…einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung sind im betreffenden Wirtschaftsjahr und den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen sind, soweit nicht - ... - ... - im Wirtschaftsjahr der Abschreibung oder des Verlustes stille Reserven anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens einer anderen zum Anlagevermögen gehörenden von…
…1988 die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs…
…den sich aus dem Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Übergangsverlust unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 nur in Höhe eines Siebentels berücksichtigt. Gegen die…
…S.p.a. eine Teilwertabschreibung von S 25,698.995,00 (€ 1,867.618,80) auf S 1,00 (€ 0,07) vor. In den Jahren 2000 bis 2004 machte die Bw. jeweils ein Siebentel dieser Teilwertabschreibung, demnach jährlich S 3,671.284,86…
…einem Wert von 9,27% errechnet. Tatsache ist hierbei, dass die Teilwertabschreibung aus der Sicht des Bilanzstichtages 31. Dezember 2006 zu würdigen ist. Welche Ereignisse haben zu diesem Zeitpunkt bereits den Wert beeinflusst. Einflussfaktoren welche erst nach diesem Zeitpunkt passiert sind, sind nicht zu berücksichtigen…
…des von der Bw. nach § 17 EStG beantragten Betriebsausgabenpauschales führte das Finanzamt aus, dass dieses bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht zur Anwendung komme. Die sonstigen Bezüge gem. § 67 Abs. 11 EStG seien mit einem Siebentel aus dem Bruttobezug herauszurechnen. Dieser Betrag entspräche einem…
…über den Zeitraum von einem Monat hinausging. Nach § 3 Abs. 3 EStG 1988 in der für das Berufungsjahr geltenden Fassung sind Einkünfte im Sinne des Abs. 1 Z 10, 11 und 32 bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (…
… 12 Abs. 3 Z 2 KStG sind abzugsfähige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert im betreffenden Wirtschaftsjahr und in den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen. Da die Bw. die von der Bp. vorgenommene Kürzung der Teilwertabschreibung für die Beteiligung an der Tochtergesellschaft…
… 12 Abs. 3 Z 2 KStG sind abzugsfähige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert im betreffenden Wirtschaftsjahr und in den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen. Da die Bw. die von der Bp. vorgenommene Kürzung der Teilwertabschreibung für die Beteiligung an der Tochtergesellschaft…
…Nr. 28/1999 ): Bei Auszahlung von Bezügen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit d hat die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgendes Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln…
…vom Bw. die Berücksichtigung von Prämienzahlungen für zwei Er-und Ablebensversicherungen (abgeschlosssen am 19. November 1999 und am 4. Dezember 2001) als Sonderausgaben. Aus der Erklärung war weiters zu entnehmen, dass der Bw. ua. vom Bundesheer eine Entschädigung erhalten hat und Arbeitslosengeld bezogen hat. Das…
…des Kommentars zu § 284 BAO). Von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung konnte daher abgesehen werden. Strittig ist gegenständlich, ob für die am 21. Dezember 2001 erworbene Beteiligung an der C-GmbH im Jahr 2001 eine Siebentelabschreibung in Anspruch genommen werden darf, oder nicht. Während das…
…sich im Jahr 2002 um eine unentgeltliche Betriebsübergabe mit Buchwertfortführung gehandelt habe, wären die restlichen Siebentel von der Übernehmerin des Betriebes abzusetzen, sodass auch 2006 daraus keine nachträglichen Betriebsausgaben für den Berufungswerber zu gewinnen seien. Punkt 3.) Abzug von Sonderausgaben aus einem Althaussanierungskredit Der Bw…
…10 nicht zu berücksichtigen." "(11) Die Abs. 1, 2, 6 und 8 sowie Abs. 7 hinsichtlich der Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen sind auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden." "(12) Die auf Bezüge, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im…
… 5 oder hinsichtlich der Berücksichtigung von Wertminderungen des Betriebsvermögens beim Übergang auf Buchführung) mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden. ... Gemäß § 32 Z. 2 leg. cit. gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch: Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne…
…die Unternehmensgruppe GH /T von der Unternehmenskrise besonders betroffen wurde, auch steuerlich zur Teilwertabschreibung kommen - naturgemäß unter Anwendung der Siebtelregelung. Es liegen ja keine typischen Anlaufverluste vor. In der Kapitalerhöhung und Abschreibung liegen auch Maßnahmen zur Gewährleistung einer zukünftigen Rentabilität vor. Zu berücksichtigen ist auch…
…Gem. § 4 Abs. 10 EStG 1988 ist ein sich ergebender Übergangsverlust im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zu je einem Siebentel in den nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträumen zu berücksichtigen. Die grundsätzliche Abzugsfähigkeit des Übergangsverlustes ist verfassungsrechtlich geboten (VfGH…
…Auszahlung von Bezügen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d leg. cit. bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel…
…zu einem jährlichen Pachtzins von 893,87 € verpachtet habe (Bl. 2/2001 Finanzamtsakt). Es werde ersucht, den Pachtzins bei der Bw. als Betriebsausgaben anzurechnen. Mit Bescheid vom 25. November 2002 wurde die Bw. vom Finanzamt - unter Berücksichtung der Pachtzahlungen an den Gatten i.H…
…Verluste anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung sind im betreffenden Wirtschaftsjahr und den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen, soweit nicht - eine Zuschreibung erfolgt oder - stille Reserven anläßlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens der Beteiligung…