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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0289-L/05

Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes und Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0289-L/05vom 16.07.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Belastung/insgesamt laut Berufungsvorentscheidung | 1.155,76 € | abzüglich Begräbniskosten laut Berufungsvorentscheidung | - 825,83 € | zuzüglich Begräbniskosten laut Berufungsentscheidung | + 517,66 € | Außergewöhnliche Belastung/insgesamt vor Abzug des Selbstbehaltes laut Berufungsentscheidung | 847,59 € Der Selbstbehalt errechnete sich gemäß § 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988 - wie laut Berufungsvorentscheidung - mit 1.134,58 € (8 % von 14.182,22 €). Die außergewöhnlichen Belastungen lagen damit unterhalb dieser Selbstbehaltsgrenze. Was die im Berufungsverfahren beantragte Anerkennung der Werbungskosten anlangt, so bestanden seitens der ho. Berufungsbehörde keine Bedenken, diese in jenem Ausmaß, wie auch im Rahmen der Berufungsvorentscheidung erfolgt, mit 216,00 € (Telefonkosten) anzuerkennen, zumal der Berufungswerber in seinem Vorlageantrag keine Einwendungen dagegen erhob und diese insofern zwischen den Parteien des Berufungsverfahrens nicht mehr strittig waren. Dem Berufungsbegehren war daher insgesamt teilweise zu entsprechen und der Bescheid im Sinne obiger Ausführungen entsprechend abzuändern. Beilage: 2 Berechnungsblätter Linz, am 16. Juli 2007

Normen und Schlagworte

Außergewöhnliche BelastungenBerufsausbildungskostenauswärtige BerufsausbildungEinzugsbereich des WohnortesBegräbniskostenZwangsläufigkeitsittliche VerpflichtungNachlassÜberlassung an Zahlungs StattBestattungskosten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0289-L/05
Stammnummer
29508
Gültig
16.07.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF