…korrigierte die Höhe des Pendlerpauschales von 1.071,00 € auf 11,74 €. Ansonsten führte es die Veranlagung des Berufungswerbers erklärungsgemäß durch. Begründend führte es Folgendes aus: "Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener…
…Abs. 4 FLAG gleichzuhalten. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass jene Bedingungen erfüllt sind, die für den Bezug von Arbeitslosengeld (bzw. anschließend Notstandshilfe) gefordert sind. Letzteres ist bei der Einschreiterin gegeben. Die Suche nach einem (neuen) Arbeitsplatz schließt nahtlos an die Erwerbstätigkeit der Einschreiterin in. Gemäß…
…angeregt durch die fehlenden Einkünfte der Fa. 1. bzw. in Verkennung der Rechtslage beim Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gleichzeitigem Arbeitslosengeldbezug (zwingende Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes iSd § 3 Abs. 2 EStG 1988). In der Berufungsvorentscheidung vom 05. März 2012 wurde das Einkommen 2011…
…Lebensjahr vollendet und war auch beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender vorgemerkt, jedoch bezog es ein tägliches Arbeitslosengeld in Höhe von € 37,11 und somit über der im Jahr 2010 geltenden Geringfügigkeitsgrenze von täglich € 28,13 bzw. monatlich € 366,33. Im Ergebnis lagen die…
…von den geltend gemachten Sonderausgaben ein Viertel des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrages, nämlich € 730,00, an. Gleichzeitig erfolgte bei der Berechnung der Jahressteuer eine Hochrechnung der nicht während des ganzen Jahres 2010 bezogenen Einkünfte, da die Bw. im gegenständlichen Jahr zeitweise Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezog…
…dabei jedoch Arbeitslosengeld in einer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Höhe bezogen hat. Mit [1.MM.JJJJ] wurde ein Dienstverhältnis begonnen. Da somit im Zeitraum bis [TT/MM/JJJJ] ein Tatbestandselement des § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 (kein Bezug von über der Geringfügigkeitsgrenze liegendem Arbeitslosengeld)…
…Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Jahr 2008 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Arbeitslosengeld für insgesamt 42 Tage. Die Transferleistungen wurden außerhalb des Zeitraumes der nichtselbständigen Einkünfte bezogen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 17. Februar 2009 wurde das Arbeitslosengeld in Höhe von € 958,44 gemäß der…
…und somit nicht "außerhalb" des Arbeitslosengeldes - bezogen worden seien. Das Finanzamt gab dem Begehren des Bw. in der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge. Die Bezüge der OEPAG zog es nur für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2005, somit im Ausmaß von 50% (€ 5.104…
…steuerpflichtig. Vorübergehende Bezüge aus der gesetzlichen Krankenvorsorge werden - soweit sie € 20 täglich übersteigen - zunächst mit 22% besteuert und später im Rahmen der Veranlagung erfasst. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG ist das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe von der Einkommensteuer befreit…
…das sind 273 Tage, Arbeitslosengeld, wodurch die vom Gesetz geforderte Voraussetzung, dass sie nur für einen Teil des Kalenderjahres steuerfreie Bezüge bezogen hat, erfüllt ist. Damit tritt die in der genannten Gesetzesstelle vorgesehene Rechtsfolge, wonach die von der Bw. zu versteuernden Aktivbezüge des restlichen Kalenderjahres…
…a EStG 1988 ist u.a. das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 144/2001 sind, falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge u.a. im Sinne des …
…Folge auf das zu versteuernde Einkommen von € 17.255,35 umgelegt wurde. Zur Begründung führte das Finanzamt an, dass die Bezüge für Oktober und November 2002 aus der Berechnung des Progressionsvorbehaltes herausgenommen worden seien, da sie gleichzeitig mit dem Arbeitslosengeld bezogen worden seien. Daraufhin…
…Gesetz findet; nach dem klaren Wortlaut des § 3 Abs. 2 EStG 1988 sind bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur für einen Teil des Kalenderjahres (dies liegt im gegenständlichen Fall vor) die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3…
…Sonderausgaben in Höhe von 213,83 €) ergibt. Strittig ist die Rechtmäßigkeit der im Einkommensteuerbescheid 2002 durchgeführten Steuerberechnung. Über die Berufung wurde erwogen: Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge iSd § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (worunter unter anderem das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld fällt)…
…hier vorliegende Sachverhalt in den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 EStG 1988 (siehe oben) fällt: Nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung sind bei Bezug von versicherungsmäßigem Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur für einen Teil des Kalenderjahres (hier: vom 1. Juli bis zum 17. November 2002 und…
…gesetzlichen Sozialversicherung von der X-Versicherungsanstalt sowie eine Firmenpension von der Y-KG. Weiters bezog sie vom 1. Jänner bis zum 30. Juni 2001 Arbeitslosengeld und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2001 eine Eigenpension aus der gesetzlichen Sozialversicherung, letztere wiederum von der X…
…der hier vorliegende Sachverhalt in den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 EStG 1988 (siehe oben) fällt: Nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung sind bei Bezug von versicherungsmäßigem Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur für einen Teil des Kalenderjahres (hier: vom 1. Jänner bis zum 4. Februar 2001…
…die diesbezüglich auch nicht strittig sind, war die Bw. im strittigen Zeitraum weder nichtselbständig noch selbständig erwerbstätig sondern machte eine Ausbildung und bezog Arbeitslosengeld. Die Voraussetzung der Erwerbstätigkeit der Bw. ist somit im Berufungszeitraum nicht erfüllt. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag…
…der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes wurden die (laufenden) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um die von der Schweiz erstattete Quellensteuer vom auf ein Sperrkonto übertragenen Pensionskassenkapital erhöht und dieser erhöhte Betrag dem Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld entsprechend auf einen Jahresbetrag hochgerechnet…
…geboren xx, stand bis 31.10.2002 in einem Lehrverhältnis als Kunststoffverarbeiter und hat das Lehrverhältnis mit diesem Datum einvernehmlich gelöst. Von 13.12.2002 bis 21.4.2004 war er beim Arbeitsmarktservice als lehrstellensuchend gemeldet, bezog jedoch gleichzeitig zunächst Arbeitslosengeld, dann Notstandsbeihilfe. Ab 1…