…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. brachte am 6. September 2004 einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO ein, welcher mit Bescheid vom 27. Oktober 2004 wegen Aussichtslosigkeit der zugrunde liegenden Berufung abgewiesen…
… 212a Abs.2 lit.a BAO stützt, wonach die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen ist, wenn die Berufung aussichtslos oder zumindest wenig erfolgversprechend erscheint. Der UFS erachtet dieses Argument nicht als ausreichende Grundlage für eine Abweisung des Aussetzungsbegehrens in Anbetracht der mehrmals erfolgten Herabsetzungen…
…in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252…
…nicht die Vorwegnahme einer Berufungsentscheidung sei, doch sage das Gesetz eindeutig, dass einem solchen Antrag stattzugeben sei, wenn die Berufung nicht aussichtslos erscheine. Die Berufung sei keinesfalls aussichtslos. Auf die vorgebrachten Tatsachen, wonach eine Gefährdung der Einbringlichkeit keinesfalls gegeben sei, sei ebenfalls mit keinem Wort…
…der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich. Es war daher rechtswidrig, der Bw die Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuernachforderungen zu versagen. Was die Frage der Kapitalertragsteuer für Sicherheitszuschläge betrifft, so hat das Finanzamt nicht dargetan, warum die Berufung wenig…
…dass dies rechtswidrigerweise erfolgt sei, weshalb bei ihr die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht verloren gehe. Bei dieser Sachlage geht der erkennende Berufungssenat nicht davon aus, dass die Berufung offensichtlich aussichtslos ist. Im gegenständlichen Fall liegt ein komplexer Sachverhalt vor, der vom Unabhängigen Finanzsenat nach dem…
…in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252…
…stütze sich darauf, dass eine Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen sei, wenn die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend scheine. Gelange die Behörde in ihren Überlegungen zum Ergebnis, die Berufung sei aussichtslos oder zumindest wenig erfolgversprechend, komme es nicht zum Aussetzungsverfahren, sondern erfolge…
…zuerkannten) Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Wochenendheimfahrten nicht mehr gewährt wurden. Der Bw. stellte in der Folge den Antrag auf Entscheidung seiner Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Schreiben vom 28. April 2005 zog er die Berufung wegen Aussichtslosigkeit zurück. Dies hatte zur Folge…
…somit gesicherten Judikatur der Höchstgerichte im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, kann bei dieser Sachlage daher keine Rede davon sein, dass die Berufung offensichtlich aussichtslos ist. Im gegenständlichen Fall liegt ein komplexer Sachverhalt vor, der vom Unabhängigen Finanzsenat in einem gesondert zu führenden Verfahren nach…
…er vor, dass nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Festsetzung abgestellt werden könne, da im Falle der Einbringung einer Berufung die Aussichtslosigkeit dieses Rechtsmittels nicht von vornherein zu unterstellen wäre, da eine Aussetzung der Einhebung ansonsten keinen Sinn hätte. Dazu wandte der Amtsbeauftragte ein, dass…
…wären, kann bei dieser Sachlage daher keine Rede davon sein, dass die Berufung offensichtlich aussichtslos ist. Im gegenständlichen Fall liegt ein komplexer Sachverhalt vor, der vom Unabhängigen Finanzsenat in einem gesondert zu führenden Verfahren nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu beurteilen sein wird. Die…
…Rechnung gestellten Waren beantragt werde. Bis zur Erledigung der Berufung werde um Aussetzung des vorgeschriebenen Abgabenrückstandes in Höhe von € 235.200,00 ersucht, da die Berufung keineswegs aussichtslos sei und bei Stattgabe der Berufung der oben angeführte Betrag zur Gänze in Wegfall kommen würde…
…Berufungsvorentscheidung dem Berufungsbegehren zu 90 % stattgegeben worden sei, zeige, die Berufung keineswegs aussichtslos; den "Rest" werde die "Beschwerdeinstanz besorgen." Das Zollamt Feldkirch Wolfurt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 15.2.2011, Zl.920000/2437/2011, als unbegründet ab und begründete diese im Wesentlichen mit…
…Dagegen richtete sich die Berufung vom 7. August 1997. Die Bf. brachte vor, dass das Verhalten der Bf. nach wie vor nicht auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sei; weder der Wiedereinsetzungsantrag noch die gegen die Ablehnung desselben erhobene Berufung sei aussichtslos. Mit…
…Dagegen richtete sich die Berufung vom 7. August 1997. Die Bf. brachte vor, dass das Verhalten der Bf. nach wie vor nicht auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sei; weder der Wiedereinsetzungantrag noch die gegen die Ablehnung desselben erhobene Berufung sei aussichtslos. Mit…
…P. und am 17. August 2006 nochmals von der Bw. persönlich übernommen worden sei. Am 14. September 2006 wurde eine Berufung gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid 2005 eingebracht und dazu ausgeführt, dass nicht nachvollziehbar sei, dass die Begründung vom 26. Juli für einen Bescheid vom 28. Juli…
…dass die Rechtsprechung in dieser Rechtsfrage widersprüchlich ist, weshalb keinesfalls von einer Aussichtslosigkeit der Berufung gesprochen werden kann. Bei dieser Sachlage war eine Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsfrage, nämlich der Höhe der steuerlich relevanten Einkünfte für 2008 entbehrlich. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…eingebrachte Berufung zurückzuweisen. Bemerkt sei noch, dass zwar die Berufung ein Formgebrechen insofern aufweist, als die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters der Bw. fehlt, da offenbar der nicht vertretungsbefugte Werner S. die Eingabe unterschrieben hat. Die Behebung dieses Formgebrechens erübrigt sich, weil die Aussichtslosigkeit der Berufung…
…werde hingewiesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 10. Jänner 2012 beantragt der Bw. die Stattgabe des Aussetzungsantrages. Eine Abweisung komme nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut…