…Bei ganzjährigem Bezug von Einkünften entfalten die oben angeführten Transferzahlungen ohnehin keine progressionsmindernde Wirkung." VwGH, 22.11.2006, 2006/15/0084: "Zu betonen ist allerdings, dass nur die im Kalenderjahr für Zeiten vor und nach dem Arbeitslosengeldbezug bezogenen Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Umrechnung…
…korrigierte die Höhe des Pendlerpauschales von 1.071,00 € auf 11,74 €. Ansonsten führte es die Veranlagung des Berufungswerbers erklärungsgemäß durch. Begründend führte es Folgendes aus: "Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener…
…Höhe von insgesamt 18.185,11 Euro (292 Tage). An insgesamt 55 Tagen (7.11. bis 31.12.2022) bezog er Arbeitslosengeld idHv 1.889,25 Euro. Die Hochrechnung nach § 3 Abs 2 EStG 1988 ergibt Folgendes: | | Tage | Euro | Steuerpflichtige Bezüge…
…Der Jahreslohnzettel des AMS stimme demgemäß nicht. Die erhaltenen Zahlungen seien Pensionszahlungen. In der Beschwerdevorentscheidung vom 03.09.2021 nahm die belangte Behörde aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld im Jahr 2020 erneut eine Hochrechnung der Arbeitseinkünfte des Bf gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 vor…
…der Fassung des BGBl. I 48/2020 lautet auszugsweise: "(1) Von der Einkommensteuer sind befreit: […] 5. a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen […] (2) Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit…
…und durch den Bezug von Notstandshilfe steht schon der Wortlaut des § 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 entgegen (UFS 30.11.2011, RV/2168-W/11) . Nach dieser Bestimmung steht der Verkehrsabsetzbetrag nur bei Einkünften aus einem "bestehenden Dienstverhältnis" zu. Das Arbeitslosengeld soll hingegen…
…der auf die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld entfällt. Aufgrund der durchgehenden Beschäftigung des Bf in den Monaten April bis Juni steht der Werbungskostenabzug in diesem Zeitraum in der beantragten Höhe zu. Im Monat März bezog der Bf nur an 25 von 31 Tagen Arbeitslosengeld…
…Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige bezog im Streitjahr 2013 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus mehreren Arbeitsverhältnissen für den Zeitraum 1. Juni bis 30. September Arbeitslosengeld. In dem in Beschwerde gezogenen Einkommensteuerbescheid 2013 vom 17. Februar 2014 wurde ein Betrag in Höhe von 1.589,63 €…
…Abs. 4 FLAG gleichzuhalten. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass jene Bedingungen erfüllt sind, die für den Bezug von Arbeitslosengeld (bzw. anschließend Notstandshilfe) gefordert sind. Letzteres ist bei der Einschreiterin gegeben. Die Suche nach einem (neuen) Arbeitsplatz schließt nahtlos an die Erwerbstätigkeit der Einschreiterin in. Gemäß…
…angeregt durch die fehlenden Einkünfte der Fa. 1. bzw. in Verkennung der Rechtslage beim Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gleichzeitigem Arbeitslosengeldbezug (zwingende Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes iSd § 3 Abs. 2 EStG 1988). In der Berufungsvorentscheidung vom 05. März 2012 wurde das Einkommen 2011…
…Lebensjahr vollendet und war auch beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender vorgemerkt, jedoch bezog es ein tägliches Arbeitslosengeld in Höhe von € 37,11 und somit über der im Jahr 2010 geltenden Geringfügigkeitsgrenze von täglich € 28,13 bzw. monatlich € 366,33. Im Ergebnis lagen die…
…von den geltend gemachten Sonderausgaben ein Viertel des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrages, nämlich € 730,00, an. Gleichzeitig erfolgte bei der Berechnung der Jahressteuer eine Hochrechnung der nicht während des ganzen Jahres 2010 bezogenen Einkünfte, da die Bw. im gegenständlichen Jahr zeitweise Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezog…
…dabei jedoch Arbeitslosengeld in einer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Höhe bezogen hat. Mit [1.MM.JJJJ] wurde ein Dienstverhältnis begonnen. Da somit im Zeitraum bis [TT/MM/JJJJ] ein Tatbestandselement des § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 (kein Bezug von über der Geringfügigkeitsgrenze liegendem Arbeitslosengeld)…
…Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Jahr 2008 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Arbeitslosengeld für insgesamt 42 Tage. Die Transferleistungen wurden außerhalb des Zeitraumes der nichtselbständigen Einkünfte bezogen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 17. Februar 2009 wurde das Arbeitslosengeld in Höhe von € 958,44 gemäß der…
…und somit nicht "außerhalb" des Arbeitslosengeldes - bezogen worden seien. Das Finanzamt gab dem Begehren des Bw. in der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge. Die Bezüge der OEPAG zog es nur für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2005, somit im Ausmaß von 50% (€ 5.104…
…steuerpflichtig. Vorübergehende Bezüge aus der gesetzlichen Krankenvorsorge werden - soweit sie € 20 täglich übersteigen - zunächst mit 22% besteuert und später im Rahmen der Veranlagung erfasst. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG ist das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe von der Einkommensteuer befreit…
…das sind 273 Tage, Arbeitslosengeld, wodurch die vom Gesetz geforderte Voraussetzung, dass sie nur für einen Teil des Kalenderjahres steuerfreie Bezüge bezogen hat, erfüllt ist. Damit tritt die in der genannten Gesetzesstelle vorgesehene Rechtsfolge, wonach die von der Bw. zu versteuernden Aktivbezüge des restlichen Kalenderjahres…
…a EStG 1988 ist u.a. das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 144/2001 sind, falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge u.a. im Sinne des …
…Folge auf das zu versteuernde Einkommen von € 17.255,35 umgelegt wurde. Zur Begründung führte das Finanzamt an, dass die Bezüge für Oktober und November 2002 aus der Berechnung des Progressionsvorbehaltes herausgenommen worden seien, da sie gleichzeitig mit dem Arbeitslosengeld bezogen worden seien. Daraufhin…
…Gesetz findet; nach dem klaren Wortlaut des § 3 Abs. 2 EStG 1988 sind bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur für einen Teil des Kalenderjahres (dies liegt im gegenständlichen Fall vor) die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3…