…zunächst mit Bescheid vom 26. September 2005 gegenüber der Mieterin im Grunde des § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG die Bestandvertragsgebühr in der Höhe von € 1.394,36 fest. Mit Bescheid vom 17. Mai 2006, Erfassungsnummer zzz, zog das Finanzamt die Bw…
…April 1996 unterfertigt. Mit Bescheid vom 8. April 1997 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz der Mieterin, Frau HSt., eine Bestandvertragsgebühr in Höhe von 20.040,00 S vorgeschrieben. Die Festsetzung ist gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erfolgt. Das Finanzamt hat…
…für sieben, zwischen der S. GmbH CoKG und Dritten zustande gekommene Bestandverträge die Bestandvertragsgebühr mit insgesamt € 5.422,20, wobei die Gebühr im Einzelfall jeweils unter € 2.500,00 beträgt. Da diese Gebühr für die Selbstberechnung Mai 2007 erst am 30. Juli 2007…
…August/17. September 2004, für die die Bw. im Jänner 2005 eine Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr iSd § 33 TP 5 GebG mit € 186,98 durchgeführt hatte. Mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 12. Dezember 2006 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien gegenüber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G, vertreten durch X, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 27. Oktober 2005, St.Nr. xxx, 2005 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 16…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. W, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 27. Oktober 2005, St.Nr. x, betreffend Rechtsgebühr, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Die Gebühr…
…Verpflichtungen, die der Sicherung, der Erhaltung der Bestandsache oder der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsmäßigen Gebrauches dieser Sache dienen (vgl. etwa VwGH 21.3.2002, 99/16/0160). Betriebskosten sind in die Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr einzubeziehen (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren…
…vom 27. März 2003 die Nachsicht der mit Bescheid vom 6. März 2003 auf Grund eines Bestandvertrages mit der Fa. MST GmbH vorgeschriebenen Bestandvertragsgebühren und Erhöhungen in Höhe von insgesamt 133.950,56 €. Als Begründung für das Nachsichtsansuchen führte sie aus, dass die Fa…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt R, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 6. Dezember 2006, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bestandvertrag vom 30…
…Grundsätzlich sind somit die Betriebskosten und weiter alle jene Kosten, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bestandsache erleichtern oder der Sicherung dienen in die Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr einzubeziehen. Dazu zählt aber auch ein Entgelt des Bestandnehmers an den Bestandgeber für die Übernahme anderstypischer Verpflichtungen des…
…des Entgelts um das vom Mieter bei Vertragsbeendigung zu erbringende Ausmalen des Bestandsobjektes führte das Finanzamt aus, dass gemäß § 33 TP 5 GebG in die Bemessungsgrundlage für die Bestandsvertragsgebühr sämtliche -auch einmalige Leistungen-, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer im Bestandvertrag verpflichtet habe, einzubeziehen sei…
…In diesem Falle sind die vertraglich festgelegten Kosten für Investitionen als Einmalleistung zur Gänze in die Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr einzubeziehen. Da im Berufungsfall bei vorzeitiger Vertragsauflösung seitens der Mieter während der ersten 20 Vertragsjahre jeglicher Anspruch auf Refundierung der noch nicht amortisierten Teilbeträge entfällt…
…deren Leistung sich der Mieter vertraglich verpflichtet hat (vergleiche z.B. VwGH vom 1.10.2001, Zl. 2001/16/0312). Auch sind nach der ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr einzubeziehen (vgl. VwGH vom 27.9.1960, Zlen. 812…
…16/0136) nur möglich, wenn eine mit der tatsächlichen Bestanddauer in irgendeinem Zusammenhang stehende aliquote Rückzahlungsverpflichtung durch den Bestandgeber vorgesehen ist. Anderenfalls sind die vertraglich festgelegten Kosten für Investitionen als Einmalleistung zur Gänze in die Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr einzubeziehen. Im gegenständlichen Vertrag wurden keinerlei…
… 26 GebG nicht beachtliche Bedingung bzw. unbedingte Leistung ist, und ob im gegenständlichen Fall von dem mit Zusatzvereinbarung für den Optionszeitraum von fünf Jahren erhöhten Entgelt die Bestandvertragsgebühr festzusetzen ist. Bemerkt wird, dass zur Frage der Option, den Mietvertrag auf weitere fünf Jahre zu verlängern…
…der Bestandnehmerin innerhalb der Verjährungsfrist auch rückwirkend zu fordern. Die Nichtberechnung bzw Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherungsbeträge. Mit Bescheid vom 13.5.2003 hat das Finanzamt Feldkirch der Berufungsführerin Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 In Höhe von 32…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Februar 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin schloss am…
…Kannbestimmung. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wäre keine Gebührenerhöhung festzusetzen gewesen. In der Folge erging eine dem Grunde nach abweisende Berufungsvorentscheidung, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Bestandvertragsgebühr mit Wirkung ab 1. Juli 1999 zwingend vom Bestandgeber selbst zu berechnen sei. Dies sei nicht erfolgt…
…dauernde Duldung der Einlagerung der Materialien auf einem fremden Grundstück auf Dauer erworben wird. (vgl. auch Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Bd. I, §33 TP9, Rz 5). Die Festsetzung einer Bestandvertragsgebühr war somit verfehlt. Der Berufung war daher statt zu geben. Wien, am 9. November 2009
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., xxx, vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt, 2340 Mödling, Enzersdorferpl. 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. März 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr.xxx/2001 entschieden: Die Berufung wird…