtswirksam erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252 Tz…
…einer Revision Auf Grund der angeführten gesetzlichen Bestimmungen sowie der zitierten, bzw. der in den angeführten Literaturstellen zitierten, höchstgerichtlichen Rechtsprechung, ergeben sich die Rechtsfolgen der Bindung von abgeleiteten Bescheiden an Grundlagenbescheide gem. § 192 BAO und der Einschränkung des Beschwerderechtes gegen abgeleitete Bescheide gem. § 252 Abs…
…Zulässigkeit der Revision: Auf Grund der oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen sowie der dort zitierten, bzw. der in den angeführten Literaturstellen zitierten, höchstgerichtlichen Rechtsprechung, ergeben sich die Rechtsfolgen der Bindung von abgeleiteten Bescheiden an Grundlagenbescheide gem. § 192 BAO, der Wirkung von Feststellungsbescheiden gegenüber allen Beteiligten gem. …
…2001, 2000/16/0082; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0227). Grenzen der Abänderungsbefugnis ergeben sich beispielsweise aus der Bindung an Grundlagenbescheide (vgl. § 192 BAO), bei Vorfragen im Sinn des § 116 BAO) aus der Bindung an Entscheidungen der Hauptfragenbehörde, aus § 209a Abs. 3 BAO, aus …
…des Gerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes). Die Bindungswirkung an Entscheidungen in Grundlagenbescheiden setzt die Wirksamkeit dieser Bescheide voraus (vgl. zB VwGH 22.3.1983, 82/14/0210). Diese Wirksamkeit muss auch gegenüber demjenigen bestehen, dessen abgeleiteter Bescheid nach § 295 BAO zu ändern bzw. aufzuheben ist. Die Bindung (…
…Die Einkommensteuer sei daher nach § 295 Abs. 3 und 4 BAO in Bindung an die rechtskräftigen Feststellungsbescheide erklärungsgemäß zu veranlagen. 6.3.) Nach Ergehen einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 30. Juni 2015 wurde mit Eingabe vom 7. Juli 2015 fristgerecht die Entscheidung über die Beschwerde durch…
…von Ritz/Koran, 7. Aufl., 2021 folgendes ausgeführt: "Grenzen (Einschränkungen) der Änderungsbefugnis können sich ergeben aus …………der Bindung an Grundlagenbescheide oder an "grundlagenbescheidähnliche" Bescheide (vgl § 192)…………. § 192 BAO lautet: "In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere…
…vom Finanzamt herangezogene Wiederaufnahmegründe durch andere austauschen. Grenzen der Änderungsbefugnis könnten sich auch durch eine eventuelle Bindung an Grundlagenbescheide, oder durch Bindung an Entscheidungen der Hauptfragenbehörde hinsichtlich zu beurteilender Vorfragen ergeben. Hingegen besteht für die entscheidende Abgabenbehörde zweiter Instanz kein Verböserungsverbot. 2.) Den eigentlichen Streitpunkt…
…entfallende Anteil an den Einkünften mit 2.956,05 € ausgewiesen. Im bekämpften Bescheid wurden diese Einkünfte in der mitgeteilten Höhe angesetzt. Die Beschwerde richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der Einkünfte aus der Beteiligung. Der gemäß § 188 BAO erlassene Bescheid ist Grundlagenbescheid für die…
…führte aus, dass die Einkünfte der "X-GmbH-CoKG" gemäß § 188 BAO festzustellen waren und im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten Bindung an den Feststellungsbescheid (als Grundlagenbescheid) bestehe. Hinsichtlich der Lohneinkünfte bestehe eine Bindung an die vom Arbeitgeber übermittelte "Verdienstbescheinigung". Ergänzend wies das Finanzamt darauf hin, dass…
…die Gst 2658/5 und 2658/11. Gemäß Vertragspunkt II. überläßt H. dem Bw unentgeltlich seinen Drittelanteil an den Gst 2658/5 und 2658/11, welche Schenkung der Bw hiemit annimmt. Der zuletzt zum 1. Jänner 1997 unter EW-AZ1 festgestellte Einheitswert der Gesamtparzelle (=…
…BAO erlassener Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 12. März 2008 auf einen rechtswirksam erlassenen Feststellungsbescheid basiert. Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenbescheid kann aber nur dann zum Tragen kommen, wenn ein Grundlagenbescheid überhaupt rechtswirksam erlassen wurde. Davon kann aus den in den folgenden…