…dieser Begehung ein Auszug aus der digitalen Schätzungskarte ausgehändigt worden. Die im Einspruch angeführten Punkte seien im Einzelnen besprochen worden. Die Bewertung der Grundstücke entspreche der gültigen Musterstückbewertung und sei daher nicht zu ändern. Die gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz 1970 vorgesehenen Erfordernisse hinsichtlich der Einsichtnahmemöglichkeit und…
…30 Abs. 1 BewG (landwirtschaftliches Vermögen) zu erfolgen (VwGH 18.11.2003, 2000/14/0189). Dass die Bw. das Grundstück für den Gemüseanbau verwendet bzw. auch in Zukunft bebauen will, und die Landwirtschaft der Kinder weiter bewirtschaftet, ist demnach für die Bewertung nicht ausschlaggebend. Es…
…nach landwirtschaftlichen Grundsätzen arbeitenden Gewinnbetrieb annehmen zu können. Wende man diese Regeln auf den hier vorliegenden Fall an, so ergebe sich, dass die gegenständlichen Ackerflächen nicht als Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten seien, weil sie weder im Feststellungszeitpunkt (1.1.2002) noch gegenwärtig landwirtschaftlich…
…nicht mehr unter das land- und forstwirtschaftliche Vermögen fallen. Zu bemerken ist noch, dass von dem Grundstück Nr. 1 eine Fläche von 264 m² bereits als Einfamilienhaus unter dem Aktenzeichen 1-2-1 erfasst wurde. Für die Bewertung als landwirtschaftlicher Betrieb (Weinbaubetrieb) verbleiben die Weingärten…
…der Regel führt die Zuordnung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, auch wenn sie als Grünland im Flächenwidmungsplan der Gemeinde gewidmet sind, zu einem wesentlich höheren Einheitswert und damit zu einer wesentlich höheren jährlichen Grundsteuer, als dies bei der Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen der Fall ist…
…dass die Bewertung als unbebautes Grundstück angefochten wurde und die bisherige Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen beizubehalten sei. Über die Berufung wurde erwogen: Bodenwertabgabe für die Jahre 1997 bis 2000: Im Rahmen des in der Bundesabgabenordnung (BAO) verankerten Systems von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden sind…
…Betriebszahl), 35 (Untervergleichsbetriebe), 36 (Ermittlung der Betriebszahlen), 37 (Ganz der Bewertung), 38 (Ermittlung des Hektarsatzes), 39 (Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte), 40 (Abschläge und Zuschläge) des Bewertungsgesetzes sowie die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BM f. Finanzen Zl. 08 0103…
…Durchschnittsertragsbewertung". Für die Zuordnung zu den Vermögensarten nach dem Bewertungsgesetz ist es ohne Bedeutung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes eine Einkunftsquelle ist oder nicht. Deshalb gehören auch Liebhabereibetriebe bei objektiver Eignung als Einkunftsquelle zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Martin Jilch, Die…
…Berufungsfall wurde der landwirtschaftliche Einheitswert in der Berufungsvorentscheidung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 30 BewG) ermittelt. Der unabhängige Finanzsenat schließt sich dieser Ansicht des Finanzamtes an. 3. Forstwirtschaftliche Flächen: § 46 BewG lautet wie folgt: "...Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens. (1) Zum forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…
…mindestens aber um 2000 S oder um mehr als 50.000 S von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht. Zur Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens ist zu sagen, dass gemäß § 32 Abs. 1 BewG für landwirtschaftliche Betriebe die Grundsätze über die Bewertung nach Ertragswerten gelten…
…FAG) ermittelte, ausgehend vom Reinnachlass lt. eidesstättigem Vermögensbekenntnis zuzüglich Versicherungserlöse und nach Abzug der Legate, der Befreiungen nach § 14 und 15 ErbStG sowie nach Berichtigung der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens auf den dreifachen Einheitswert, einen steuerpflichtigen Erwerb des Bw. in…
…beim landwirtschaftlichen Vermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von 2.180,185 Euro (30.000 S) Bestandteil des Vergleichswertes. Aus dem Zusammenhalt dieser Bestimmungen ergibt sich, dass Wohngebäude bzw. -gebäudeteile nur dann zum landwirtschaftlichen Vermögen gehören…
…und Schenkungssteuer und die Grunderwerbsteuer. Gemäß § 19 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht im Abs. 2 etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Abs. 1). Für inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für inländisches Grundvermögen und für inländische Betriebsgrundstücke ist…
…berufungsgegenständlichen Bescheid wurde Erbschaftssteuer in Höhe von 8.036,93 Euro festgesetzt, wobei landwirtschaftliches Vermögen mit einem Wert von 654,06 Euro und übrige Grundstücke mit einem Wert von 37.281,00 Euro zum Ansatz kam. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Der Berufungswerber (Bw) bringt vor…
…€ 137.612,80 auszuscheiden gewesen, da es sich bei diesem EW-AZ um landwirtschaftliches Vermögen handle (EW-AZ richtig EW-AZ7). Der Betrag von € 872,07 sei daher dem landwirtschaftlichen Vermögen von € 32.002,26 hinzugezählt worden. Dieses bleibe aber vorläufig zur…
…Kennzeichnend für den Feldgemüseanbau sei, dass der Gemüseanbau im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in die innerbetriebliche Fruchtfolge eingebaut sei. Dauernd mit Feldgemüse bestellte Flächen seien nach den Richtlinien für das gärtnerische Vermögen zu bewerten. Aufgrund der Erhebungen am 14.3.2003 könne davon ausgegangen werden…