…so dass es in Hinblick auf den Einwand der Nichtauszahlung von Löhnen in den haftungsgegenständlichen Zeiträumen abgesehen von der entscheidungsgegenständlich ohnedies gegebenen Bindung an den Haftungs- und Abgabenbescheid der GmbH damit auch bei bloß unbewiesenen Behauptungen des Rechtsmittelwerbers geblieben ist. Der Berufungswerber war von 28…
…Da im gegenständlichen Haftungsverfahren die Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeiten der in den einzelnen Fälligkeitszeitpunkten der (Haftungs)Abgaben zur Verfügung gestandenen Gesellschaftsmittel unterblieben und auch nicht nachgewiesen worden ist, welche Beträge an den Abgabengläubiger im Falle pflichtgemäßer anteilsmäßiger Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zu entrichten gewesen…
…dann, wenn sie nicht nachweisen könnten, dass sie an der Abgabennichtentrichtung kein Verschulden treffe. Wegen der besonderen Behauptungs- und Beweislast im Haftungsverfahren wäre es am Berufungswerber gelegen gewesen, seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung der rückständigen Gesellschaftsabgaben nachzuweisen. Da er diesen Nachweis gegenständlich nicht erbracht hätte…
…Im Abgabenbescheid ist nicht darüber abzusprechen, ob die Teilbeträge ganz oder teilweise entrichtet wurden. Die Entrichtung bzw. Nichtentrichtung der Teilbeträge ist weder für die Höhe der festgesetzten Abgaben noch für die Höhe der Nachforderung von Bedeutung. Die Bindung an den Abgabenbescheid im Haftungsverfahren besteht nur…
…negativ gewesen sei, keine Gläubigerbevorzugung stattgefunden habe, erübrigt sich daher. Im Übrigen wird auf die Bindung an den Abgabenbescheid im Haftungsverfahren verwiesen. Nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt beruhen die restlichen Abgaben auf bescheidmäßigen Vorschreibungen (Körperschaftssteuervorauszahlung, Säumniszuschlag, Lohnsteuer 2012 bis 2013, Dienstgeberbeitrag 2012 bis…
…Dezember 1997, 96/15/0269)." Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts erfordert - vor dem Hintergrund der Bindung an den Abgabenbescheid der Primärschuldnerin - eine haftungsausschließende vertretbare Rechtsansicht des Vertreters nach § 80 BAO die Zugrundelegung des im Abgabenbescheid festgestellten Sachverhalts: Umsatzsteuer 2002, 2003 und 2004 - Ausfuhrlieferungen Steuerfreie Ausfuhrlieferungen…
…1997, 96/15/0269)." Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts erfordert - vor dem Hintergrund der Bindung an den Abgabenbescheid der Primärschuldnerin - eine haftungsausschließende vertretbare Rechtsansicht des Vertreters nach § 80 BAO die Zugrundelegung des im Abgabenbescheid festgestellten Sachverhalts: Umsatzsteuer 2002 und 2003 - Ausfuhrlieferungen Steuerfreie Ausfuhrlieferungen wurden nicht anerkannt…
…erblickt werden. Da Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der Abgabenschuld der GmbH nicht im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung erhoben werden könnten, werde auch gegen die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide berufen. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates zur Erstellung eines Liquiditätsstatus als…
…Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an den Abgabenbescheid zu halten. Die Verschuldensprüfung hat dabei von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Festsetzung der Umsatzsteuer sind hingegen nur in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren, nicht jedoch im Haftungsverfahren zu klären (vgl…
…grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten (vgl. VwGH 29.4.2010, 2008/15/0085; VwGH 30.3.2006, 2003/15/0125). Im vorliegenden Beschwerdefall wurden die gegenüber dem Bf. im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenansprüche gegenüber der Erstschuldnerin bescheidmäßig festgesetzt. Somit besteht im Haftungsverfahren Bindung an…
…dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid voran, so gibt es eine solche Bindung nicht. Ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist in diesem Fall als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über…
…dennoch zu würdigen. Dabei können allerdings die in den Lohnsteuerprüfungsberichten getroffenen Sachverhaltsfeststellungen im Haftungsverfahren nicht angefochtenen werden, da die Behörde daran gebunden ist und sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an einen Abgabenbescheid zu halten hat, wenn einem Haftungsbescheid ein solcher…
…nicht im Haftungsverfahren zu prüfen. Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid…
…verbliebende Restbetrag gänzlich im Unklaren geblieben. Nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt hat sich die Umsatzsteuer 2015 aufgrund der Verrechnung der Konkursquote verringert. Dass die Abgaben grundsätzlich bestehen, ergibt sich aus den diese Abgabe festsetzenden Abgabenbescheiden, an die das Bundesfinanzgericht im Haftungsverfahren gebunden ist…
…in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Zu den behaupteten Entrichtungen mittels Einzahlung mit Verrechnungsweisung ist grundsätzlich auszuführen, dass im Haftungsverfahren insoweit eine Bindung an das Abgabenkonto besteht, dass davon auszugehen ist, dass Buchungen und Verrechnungen rechtsrichtig vorgenommen wurden. Ist…
…Haftung Herangezogenen können somit nicht mit Erfolg im Haftungsverfahren, in dem eine Bindung an die Abgabenbescheide besteht, vorgebracht werden, sondern ausschließlich im Beschwerdeverfahren gemäß § 248 BAO betreffend die Bescheide über den Abgabenanspruch. Auch im Falle eines Obsiegens im zu Grunde liegenden Abgabenverfahren wäre der Haftungsbescheid…
…aber nur im Verfahren gemäß § 248 BAO gegen die erlassenen Abgaben- bzw. Nachforderungsbescheide zu erheben und nicht im Haftungsverfahren selbst zu prüfen, in dem eine Bindung an die Abgabenbescheide bestehe. Weiters werde eingewendet, dass der Bf. einen Betrag von € 22.500 an das Finanzamt…
…(bei Bindung an die Höhe der Abgabenschuld) im Haftungsverfahren zu prüfen. In Bezug auf die von der Betriebsprüfung zugrunde gelegten Entnahme der Geschäftsausstattung im Jahr 2010 (Buchwert: € 15.000,00) resultierenden Umsatzsteuer 2010 in Höhe von € 3.000,00 geht das Bundesfinanzgericht davon…
…im Haftungsverfahren abzusprechen. "Wird die Haftung, was nur ausnahmsweise zulässig ist, vor der Inanspruchnahme des Erstschuldners geltend gemacht, existiert daher kein gegen den Eigenschuldner gerichteter Abgabenbescheid, so ist nach Ellinger (in Bauer-FS, 40; giA RAE, Rz 1218) mit dem Haftungsbescheid eine Ausfertigung eines an…
…des Bw., die Schätzung der Umsatzsteuer sei - gemessen an den "korrekten Zahlen" der während seiner Geschäftsführungstätigkeit eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen - unrichtig, mit der Begründung abgelehnt, dass im Haftungsverfahren Bindung an den dem Haftungsbescheid vorangegangenen Umsatzsteuerbescheid bestehe. Mit dieser Argumentation befände sich das Finanzamt im Recht, wenn es…