…Erledigung vorliegt, zumal die auf dem angefochtenen Schriftstück angeführte Behörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides nicht existiert hat. Die Anführung einer nicht existenten Behörde ist dem Fehlen einer Behördenbezeichnung gleichzuhalten. Da für die Bescheidqualität die Bezeichnung der Behörde unverzichtbar ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³…
…ha mit einem Hektarsatz von € 260,2855 bewertet. Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 37,2 und eine Betriebszahl von 39,246 unterstellt. Die gegen diesen Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2004 erhobene Berufung wurde mit Berufungsentscheidung vom…
…dass es sich bei der Erledigung um keinen Bescheid handelt, sind zumindest Zweifel angebracht, ob die Behörde damit rechtsverbindlich über den Antrag abgesprochen hat. Bei derartigen Zweifel kommt aber dem Formerfordernis des § 93 Abs.2 BAO, wonach jeder Bescheid als solcher ausdrücklich zu bezeichnen ist…
…Verwaltungsgerichtshofes gehöre der maßgebliche Wiederaufnahmebescheid in den Spruch des Bescheides. Die Wiederaufnahmegründe seien in der Begründung anzuführen, weiters habe die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten. Bei dem Wiederaufnahmegrund nach § 303 Abs 4 BAO gehe es regelmäßig darum, dass die Behörde danach…
…Telefax vom 22. Dezember 2003 sei im Namen und Auftrag der gelöschten Gesellschaft ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingebracht worden, da nach Ansicht der Behörde die Berufungsfrist ungenützt verstrichen sei. Der Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes sei durch den UFS am 21. März 2006…
…der Faktor berichtigt worden. Dementsprechend hätte dies auch für die Jahre 1992 und 1993 erfolgen können. Die Berichtigung des Faktors von 1,5 auf 1,8 könne daher nicht als Wiederaufnahmsgrund für die Umsatz-Körperschaft-und Gewerbesteuer 1992 und 1993 angesehen werden. - Eine genaue Bezeichnung…
…dass gerade im gegenständlichen Fall die Gewährung von Zahlungserleichterungen ein Entgegenkommen der Behörde darstelle (in den ersten drei Ansuchen sei die Entrichtung des Abgabenrückstandes bis Ende 2008 in Aussicht gestellt worden) und bei positiver Erledigung des Erstansuchens ein Mehrbetrag an Stundungszinsen in Höhe von €…
…in seinen Steuerakt zur Ausfertigung eines ergänzenden Berufungsvorbringens von der Finanzbehörde Salzburg-Stadt rechtswidrig verweigert. 5. Die im § 303 Abs. 1 BAO angeführten Gründe zur Bewilligung eines Wiederaufnahmeverfahrens kommen nicht zur Anwendung, da das angefochtene Wiederaufnahmeverfahren der Behörde 2005 rechtsunwirksam auf Grund eingetretener Verjährung war…
…Behördenwillens zur Regelung einer bestimmten Angelegenheit zu deuten ist (VwGH 13.11.2012, 2011/05/0093; VwGH 28.01.2009, 2008/05/0191; VwGH 18.10.2001, 2000/07/0054). Lässt der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen, ist die ausdrückliche Bezeichnung…
…die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. § 96 BAO erster Satz ordnet für schriftliche Erledigungen drei zwingende Bescheidbestandteile an, die Bezeichnung der Behörde, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Sämtliche dieser drei Formerfordernisse sind im angefochtenen…
…2004 langte beim Finanzamt Linz ein Antrag auf "Wiederaufnahme (gemeint wohl: Wiedereinsetzung) in den vorigen Stand" ein, welcher mittels eingeschriebener Briefsendung der Post am 18. Mai 2004 zur Beförderung übergeben worden war. Zur Begründung führte die Bf an, dass ihr die mit Strafverfügung vom 16…
…neuen Tatsachen zu bezeichnen, begründete, hat das Finanzamt auch hier die Wiederaufnahme des Verfahrens tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt. Doch selbst wenn man von keiner überspritzten Förmlichkeit ausginge und für die Beurteilung des Sachverhaltes auch die Begründung des Finanzamtes in den infolge der Wiederaufnahme des…
…gehören lediglich die Bezeichnung der Behörde, der Spruch sowie die Unterschrift. Das Zollamt hat als normativen Inhalt in seiner unzutreffend als "Berufungsvorentscheidung" bezeichneten und mit einer unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Erledigung vom 6. April 2007, Zahl b., im Spruch unmissverständlich die Zurückweisung der als Berufung gewerteten…
…wäre jedoch keine Abgabenbehörde. Der Hinweis "Im Namen und Auftrag des zuständigen Finanzamtes" lasse zwar Vermutungen zu, um welches Finanzamt es sich handeln könnte. Jedoch sei dies nach der Rechtsauffassung der Bw. keine ordungsgemäße Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde. Der Sicherstellungsauftrag vom 1. Februar 2006 wäre…
…wäre jedoch keine Abgabenbehörde. Der Hinweis "Im Namen und Auftrag des zuständigen Finanzamtes" lasse zwar Vermutungen zu, um welches Finanzamt es sich handeln könnte. Jedoch sei dies nach der Rechtsauffassung der Bw. keine ordungsgemäße Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde. Der Sicherstellungsauftrag vom 1. Februar 2006 wäre…
…zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird; die dem Unternehmer von Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Im Zuge der Betriebsprüfung war einerseits die Bezeichnung der gelieferten Mobiltelefone als nicht gesetzeskonform erachtet worden und andererseits das fehlende Lieferdatum beanstandet worden. In beiden Punkten vertritt die Behörde eine…
…ist auch das Ermessen der Behörde, die Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Empfängerbenennung neu zu beurteilen (siehe Stoll, a.a.O. S. 1725ff). Wesentliche Bedeutung kommt auch der Situation im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu: "Unter dem Gesichtswinkel der Zumutbarkeit der Bezeichnung der Gläubiger und Empfänger durch…
…BAO ergehen sollen. § 96 BAO bestimmt: "Alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden müssen die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift des Genehmigenden kann, soweit nicht in Abgabenvorschriften die…
…der Folge für die Bw. Dienstleistungen erbrachten. Bei den Beschäftigten handelt es sich um Arbeitnehmer, für die ein Lohnkonto zu führen ist. Aufzeichnungen, die den Erfordernissen des Lohnkontos entsprachen, wurden für diese Personen nicht geführt. Da die Bw. aufgrund ihres eigenen Verhaltens die Bezeichnung der…
…unzuständigen Behörde erlassen. Die Schätzungsbefugnis war in keinster Weise gegeben , das die Umsatzsteuererklärungen 1996 bis 1999 beim zuständigen Finanzamt eingebracht wurden, und zwar bereits im April dieses Jahres. Die Schätzung trotz eingebrachter Steuererklärungen ist daher klar als Akt der Willkür , mit der Absicht, mit der…