…2 FinStrG beschlagnahmt. Der Bf. leistete seine Unterschrift auf der Beschlagnahmequittung (Za 3). Laut Bericht der Grenzkontrollstelle Kittsee an das Zollamt Wien vom 22. April 2005 befanden sich die Zigaretten "im mitgeführten Gepäck" und "unter der Sitzbank" des og. Kleinbusses. Laut Bericht des Zollamtes Wien…
…sei es unrechtmäßig- innegehabt hat, zurückzugeben sind: Eine Person, der gegenüber weder die Beschlagnahme ausgesprochen noch eine Beschlagnahmequittung ausgestellt worden ist, hat hingegen kein solches Recht auf Rückgabe des beschlagnahmten Gegenstandes an sie; mangels einer solchen Berechtigung auf Rückgabe an sie wäre ein von dieser…
…2006, Zl. 100/90605/2004, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Menge von 40.760 Stück Zigaretten, die am 4. Juni 2004 mittels Beschlagnahmequittung Block Nr.9456, Blatt Nr. 1 beschlagnahmt wurden stattgegeben. Für diese Zigaretten ist für den Bf. keine Zollschuld entstanden…
…Verbindung mit § 17 Abs. 2 lit. a FinStrG wurde auf Verfall von 297 Flaschen Parfum bzw. Toilettenwasser und 3 Flaschen Spirituosen laut Liste zur Beschlagnahmequittung vom 26. Februar 2006 sowie eines PKW (Kleinbus) Mercedes Benz Vito, FGNr.X erkannt. Gemäß § 19 Abs. 2 FinStrG wurde…
…Zigaretten der Marke Ronhill Lights, 5.400 Stück Zigaretten der Marke Ronhill Blue, 5.040 Stück Zigaretten der Marke Chesterfield Lights und 41.600 Stück Zigaretten der Marke Memphis Lights beschlagnahmt worden (Beschlagnahmequittung des Zollamtes Wien vom 16. Jänner 2006). Der Bf. hat am 23…
…die restlichen 16 Stangen Filterzigaretten habe er als kostenlose Draufgabe erhalten (siehe Niederschrift vom 15.3.2005, Zl. 500/90221/01/2005, und Beschlagnahmequittung vom 15.3.2005, Nr. 009533, Blattzahl 7). In der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde…
…gekauft, aufgenommen. Der Inhalt der Niederschrift wurde von A zur Kenntnis genommen und die Niederschrift mit seiner Unterschrift unterfertigt. Eine Rechtsbelehrung zur Beschlagnahme wegen Gefahr im Verzug und zwei Beschlagnahmequittungen wurden ihm ausgefolgt. Im Zuge der Amtshandlung am 7. Juli 2011 wurde A auch mitgeteilt…
…mächtig, wer von diesen Personen die Aussagen getätigt hat oder ob den Personen eine Rechtsbelehrung erteilt wurde (etwa wie häufig üblich als Informationsblatt in polnischer Sprache) ist aus der Polizeimeldung nicht ersichtlich. Die Beschlagnahmequittung für die o.a. 40.000 Stück Zigaretten wurde vom Bf…
…Zigaretten polnischer Herkunft. Die Zigaretten wurden gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. Die Bf. leistete ihre Unterschrift auf der Beschlagnahmequittung (Za 3). Die Bf. hat im Beantwortungsbogen, den sie am 22. Jänner 2007 an die Finanzstrafbehörde erster Instanz übersendet hat, ua. wie folgt vorgebracht: Die…
…mit € 18.728,98 festgesetzt. Wenn auch im bekämpften Bescheid- laut vorliegender Beschlagnahmequittung- bei der Berechnung der Eingangsabgaben irrtümlich von einem Erwerb von 14.500 Stück Zigaretten der Marke Memphis Classic und nicht von 17.000 Stück ausgegangen wurde, weil 2.500 Stück dieser…
…wurden gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. Der Bf. leistete seine Unterschrift auf der Beschlagnahmequittung (Za 3). Den Aktenunterlagen sind keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme der Wahrscheinlichkeit, dass der Bf. die Verwirklichung des Tatbildes der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG…
… 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. Der Bf. leistete seine Unterschrift auf der Beschlagnahmequittung (Za 3). Den Aktenunterlagen sind keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme der Wahrscheinlichkeit, dass der Bf. die Verwirklichung des Tatbildes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG zumindest im Sinne des…
…wurden gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. Der Bf. leistete seine Unterschrift auf der Beschlagnahmequittung (Za 3). Aus den Ermittlungsergebnissen ergeben sich keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme der Wahrscheinlichkeit, dass der Bf. die Verwirklichung des Tatbildes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG…
…37, Rz.10). In der Aufzählung der anzulastenden Zigarettenmengen im Einleitungsbescheid liegen folgende Ungenauigkeiten vor und waren somit zu korrigieren: Laut Beilage zur Beschlagnahmequittung zu den 74.380 Stück Zigaretten an der Wohnadresse befanden sich darunter nicht nur vier, sondern fünf Sorten der Marke "MEMPHIS"…
…dass sich auch auf der Tatbeschreibung vom 20.4.2007, auf der Beschlagnahmequittung vom 20.4.2007, der Beschuldigtenbelehrung und im Schreiben an den UFS vom 28.9.2007 mehrmals seine Unterschrift mit einem anderen, praktisch unleserlich gestalteten Schriftzug befindet. Diese Umstände bewirken eine ausreichende…
…Bf. aus, dass es sich um einen billigen Hosengürtel mit Flechtmuster handle, der keinesfalls als teurer "Funktionsgürtel" einzustufen und auch nicht 900,- ATS wert sei und auch auf der Beschlagnahmequittung nur als "Ledergürtel schwarz" vermerkt ist. Der Pistolenholster, den er auch im Dienst getragen habe…
…Warenpreis, sowie Einkaufs- und Übernahmemodalitäten beim Ankauf der Zigaretten dargestellt und durch seine Unterschrift bestätigt wird. Gleiches gilt zum Inhalt der Beschlagnahmeanordnung und der Beschlagnahmequittung über insgesamt 30 Stangen Filterzigaretten. Zudem haben die Erhebungsorgane des Zollamtes Linz, HW in der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober…
…zuzurechnen sind oder zur Beurteilung der Frage, ob die Zigaretteneinfuhr zu gewerblichen oder privaten Zwecken erfolgte. Die Übermittlung der Tatgegenstände mit der Beschlagnahmequittung vermag das ebensowenig zu ersetzen wie der Hinweis auf nicht näher ausgeführte "sonstige amtliche Ermittlungsergebnisse". Es lässt sich damit der Vorgang nicht…
…wurden gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. Der Bf. leistete seine Unterschrift auf der Beschlagnahmequittung (Za 3). Aus den Ermittlungsergebnissen ergeben sich keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme der Wahrscheinlichkeit, dass der Bf. die Verwirklichung des Tatbildes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG…
…zurückzugeben ist, steht somit fest, dass eine Person, der gegenüber weder die Beschlagnahme ausgesprochen noch eine Beschlagnahmequittung ausgestellt worden ist, kein Recht auf "Rückgabe" bzw. auf "Ausfolgung" des beschlagnahmten Gegenstandes an sie hat; mangels einer solchen Berechtigung wäre ein von dieser gestellter Antrag auf Rückgabe…