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UFSL RV/0801-L/10Bescheiderlassung über den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe ohne Vorliegen eines Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., Adresse, vom 25. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes B. vom 9. Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung des Erhöungsbetrages zur Familienbeihilfe für seinen Sohn D. entschieden: Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos…

UFSW RV/0712-W/08Bescheiderlassung an Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (atypisch stille Gesellschaft) nach ihrer Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. und Mitbesitzer, Adr., vertreten durch Pilz & Rath WTH KG, 8280 Fürstenfeld, Augustinerplatz 5, vom 27. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Hofrätin Mag. Anna Holper, vom 15. November 2006…

UFSW RV/1538-W/08Bescheiderlassung nach Umwandlung einer GmbH auf den Hauptgesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X GesmbH, BB, vertreten durch Heinz Langer SteuerberatungsGmbH, 1020 Wien, Praterstraße 15/I/24, vom 31. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 14. November 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2006 entschieden: Die…

UFSW RV/1774-W/07Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.09.2007

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch ABC Wirtschaftstreuhandg. m.b.H, Siebensterngasse 21, 1070 Wien, vom 15. Oktober 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vertreten durch Mag. Silvia Pruckner, vom 7. September…

UFSW RV/2265-W/06Bescheiderlassung trotz eingetretener Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NN, W, vom 31. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 21/22 vom 4. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw…

UFSS RV/0237-S/06Bescheiderlassung durch eine örtlich unzuständige Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2006

…Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Maßgebend für die Zuständigkeit sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung (25. August 2005). Der Bw. ist beim AB…

UFSW RV/2190-W/05Bescheiderlassung nach beendeter (Haus)Gemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.01.2006

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X.., A., vertreten durch B., vom 22. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 15. April 2003 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…

UFSL RV/0083-L/02Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Gerhard Peither, gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Umsatzsteuer und Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1987 bis 1995 sowie Abgabe von alkoholischen Getränken und Gewerbesteuer für die Jahre 1987 bis 1993…

UFSG RV/0886-G/02Bescheiderlassung trotz eingetretener Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…

UFSG RV/0885-G/02Bescheiderlassung trotz eingetretener Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…

UFSW RV/2149-W/10Keine Bescheiderlassung durch auszugsweise Zusendung von nichtigen Nichtfeststellungsbescheiden an einzelne Beteiligte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012Teil 1/4

…Übersendung dieser auszugsweisen Ausdrucke/Abschriften aus zumindest zwei Gründen, von denen jeder hinreicht, nicht zu einer Bescheiderlassung geführt hat (vgl. auch Punkt J / e): Der jeweils angegebene Bescheidadressat - "2.Geschäftsherrin & atypisch Stille" bzw "3.Geschäftsherrin & atypisch Stille" - war zur Erlassung von Bescheiden, mit denen gemäß …

UFSW RV/2149-W/10Keine Bescheiderlassung durch auszugsweise Zusendung von nichtigen Nichtfeststellungsbescheiden an einzelne Beteiligte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012Teil 2/4

…Dezember 2009, sodass die Anteile des Jahres 2008 an den Einkünften aus Gewerbebetrieb iHv Null für 171 Beteiligte - inklusive Bw - mit jeweils Null festgestellt würden. H) Zum Vorbringen der Bw iZm Approbation durch einen nicht vom bescheiderlassenden Finanzamt befugten Beamten hinsichtlich 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille…

UFSW RV/2149-W/10Keine Bescheiderlassung durch auszugsweise Zusendung von nichtigen Nichtfeststellungsbescheiden an einzelne Beteiligte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012Teil 3/4

…Februar 2010 keine Zustellung der Feststellungsbescheide bewirkt, denn auch die der Bw zugesandten (auszugsweisen) Ausfertigungen enthielten zur Bescheiderlassung ungeeignete Adressatenbezeichnungen, und die Bw ist nicht als Bescheidadressatin und nicht als Zustellempfängerin angeführt, sodass eine Heilung der in den Punkten K und L aufgezeigten Mängel bei…

UFSW RV/2149-W/10Keine Bescheiderlassung durch auszugsweise Zusendung von nichtigen Nichtfeststellungsbescheiden an einzelne Beteiligte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012Teil 4/4

…Geschäftsherrin & atypisch Stille am 12. November 2009 nichts ändert. Selbst wenn es sich bei den am 12. November 2009 dem HerrP übergebenen Schriftstücken um zur Bescheiderlassung geeignete Ausfertigungen gehandelt hätte - was freilich nicht der Fall war (vgl. Punkte H und J) -, wäre die am 12…

UFSG RV/0075-G/07vorläufige Bescheiderlassung und Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…in der Prognosedarstellung vom 24. April 2006 ausreichend berücksichtigt worden. Die wirtschaftliche Entwicklung künftiger Jahre könnte seitens des Finanzamtes zum derzeitigen Zeitpunkt (Bescheiderlassung) nicht endgültig beurteilt werden. In Abwägung der Umstände eher für Liebhaberei als für eine Einkunftsquelle bedeute dies, dass derzeit weiterhin berechtigte Zweifel…

UFSW RV/4513-W/02Vorläufige Bescheiderlassung im Zusammenhang mit Liebhaberei bei Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…ist. Als beseitigt gilt die Ungewissheit, wenn auf Grund der im Regelfall mehrjährigen Beobachtung der Betätigung das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der objektiven Ertragsfähigkeit mit einer gewissen Sicherheit beurteilt werden kann. Die praktische Bedeutung der vorläufigen Bescheiderlassung liegt darin, dass es dadurch möglich ist, Abgaben festzusetzen…

UFSW RV/0587-W/04Vorläufige Bescheiderlassung in Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…ist. Als beseitigt gilt die Ungewissheit, wenn auf Grund der im Regelfall mehrjährigen Beobachtung der Betätigung das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der objektiven Ertragsfähigkeit mit einer gewissen Sicherheit beurteilt werden kann. Die praktische Bedeutung der vorläufigen Bescheiderlassung liegt darin, dass es dadurch möglich ist, Abgaben festzusetzen…

UFSW RV/3392-W/02Unzulässige Bescheiderlassung gemäß § 293 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2005

…Feststellung gemäß § 187 BAO u.a. voraussetzt, dass der Betrieb bzw. seine Geschäftsleitung im Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch existiert. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 187 BAO war daher für 1996 nicht mehr zu erlassen gewesen. Vom Bw. wurde auf Grund dieser Berufungsvorentscheidung eine Abänderung gemäß § 295 Abs…

UFSW RV/0161-W/04Vorläufige Bescheiderlassung bei Liebhabereivermutung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…dar (§ 2 Abs. 1 Z 6 LVO). Können diese Kriterien im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens für den fraglichen Zeitraum keiner endgültigen Beurteilung zugeführt werden, so können die Bescheide vorläufig erlassen werden. Im vorliegenden Fall betreibt der Bw. einen Oblatenerzeugungsbetrieb. Seit Aufnahme…

UFSW RV/2276-W/02Unzulässige Bescheiderlassung gem. § 293 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ing. Mag. Walter Stingl KG, gegen den gem. § 293 BAO berichtigten Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. u. 10. Bez. betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge…