…2000 in Höhe von € 2.116,38, somit einen Differenzbetrag von € 4.645,75 zu der Nachforderung laut Erstbescheid. Bei der Berechnung der Summe für den Ablauf der Aussetzung der Einhebung ist demnach von dem ausgesetzten Betrag der Differenzbetrag in Höhe von €…
…der Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt Aussetzungszinsen in der Höhe von 2 % über den jeweilig geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen die den Betrag von 50 € nicht erreichen sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der…
…einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der…
…einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der…
…aus Gewerbebetrieb in Höhe von -9.957,46 € ausgewiesen wurden. Aufgrund dieser Mitteilung erließ das Einkommensteuerfinanzamt XX für das Jahr 2003 gemäß § 295 Abs. 1 BAO einen abgeänderten Einkommensteuerbescheid, indem es den in der Mitteilung ausgewiesenen Betrag in die Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Höhe von 227,26 € ebenso offen blieb wie die zu diesem Zeitpunkt von einem Aussetzungsantrag umfassten Anspruchszinsen 2006. Infolge einer Mahnung (Zahlung von 227,26 €) wurden entgegen der Ansicht des Bw. nicht die Anspruchszinsen 2006, sondern die restliche, mit einem nahezu identen Betrag…
…wurde der Ablauf der Aussetzung der Einhebung infolge Berufungserledigung verfügt. Mit Bescheid vom 28.3.2003 wurden Aussetzungszinsen in Höhe von € 1.993,11 festgesetzt. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 28.4.2003 Berufung erhoben. Die dem Bescheid beiliegende Berechnung der Aussetzungszinsen…
…der Höhe von € 1.186,30. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Vorlageantrag vom 9. September 2004. Zur Begründung wird die Behauptung aufgestellt, die Berechnung der im Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung angeführten Beträge sei unrichtig. Der mit Berufungsentscheidung festgestellte Betrag…
…000,00 bei deren Fälligkeit ein Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in Höhe von 2 % des nicht entrichteten Betrages, somit € 300,00. Dagegen richtet sich die Berufung vom 21. Dezember 2011, in der eingewendet wird, dass nach Bewilligung der Aussetzung der Einhebung…
…die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs. 2 BAO zustehenden Frist oder c) bei später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit…
…Höhe von insgesamt € 73.532,16 verfügt und die Bf eingeladen, den Abgabenbetrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides zu bezahlen. Das Zollamt Graz hat seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, die Wirkung einer Aussetzung bestehe in einem Zahlungsaufschub, der mit dem Ablauf…
…beim Arbeitgeber verblieben seien und als Korrekturpost zur höheren übernommenen Beitragszahlung in Österreich gedient hätten. Zu klären sei auch, ob und in welcher Höhe der Stammarbeitgeber die zurück behaltenen Beträge für die Zahlung von Beiträgen zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht (…
…€), sondern antragsgemäß die gesamte Umsatzsteuernachforderung 1996 bis 1998 (laut Bescheiden vom 6. 2. 2001) im Betrag von 1.036.817,59 € ausgesetzt wurde. Ob die Aussetzung der Umsatzsteuer 1996 bis 1998 in eben dieser Höhe zu Recht erfolgte, mag indessen dahingestellt bleiben, weil…
…von ihm erhalten und auch bei der Hausdurchsuchung nicht vorgefunden. Wir haben auch, trotz Aufforderung irgendetwas vorzulegen, nichts erhalten. Deshalb erfolgte die Umlegung der Schätzung aus dem Jahre 2007 auf die Jahre 2003 bis 2005. Vertreter: Auf die Höhe der Beträge bin ich gar nicht…
…vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit problemlos möglich gewesen, die Umsatzsteuer bei der Berechnung und Kalkulation mit zu berücksichtigen. Da sie jedoch auf die erteilte Rechtsauskunft entsprechend dem Schreiben vom 1. September 2005 vertraut habe, sei die Umsatzsteuer aus dem weitergeleiteten Spielgeld nicht verrechnet worden. Der Berufungswerberin…
…die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs. 2 zustehenden Frist oder c) bei später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzten…
…die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs. 2 zustehenden Frist oder c) bei später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzten…
…ist bei Berechnung der Aussetzungszinsen von diesem Betrag eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung bzw. aufgrund auszugehen. Aufgrund des noch offenen Rechtsmittels betreffend diese Aussetzungszinsen hat die Neuberechnung im Zuge der Berufungserledigung (eben von Amts wegen) zu erfolgen. Ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von € 2…
…Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom 19. Oktober 2004 (wohl richtig: Einkommensteuer 2001) unter Punkt 1 vorgeschlagen und berechnet." Gleichzeitig mit dem Ergehen der Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 2001 wurde ein Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 erlassen, mit dem eine Gutschrift in Höhe…
…die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs. 2 zustehenden Frist oder c) bei später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzten…