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UFSL RV/0358-L/05Bezeichnung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.11.2006

…Erledigung vorliegt, zumal die auf dem angefochtenen Schriftstück angeführte Behörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides nicht existiert hat. Die Anführung einer nicht existenten Behörde ist dem Fehlen einer Behördenbezeichnung gleichzuhalten. Da für die Bescheidqualität die Bezeichnung der Behörde unverzichtbar ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³…

UFSL RV/0129-L/10Bezeichnung einer wirtschaftlichen Einheit, Größe der landwirtschaftlich genutzten Flächen, Zuschlag für die Betriebsgröße
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…ha mit einem Hektarsatz von € 260,2855 bewertet. Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 37,2 und eine Betriebszahl von 39,246 unterstellt. Die gegen diesen Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2004 erhobene Berufung wurde mit Berufungsentscheidung vom…

UFSZ2L ZRV/0409-Z2L/03Ist eine als Mitteilung bezeichnete Erledigung der Abgabenbehörde als Bescheid anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.03.2006

…dass es sich bei der Erledigung um keinen Bescheid handelt, sind zumindest Zweifel angebracht, ob die Behörde damit rechtsverbindlich über den Antrag abgesprochen hat. Bei derartigen Zweifel kommt aber dem Formerfordernis des § 93 Abs.2 BAO, wonach jeder Bescheid als solcher ausdrücklich zu bezeichnen ist…

UFSW RV/0302-W/05Schätzungsbefugnis der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2008Teil 1/2

…Verwaltungsgerichtshofes gehöre der maßgebliche Wiederaufnahmebescheid in den Spruch des Bescheides. Die Wiederaufnahmegründe seien in der Begründung anzuführen, weiters habe die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten. Bei dem Wiederaufnahmegrund nach § 303 Abs 4 BAO gehe es regelmäßig darum, dass die Behörde danach…

UFSW RV/0246-W/09Haftungsbescheid, Verjährung, Belegaufbewahrung, unrichtige Bezeichnung der Abgaben;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…Telefax vom 22. Dezember 2003 sei im Namen und Auftrag der gelöschten Gesellschaft ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingebracht worden, da nach Ansicht der Behörde die Berufungsfrist ungenützt verstrichen sei. Der Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes sei durch den UFS am 21. März 2006…

UFSW RV/1534-W/021. Buchführungsmängel, wie mangelhafte Abrechnungszettel und fehlende Aufzeichnungen der Zählwerkstände, führen bei einem Automatenaufsteller zur Schätzungsverpflichtung der Behörde. 2. Bei Mehrfachlosungen kann mittels Endziffernanalyse nachgewiesen werden um welchen Wert die tatsächliche Häufigkeit der Endziffern von deren erwarteter Häufigkeit abweicht und mit welcher Wahrscheinlichkeit daher "besondere Ursachen" für deren Auftreten vorliegen müssen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…der Faktor berichtigt worden. Dementsprechend hätte dies auch für die Jahre 1992 und 1993 erfolgen können. Die Berichtigung des Faktors von 1,5 auf 1,8 könne daher nicht als Wiederaufnahmsgrund für die Umsatz-Körperschaft-und Gewerbesteuer 1992 und 1993 angesehen werden. - Eine genaue Bezeichnung…

UFSW RV/1334-W/10Nach der Rechtsprechung sind Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe. Sie können jedoch in Ausnahmefällen Wiedereinsetzungsgründe darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde (VwGH 20.6.1986, 84/17/0136).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2010

…dass gerade im gegenständlichen Fall die Gewährung von Zahlungserleichterungen ein Entgegenkommen der Behörde darstelle (in den ersten drei Ansuchen sei die Entrichtung des Abgabenrückstandes bis Ende 2008 in Aussicht gestellt worden) und bei positiver Erledigung des Erstansuchens ein Mehrbetrag an Stundungszinsen in Höhe von €…

UFSL RV/0848-L/10Wiederaufnahmeantrag (§ 303 Abs. 1 BAO) für ein nicht durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren (hier: für Wiederaufnahme der Aussetzung der Abgabeneinbringung iSd § 231 Abs. 2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2010

…in seinen Steuerakt zur Ausfertigung eines ergänzenden Berufungsvorbringens von der Finanzbehörde Salzburg-Stadt rechtswidrig verweigert. 5. Die im § 303 Abs. 1 BAO angeführten Gründe zur Bewilligung eines Wiederaufnahmeverfahrens kommen nicht zur Anwendung, da das angefochtene Wiederaufnahmeverfahren der Behörde 2005 rechtsunwirksam auf Grund eingetretener Verjährung war…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…Behördenwillens zur Regelung einer bestimmten Angelegenheit zu deuten ist (VwGH 13.11.2012, 2011/05/0093; VwGH 28.01.2009, 2008/05/0191; VwGH 18.10.2001, 2000/07/0054). Lässt der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen, ist die ausdrückliche Bezeichnung…

UFSG FSRV/0020-G/06Fehlen einer Namenswiederholung der Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden am Hausdurchsuchungsbefehl in lesbarer Form
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)08.01.2007

…die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. § 96 BAO erster Satz ordnet für schriftliche Erledigungen drei zwingende Bescheidbestandteile an, die Bezeichnung der Behörde, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Sämtliche dieser drei Formerfordernisse sind im angefochtenen…

UFSL FSRV/0072-L/04Im Finanzstrafverfahren ist bereits im Wiedereinsetzungsantrag selbst das unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis zu bezeichnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.02.2005

…2004 langte beim Finanzamt Linz ein Antrag auf "Wiederaufnahme (gemeint wohl: Wiedereinsetzung) in den vorigen Stand" ein, welcher mittels eingeschriebener Briefsendung der Post am 18. Mai 2004 zur Beförderung übergeben worden war. Zur Begründung führte die Bf an, dass ihr die mit Strafverfügung vom 16…

UFSW RV/2073-W/07Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…neuen Tatsachen zu bezeichnen, begründete, hat das Finanzamt auch hier die Wiederaufnahme des Verfahrens tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt. Doch selbst wenn man von keiner überspritzten Förmlichkeit ausginge und für die Beurteilung des Sachverhaltes auch die Begründung des Finanzamtes in den infolge der Wiederaufnahme des…

UFSZ3K ZRV/0260-Z3K/07Berufung wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan; unzutreffende Bescheidbezeichnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.10.2007

…gehören lediglich die Bezeichnung der Behörde, der Spruch sowie die Unterschrift. Das Zollamt hat als normativen Inhalt in seiner unzutreffend als "Berufungsvorentscheidung" bezeichneten und mit einer unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Erledigung vom 6. April 2007, Zahl b., im Spruch unmissverständlich die Zurückweisung der als Berufung gewerteten…

UFSW RV/1199-W/06Entstehung des Abgabenanspruches bei Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…wäre jedoch keine Abgabenbehörde. Der Hinweis "Im Namen und Auftrag des zuständigen Finanzamtes" lasse zwar Vermutungen zu, um welches Finanzamt es sich handeln könnte. Jedoch sei dies nach der Rechtsauffassung der Bw. keine ordungsgemäße Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde. Der Sicherstellungsauftrag vom 1. Februar 2006 wäre…

UFSW RV/1399-W/06Entstehung des Abgabenanspruches bei Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…wäre jedoch keine Abgabenbehörde. Der Hinweis "Im Namen und Auftrag des zuständigen Finanzamtes" lasse zwar Vermutungen zu, um welches Finanzamt es sich handeln könnte. Jedoch sei dies nach der Rechtsauffassung der Bw. keine ordungsgemäße Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde. Der Sicherstellungsauftrag vom 1. Februar 2006 wäre…

UFSW RV/0028-W/05Handelsübliche Bezeichnung von Mobiltelefonen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird; die dem Unternehmer von Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Im Zuge der Betriebsprüfung war einerseits die Bezeichnung der gelieferten Mobiltelefone als nicht gesetzeskonform erachtet worden und andererseits das fehlende Lieferdatum beanstandet worden. In beiden Punkten vertritt die Behörde eine…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…ist auch das Ermessen der Behörde, die Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Empfängerbenennung neu zu beurteilen (siehe Stoll, a.a.O. S. 1725ff). Wesentliche Bedeutung kommt auch der Situation im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu: "Unter dem Gesichtswinkel der Zumutbarkeit der Bezeichnung der Gläubiger und Empfänger durch…

UFSW RV/2087-W/10Unterfertigung durch einen nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 1/3

…BAO ergehen sollen. § 96 BAO bestimmt: "Alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden müssen die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift des Genehmigenden kann, soweit nicht in Abgabenvorschriften die…

UFSW RV/1964-W/02Aufforderung zur Empfängerbenennung der Aushilfslöhne als Ermessenssache Anerkennung der Lohnsteuer als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…der Folge für die Bw. Dienstleistungen erbrachten. Bei den Beschäftigten handelt es sich um Arbeitnehmer, für die ein Lohnkonto zu führen ist. Aufzeichnungen, die den Erfordernissen des Lohnkontos entsprachen, wurden für diese Personen nicht geführt. Da die Bw. aufgrund ihres eigenen Verhaltens die Bezeichnung der…

UFSW RV/0379-W/03Schätzungsbefugnis bei unwidersprochenen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2003

…unzuständigen Behörde erlassen. Die Schätzungsbefugnis war in keinster Weise gegeben , das die Umsatzsteuererklärungen 1996 bis 1999 beim zuständigen Finanzamt eingebracht wurden, und zwar bereits im April dieses Jahres. Die Schätzung trotz eingebrachter Steuererklärungen ist daher klar als Akt der Willkür , mit der Absicht, mit der…