…dieser Begehung ein Auszug aus der digitalen Schätzungskarte ausgehändigt worden. Die im Einspruch angeführten Punkte seien im Einzelnen besprochen worden. Die Bewertung der Grundstücke entspreche der gültigen Musterstückbewertung und sei daher nicht zu ändern. Die gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz 1970 vorgesehenen Erfordernisse hinsichtlich der Einsichtnahmemöglichkeit und…
…1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Bewertung landwirtschaftliches Vermögen Im Kern zielt das Beschwerdevorbringen darauf ab, dass der dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu Grunde gelegte Ertragswert pro Hektar keinen Wert repräsentiere, der dem tatsächlichen Ist-Einkommen entspreche und somit keine tragende Basis bilden könne. Die…
…auch weiterhin beim landwirtschaftlichen Vermögen unter ***9*** bewertet." Dagegen wurde unter Beibringung diverser Beilagen Vorlageantrag eingebracht. Mit Schreiben vom 04.12.2020 wurde das Finanzamt um Stellungnahme ersucht und hat im Schreiben vom 16.12.2020 folgendes ausgeführt: "Im Vorlageantrag wird um Bewertung von Grundstück…
…30 Abs. 1 BewG (landwirtschaftliches Vermögen) zu erfolgen (VwGH 18.11.2003, 2000/14/0189). Dass die Bw. das Grundstück für den Gemüseanbau verwendet bzw. auch in Zukunft bebauen will, und die Landwirtschaft der Kinder weiter bewirtschaftet, ist demnach für die Bewertung nicht ausschlaggebend. Es…
…nach landwirtschaftlichen Grundsätzen arbeitenden Gewinnbetrieb annehmen zu können. Wende man diese Regeln auf den hier vorliegenden Fall an, so ergebe sich, dass die gegenständlichen Ackerflächen nicht als Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten seien, weil sie weder im Feststellungszeitpunkt (1.1.2002) noch gegenwärtig landwirtschaftlich…
…nicht mehr unter das land- und forstwirtschaftliche Vermögen fallen. Zu bemerken ist noch, dass von dem Grundstück Nr. 1 eine Fläche von 264 m² bereits als Einfamilienhaus unter dem Aktenzeichen 1-2-1 erfasst wurde. Für die Bewertung als landwirtschaftlicher Betrieb (Weinbaubetrieb) verbleiben die Weingärten…
…der Regel führt die Zuordnung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, auch wenn sie als Grünland im Flächenwidmungsplan der Gemeinde gewidmet sind, zu einem wesentlich höheren Einheitswert und damit zu einer wesentlich höheren jährlichen Grundsteuer, als dies bei der Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen der Fall ist…
…dass die Bewertung als unbebautes Grundstück angefochten wurde und die bisherige Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen beizubehalten sei. Über die Berufung wurde erwogen: Bodenwertabgabe für die Jahre 1997 bis 2000: Im Rahmen des in der Bundesabgabenordnung (BAO) verankerten Systems von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden sind…
…Betriebszahl), 35 (Untervergleichsbetriebe), 36 (Ermittlung der Betriebszahlen), 37 (Ganz der Bewertung), 38 (Ermittlung des Hektarsatzes), 39 (Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte), 40 (Abschläge und Zuschläge) des Bewertungsgesetzes sowie die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BM f. Finanzen Zl. 08 0103…
…Durchschnittsertragsbewertung". Für die Zuordnung zu den Vermögensarten nach dem Bewertungsgesetz ist es ohne Bedeutung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes eine Einkunftsquelle ist oder nicht. Deshalb gehören auch Liebhabereibetriebe bei objektiver Eignung als Einkunftsquelle zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Martin Jilch, Die…
…Berufungsfall wurde der landwirtschaftliche Einheitswert in der Berufungsvorentscheidung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 30 BewG) ermittelt. Der unabhängige Finanzsenat schließt sich dieser Ansicht des Finanzamtes an. 3. Forstwirtschaftliche Flächen: § 46 BewG lautet wie folgt: "...Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens. (1) Zum forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die vorgenommene Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen Vermögen und Grundvermögen konnte sich auf die…
… Erwägungen Strittig ist, ob die Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Grundstücksflächen zum landwirtschaftlichen Vermögen (Ansicht des Beschwerdeführers) oder zum Weinbauvermögen (Ansicht der Abgabenbehörde) zu erfolgen hat. Eine Artfortschreibung setzt eine Änderung der Art oder der Grundstückshauptgruppe des Bewertungsgegenstandes voraus (VwGH 5.10.1987, 87/15…
…Stichtag sowohl dem landwirtschaftlichen Vermögen als auch dem Grundvermögen zugeordnet wird. Die Bindungswirkung des Feststellungsbescheides vom 20.7.2018 schließt somit eine "zusätzliche" Erfassung eines Teiles der Bodenfläche (laut BVE im Ausmaß von 325 m2) im Grundvermögen aus und ist daher die Bewertung des Gebäudes…
…möglich die Bewertung richtig durchzuführen. Es wird § 2 BewG zitiert, wonach als wesentlicher Punkt die tatsächliche Gegebenheit entscheidend ist. Tatsächlich wird angebaut auf dieser Fläche: Getreide, Mais und Luzerne. Im Vorlagebericht des FA wird Bezug genommen auf den § 30 BewG zum landwirtschaftlichen Vermögen gehören alle…
…möglich die Bewertung richtig durchzuführen. Es wird § 2 BewG zitiert, wonach als wesentlicher Punkt die tatsächliche Gegebenheit entscheidend ist. Tatsächlich wird angebaut auf dieser Fläche: Getreide, Mais und Luzerne. Im Vorlagebericht des FA wird Bezug genommen auf den § 30 BewG zum landwirtschaftlichen Vermögen gehören alle…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…
…dann keine Bedeutung zu, wenn sich aus objektiven Momenten ergibt, dass die betreffenden Grundstücke ungeachtet ihrer Nutzung Baulandeigenschaft besitzen. Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass in Fällen, in denen der Grundstückseigentümer die Absicht, das Grundstück in absehbarer Zeit anders als zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen…