5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…
12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…
5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom "18.03.2020" gegen den Bescheid des Finanzamtes F vom 16. März 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2019, Steuernummer abc, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 18. November 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt F vom 15. November 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin_Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 12. August 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013…
…nicht angeboten werden. Der Sohn des Bf. könne bereits weltweit Turniererfolge aufweisen. In der spanischen Rangliste liege er bereits auf Rang 380. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Berufsausbildungskosten eines Kindes können als Teil der Unterhaltsverpflichtung gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 grundsätzlich keine Berücksichtigung als außergewöhnliche…
…15/0069, ergibt; die Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten ergab sich ebenfalls aus der Ausbildung eines begabten Kindes im Bereich einer besonderen Sparte des Sports. Mit dem Besuch der Teamsportakademie K des Sohnes des Bw. war nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates nicht nur eine schulische, sondern…
… 34 EStG 1988 nur dann möglich, wenn sie bei seinem unterhaltsberechtigten Sohn selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde, da die Übernahme von Berufsausbildungskosten für nahe Angehörige nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellt, wenn sie unter Bedingungen erfolgte, die auch beim Steuerpflichtigen selbst zu einer außergewöhnlichen…
…Studiums selbst. Die vom VwGH etwa im Erkenntnis 94/14/0087 vom 20. Dezember 1994 geäußerte Ansicht, Berufsausbildungskosten seien keine außergewöhnlichen Belastungen, da die Ausbildung aus freien Stücken erfolge, könne im Hinblick auf die geänderten Verhältnisse am Arbeitsmarkt nicht mehr aufrecht erhalten werden. Am heutigen…
…vom Bw. für seinen Sohn N.M. im Kalenderjahr 2005 verausgabten Berufsausbildungskosten zum Profitennisspieler in der Höhe von € 10.823,71 einer steuerlichen Absetzbarkeit in Form einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 zugänglich sind oder nicht. Vorweg ist festzuhalten, dass die…
… 34 EStG 1988 nur dann möglich, wenn sie bei seiner unterhaltsberechtigten Tochter selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde, da die Übernahme von Berufsausbildungskosten für nahe Angehörige nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellt, wenn sie unter Bedingungen erfolgte, die auch beim Steuerpflichtigen selbst zu einer außergewöhnlichen…
5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Küchengehilfe, Wien, vom 12. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Birgit Fesselmar, vom 2. Dezember 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache VN NN, Adresse, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.05.2017, betreffend Einkommensteuer…
5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…
…Aufwendungen für auswärtige Berufsausbildung der Tochter/Einkommensteuer 2002: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 "gelten Berufsausbildungskosten eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 €…
Belastung/insgesamt laut Berufungsvorentscheidung | 1.155,76 € | abzüglich Begräbniskosten laut Berufungsvorentscheidung | - 825,83 € | zuzüglich Begräbniskosten laut Berufungsentscheidung | + 517,66 € | Außergewöhnliche Belastung/insgesamt vor Abzug des Selbstbehaltes laut Berufungsentscheidung | 847,59 € Der Selbstbehalt errechnete sich…
…die Kosten tragen - die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung vorlägen (vgl. VwGH v. 21.12.1993, 93/14/0213). Berufsausbildungskosten des Steuerpflichtigen beruhen in der Regel auf freiem Willensentschluss; sie erwachsen weder zwangsläufig noch sind sie außergewöhnlich. Eine außergewöhnliche Belastung kann gegebenenfalls vorliegen, wenn, 1…