…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…Wien (PLZ 1010) absolviert werde, findet. Nun ist offenbar unstrittig, dass die Gemeinde Mattersburg in keiner der zum Studienförderungsgesetz ergangenen Verordnungen (auf die die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes verweist), als Gemeinde, von der die tägliche Hin…
…festgelegten Beträge für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter zu berücksichtigen. Das Finanzamt versagte die Berücksichtigung dieser Beträge mit der Begründung, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe…
…die auswärtige Berufsausbildung seines Sohnes L.. Dieser würde die Gastgewerbeschule in O. besuchen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nicht als außergewöhnliche Belastung, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende…
…1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von € 110,-- (S 1.500,--) pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Entscheidungswesentlich ist…
…internationale Schule in Wien. Unter Wohnort ist die Ortsgemeinde zu verstehen, an der sich der Familienwohnsitz befindet (vgl. Jakom § 34 Rz. 77). Da sich der Ausbildungsort und der Wohnort decken, können Aufwendungen für eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes nicht vorliegen weshalb der Pauschbetrag gemäß § 34 …
…Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 seiner Tochter für 12 Monate. Das Finanzamt gewährte in dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid datiert vom 20. Juli 2009 den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als…
…Nahebereich des Wohnortes nur deswegen nicht wahrgenommen, weil qualitative Schwerpunkte (bestimmte Prüfungen sind "schwieriger", die Teilnahme an Seminaren erfordert eine bestimmte Qualifikation) gesetzt werden, sind aber Lehrinhalte und der Ausbildungsabschluss grundsätzlich gleich, liegt keine Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung vor. Muss allerdings eine Ausbildungsmöglichkeit außerhalb des…
…Tochter Aufwendungen für die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung. Mit dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 21. März 2011 wurden Sonderausgaben in der gesetzlich vorgesehenen Höhe, Werbungskosten in der Höhe von € 4.078,07 anerkannt, die für die Berufsausbildung seiner Tochter geltend gemachten…
…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragte er u.a. die Kosten für die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes wie folgt anzuerkennen: A studierte an der Technischen Universität in Wien 5 und zwar von Oktober bis Dezember 2001; B an einer HTL in Wien 3 vom…
…EStG 1988 infolge Berufsausbildung seiner Tochter Nina in Wien. Mit Einkommensteuerbescheid vom 4. April 2002 wurde der Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2001 veranlagt. Der Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 wurde nicht gewährt. "Aufwendungen für eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes gelten nicht…
…ins Leere gehe, "da mittlerweile von der Abgabenbehörde eine andere Rechtsansicht vertreten wird." Die steuerliche Vertreterin verweist auf Rz 881 LStR 2002, wonach ausgeführt werde, "dass sowohl nach der Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl.Nr. 624/1995…
…Fassung als nicht mehr zumutbar. Unter "Wohnort" und "Ausbildungsort" ist immer die jeweilige Ortsgemeinde zu verstehen (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, Stand 1. 6. 2009, Tz. 68 und 70 zu § 34 EStG 1988, Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes). Die Neufassung der VO verweist zur…
…führte das Finanzamt an: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes sind mit einem Pauschalbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes - im Umkreis von 80km - keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Der Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung von A konnte nicht anerkannt werden…
…Wie aus der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2001 ersichtlich sei, müsse dem Finanzamt Wels schon immer bekannt gewesen sein, dass sein Sohn Betriebswirtschaft und Recht in Wien studiere, ansonsten wäre die Begründung für die Nichtanerkennung der Aufwendungen für eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes im Jahre 2001…
…ausgeführt, dass die Kosten für die Berufsausbildung im Ausland nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, weil eine entsprechende Berufsausbildungsmöglichkeit im Inland gegeben ist. Würde meine Tochter Me. allerdings im Inland, etwa in Wien, Publizistik studieren, so würde die Berufsausbildung ebenfalls außerhalb des Wohnortes (Kittsee) erfolgen…
…geltenden Fassung gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsgebiet des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 1.500 S pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Zunächst wird festgehalten…
…Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen werden (VwGH 27.5.1999, 98/15/0100). Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass der Sohn des Berufungswerber - wie die Erhebungen des Unabhängigen Finanzsenates…
…bin ich der Meinung, außergewöhnliche Belastung wegen der Berufsausbildung der Tochter C. außerhalb des Wohnortes geltend machen zu können. Anschließend die Beantwortung der gestellten Fragen: In welcher Wohnung hat die Familie gewohnt? | | Vater | Mutter | Tochter Cornelia | Tochter Marion | |…
…2007 machte der Berufungswerber (Bw.) unter anderem Aufwendungen für eine Berufsausbildung seines Sohnes R. außerhalb des Wohnortes gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für den Zeitraum von acht Monaten geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 23. April 2009 anerkannte das FA die Geltendmachung des Pauschbetrages gemäß …