…so dass es in Hinblick auf den Einwand der Nichtauszahlung von Löhnen in den haftungsgegenständlichen Zeiträumen abgesehen von der entscheidungsgegenständlich ohnedies gegebenen Bindung an den Haftungs- und Abgabenbescheid der GmbH damit auch bei bloß unbewiesenen Behauptungen des Rechtsmittelwerbers geblieben ist. Der Berufungswerber war von 28…
…Da im gegenständlichen Haftungsverfahren die Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeiten der in den einzelnen Fälligkeitszeitpunkten der (Haftungs)Abgaben zur Verfügung gestandenen Gesellschaftsmittel unterblieben und auch nicht nachgewiesen worden ist, welche Beträge an den Abgabengläubiger im Falle pflichtgemäßer anteilsmäßiger Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zu entrichten gewesen…
…dann, wenn sie nicht nachweisen könnten, dass sie an der Abgabennichtentrichtung kein Verschulden treffe. Wegen der besonderen Behauptungs- und Beweislast im Haftungsverfahren wäre es am Berufungswerber gelegen gewesen, seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung der rückständigen Gesellschaftsabgaben nachzuweisen. Da er diesen Nachweis gegenständlich nicht erbracht hätte…
…erblickt werden. Da Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der Abgabenschuld der GmbH nicht im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung erhoben werden könnten, werde auch gegen die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide berufen. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates zur Erstellung eines Liquiditätsstatus als…
…dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid voran, so gibt es eine solche Bindung nicht. Ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist in diesem Fall als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über…
…nicht im Haftungsverfahren zu prüfen. Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid…
…des Bw., die Schätzung der Umsatzsteuer sei - gemessen an den "korrekten Zahlen" der während seiner Geschäftsführungstätigkeit eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen - unrichtig, mit der Begründung abgelehnt, dass im Haftungsverfahren Bindung an den dem Haftungsbescheid vorangegangenen Umsatzsteuerbescheid bestehe. Mit dieser Argumentation befände sich das Finanzamt im Recht, wenn es…
…Verhältnisse (das erstmals im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz erstattet wurde) zunächst von der Abgabenbehörde erster Instanz - unter Bindung an die Rechtsansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz über die mögliche Auswirkung einer schlechten wirtschaftlichen Lage auf den Ausgang des Haftungsverfahrens - zunächst einer…
…Haftungsinanspruchnahme sind bestehende Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin. Im Haftungsverfahren ist die Abgabenbehörde dabei grundsätzlich an den Inhalt der vorangegangenen Abgabenbescheide gebunden. Nur wenn der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangeht, besteht eine solche Bindung nicht. Lediglich in einem solchen Fall ist die…
…ist auch im Hinblick auf diese haftungsgegenständlichen Abgaben eine teilweise Aussetzung der Einhebung (im Haftungsverfahren) geboten, da der Berufung der Primärschuldnerin mit (ungeachtete der anhängigen VwGH-Beschwerde) rechtskräftiger und wirksamer Berufungsentscheidung vom 13.2.2007 teilweise stattgeben wurde. Aufgrund der Bindung des Haftungsverfahrens an das…
…die Abgabenfestsetzung Berufung zu erheben. Im Rahmen des Haftungsverfahrens werde dem Bw. erneut die Möglichkeit eingeräumt auch eine Berufung gegen die der Haftungsinanspruchnahme zu Grunde liegenden Abgabenbescheide zu erheben. Da die Grundlagenbescheide nach der Betriebsprüfung jedoch in Rechtskraft erwachsen seien, sei die Berufung spruchgemäß abzuweisen…
…die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 20. 3. 2007 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2001 und 2002 richtet. Somit ist über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzungen (nur) im Rechtsmittelverfahren betreffend die Bescheide über den Abgabenanspruch abzusprechen, während im Haftungsverfahren eine Bindung an diese Bescheide besteht…
…bestehe im Haftungsverfahren aber eben so wenig eine Bindung wie an seinen gerichtlichen Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Monate 4-12/97 und 4-5/98. Betreffend Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1997 sei beabsichtigt, auch im Haftungsverfahren…
…gegen die vom Antrag betroffenen Abgabenbescheide geführt hätte (vgl. VwGH 26.5.1998, 97/14/0080). Auf die Möglichkeit zur Einbringung einer solchen Berufung war in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Haftungsbescheides ausdrücklich hingewiesen worden. Aufgrund der im Haftungsverfahren gegebenen Bindung an das Abgabenfestsetzungsverfahren ist somit…
…Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt (vgl. VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Trotz dieser Bindung an die Höhe der Umsatzsteuerschuld für das Jahr 2006 war im gegenständlichen Haftungsverfahren zu überprüfen…
…Die Berufungsausführungen hinsichtlich einer allenfalls unrichtigen Abgabenfestsetzung sind daher nicht im Haftungsverfahren zu prüfen. Geht nämlich einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und sie hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung der Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten…
…zum Einen Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH vom 23. Mai 1990, 89/13/0250) und zum Anderen die Abgabennachforderungen auf während des laufenden Konkursverfahrens erlassenen und an die zum damaligen Zeitpunkt zuständige MV…
…sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid vom 20. 3. 2007 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2000 richtet. Somit ist über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung (nur) im Rechtsmittelverfahren betreffend die Bescheide über den Abgabenanspruch abzusprechen, während im Haftungsverfahren eine Bindung an diese Bescheide besteht…
…dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid voran, so gibt es eine solche Bindung nicht. Ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist in diesem Fall als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über…
…der Haftung zugrunde liegenden Abgabenbescheide gegenüber der Primärschuldnerin wirksam ergangen sind und daher im Haftungsverfahren, entsprechend der oben zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, eine Bindung an diese Abgabenbescheide besteht. Aus dem Berufungsvorbringen des Bw. ist zudem ersichtlich, dass diesem auch die Berufungsentscheidung im Abgabenverfahren vom 22…