…in Österreich eine Zweigniederlassung unterhält, ist sie im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 iVm § 21 Abs. 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Was den Verlustabzug bzw. -vortrag anbelangt, war vor der Steuerreform 1988 dieses Recht ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtigen zugänglich. Erst die Steuerreform 1988 bzw…
…der Nachschau gemäß § 144 BAO vom 24. Juni 2011, der Abgabepflichtigen komme in Österreich weder nach § 29 Abs. 1 BAO noch nach Artikel 5 Abs. 1 DBA-Deutschland eine Betriebsstätte bzw. feste Geschäftseinrichtung zu. Die Abgabepflichtige begehrte mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 die Vorlage…
…und betreibt eine Zweigniederlassung in Österreich. Betriebsgegenstand ist der Vertrieb und Support von Software. Anlässlich einer bei der Zweigniederlassung der Bw. in Österreich durchgeführten Betriebsprüfung (BP) wurde festgestellt, dass die Bw. für den Prüfungszeitraum 1998 bis 2002 keine Ergebnisse für die österreichische Betriebsstätte ermittelt habe…
…Anlässlich einer bei der Zweigniederlassung der Bw. in Österreich durchgeführten Betriebsprüfung (BP) wurde festgestellt, dass die Bw. für den Prüfungszeitraum 1998 bis 2002 keine Ergebnisse für die österreichische Betriebsstätte ermittelt habe. Die Ermittlung der auf die Betriebsstätte entfallenden Gewinne habe nach den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen zu…
…zeigen - in der österreichischen Betriebsstätte auch ein Dienstnehmer angestellt, was ebenfalls eindeutig gegen das Bestehen einer bloßen Postabgabestelle bzw. Briefkastenfirma spricht. Nicht zuletzt weisen wir darauf hin, dass schon allein die Eintragung einer Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch die Vermutung begründet, dass eine Betriebsstätte im Sinne…
…GesmbH. Mit 26. August 2003 ließ die B GesmbH eine selbständige Zweigniederlassung in BRD im dortigen Handelsregister protokollieren und unterhält dort nunmehr eine (weitere) Betriebsstätte. Die für die Ausübung des internationalen Transportgewerbes erforderlichen Lastkraftwagen mietet die B GesmbH - unter anderem - von der J. GesmbH auf…
…Betriebsstätte bzw. Niederlassung, wenn keinerlei nach außen ersichtliche Handlungen gesetzt bzw. nachgewiesen werden. Wäre eine Zweigniederlassung gegeben, müsste diese gem. § 107 GmbHG zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden, was nicht geschah. 3.) Nach der Aktenlage liegt für 2011 eine Betriebsstätte der Bw. in Österreich…
…Anmeldung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Österreich wurde bei der Bw eine Außenprüfung gem. § 150 Bundesabgabenordnung (BAO) durchgeführt (Umsatzsteuersonderprüfung 2/2009-3/2009, Normverbrauchsabgabe 2/2009-6/2010). Folgender Sachverhalt wurde seitens der Behörde ermittelt: Die Bw hat in Österreich weder Sitz noch Betriebsstätte…
…dass laut Eintragung beim Handelsgericht Wien die Bw. in Österreich eine Zweigniederlassung habe und daher der beschränkten Steuerpflicht unterliege. In Österreich befinde sich eine Betriebsstätte gemäß § 29 BAO und DBA Österreich - Großbritannien. Die gewünschte Bestätigung des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht könne daher nicht ausgestellt werden…
…Bestimmung Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Demnach kommt der Bw., welche in Frankreich ansässig ist und in Österreich eine Zweigniederlassung (Betriebsstätte) führt, der Status einer beschränkt Steuerpflichtigen zu. In § 21 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 ist normiert, dass…
…dieser Bestimmung Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Demnach kommt der Bw., welche in der Schweiz ansässig ist und in Österreich eine Zweigniederlassung (Betriebsstätte) führt, der Status einer beschränkt Steuerpflichtigen zu. In § 21 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 ist…
…Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Demnach kommt der Bw., welche in der Schweiz ansässig ist und in Österreich eine Zweigniederlassung (Betriebsstätte) führt, der Status einer beschränkt Steuerpflichtigen zu. In § 21 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 ist normiert, dass…
…A-Limited - laut österreichischer Firmenbuch- bzw. deutscher Handelsregistereintragung - eine Joint-stock Company bzw. Aktiengesellschaft nach irischem Recht - hatte ab 21. November 1996 eine Zweigniederlassung in Un im Landkreis München (vgl. Handelsregisterauszug: Vorstand/Managing Director: Oliver Ki und Manfred X ; letzterer auch ständiger Vertreter der Zweigniederlassung…
…15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildete "Monteurklausel" (183-Tage-Regel) enthalten, bzw. Österreich mit einzelnen dieser Staaten (Serbien, Monaco) kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Die Einkommensteuerbescheide für 1995 bis 1999 werden in der Berufungsentscheidung jedoch wie folgt abgeändert: 1. Da der Bw. an der C…
…Hinsichtlich der Fahrtkosten sei zu prüfen, ob diese durch die österreichischen oder deutsche Betriebsstätte bzw. allenfalls privat veranlasst seien. Der steuerliche Vertreter wendete in diesem Zusammenhang ein, dass auf der Strecke gelegene Kunden wie Supermärkte besucht worden seien und dass die Fahrten nur aus Zeitersparnisgründen…
…neue Umsätze der B-Ltd . bzw. ihr gegenüber erbrachte neue Leistungen nach Ablauf des Zeitpunktes, an dem ein korrekter Geschäftsführer der aufgelösten Gesellschaft anstelle des A das "Tagesgeschäft" der Ltd. in Österreich beendet und sich auf allfällige Abwicklungsmaßnahmen beschränkt hätte, tatsächlich dem Beschuldigten selbst zuzurechnen…
…Fall eindeutig eine Betriebsstätte in Österreich und treffe sie daher auch die Lohnsteuerabzugsverpflichtung für in Österreich tätige Dienstnehmer. Die Verletzung des Parteiengehörs liege nicht vor, da mehrmals sowuhl schriftlich als auch mündlich versucht worden sei einen Termin mit Dr.P zu vereinbaren bzw ersucht worden…
…d.h. die darauf Bezug habende nationale bzw. österreichische Bestimmung lautet: "Gem. § 71 ZollR-DG entsteht nach Maßgabe des Art.201 Abs.3 Zollkodex die Zollschuld in dem nach Art.201 Abs.2 Zollkodex genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige…
…dass diese das Ergebnis der österreichischen Zweigniederlassung nicht beinhalten würden. Eine Kopie der vollständigen deutschen Körperschaftsteuererklärung sei nicht vorgelegt worden, weshalb sich folgender Sachverhalt ergebe: Die Bw. sei eine deutsche Kapitalgesellschaft und habe in Österreich eine Betriebsstätte. Die deutsche Kapitalgesellschaft sei in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig…
…oben angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf den Berufungsfall anwendbar. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind somit auf Basis des handelsrechtlichen Gewinnes unter Einbeziehung der Verluste der Betriebsstätte zu ermitteln. Die Bw. ist somit zur Körperschaftsteuer 1992 wie in der Körperschaftsteuererklärung bzw. im Körperschaftsteuerbescheid 1992 vom 9…