…15/0069, ergibt; die Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten ergab sich ebenfalls aus der Ausbildung eines begabten Kindes im Bereich einer besonderen Sparte des Sports. Mit dem Besuch der Teamsportakademie K des Sohnes des Bw. war nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates nicht nur eine schulische, sondern…
… 34 EStG 1988 nur dann möglich, wenn sie bei seinem unterhaltsberechtigten Sohn selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde, da die Übernahme von Berufsausbildungskosten für nahe Angehörige nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellt, wenn sie unter Bedingungen erfolgte, die auch beim Steuerpflichtigen selbst zu einer außergewöhnlichen…
…Studiums selbst. Die vom VwGH etwa im Erkenntnis 94/14/0087 vom 20. Dezember 1994 geäußerte Ansicht, Berufsausbildungskosten seien keine außergewöhnlichen Belastungen, da die Ausbildung aus freien Stücken erfolge, könne im Hinblick auf die geänderten Verhältnisse am Arbeitsmarkt nicht mehr aufrecht erhalten werden. Am heutigen…
…vom Bw. für seinen Sohn N.M. im Kalenderjahr 2005 verausgabten Berufsausbildungskosten zum Profitennisspieler in der Höhe von € 10.823,71 einer steuerlichen Absetzbarkeit in Form einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 zugänglich sind oder nicht. Vorweg ist festzuhalten, dass die…
… 34 EStG 1988 nur dann möglich, wenn sie bei seiner unterhaltsberechtigten Tochter selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde, da die Übernahme von Berufsausbildungskosten für nahe Angehörige nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellt, wenn sie unter Bedingungen erfolgte, die auch beim Steuerpflichtigen selbst zu einer außergewöhnlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Küchengehilfe, Wien, vom 12. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Birgit Fesselmar, vom 2. Dezember 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…Aufwendungen für auswärtige Berufsausbildung der Tochter/Einkommensteuer 2002: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 "gelten Berufsausbildungskosten eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 €…
Belastung/insgesamt laut Berufungsvorentscheidung | 1.155,76 € | abzüglich Begräbniskosten laut Berufungsvorentscheidung | - 825,83 € | zuzüglich Begräbniskosten laut Berufungsentscheidung | + 517,66 € | Außergewöhnliche Belastung/insgesamt vor Abzug des Selbstbehaltes laut Berufungsentscheidung | 847,59 € Der Selbstbehalt errechnete sich…
…die Kosten tragen - die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung vorlägen (vgl. VwGH v. 21.12.1993, 93/14/0213). Berufsausbildungskosten des Steuerpflichtigen beruhen in der Regel auf freiem Willensentschluss; sie erwachsen weder zwangsläufig noch sind sie außergewöhnlich. Eine außergewöhnliche Belastung kann gegebenenfalls vorliegen, wenn, 1…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst - würde er die Kosten tragen - die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung vorliegen würden. Zu den vom Bw. für die Stieftochter getragenen Studiengebühren ist anzumerken: Berufsausbildungskosten des Steuerpflichtigen beruhen in der Regel auf freiem Willensentschluss; sie erwachsen weder zwangsläufig noch sind sie außergewöhnlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Steuerberater, Wien1, vom 22. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 3. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
In vielen Fällen dient die Absolvierung eines NLP-Kurses fast ausschließlich der eigenen Persönlichkeitsentwicklung (UFS 29.9.2003, RV/1351-W/03). Der vorliegende Fall ist jedoch differenzierter zu sehen. Die Berufungswerberin war im Jahr 2004 als Sozialpädagogin als Betreuerin von jugendlichen Müttern in einer…
Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vom 20. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 22. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 14. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2006 ergeht vorläufig im Sinne des § 200 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 15. Juni 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage sowie die festgesetzte Abgabe ergeben sich aus dem beiliegenden Berechnungsblatt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der g, vom 15. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Austria Treuhand STB AG Rottenmann, 8786 Rottenmann, Fürstgasse 51, vom 12. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. November 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2004 sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 7. März 2007 und 7. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 8. Februar 2007 und 10. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 und 2007 entschieden: Den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, inXY, vom 15. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Dezember 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…