…Verkehrsmittels und eines fünfminütigen von der letzten Ausstiegsstelle bis zur Arbeitsstätte, also für rund 1,2 Kilometer von einer gesamten Wegstrecke von 57,2 Kilometer ist diesbezüglich die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zu bejahen. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel…
…0001; VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Bei Prüfung der Frage, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist, ist von einer optimalen Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel auszugehen (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; VwGH 28.10.2008…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km - 630 Euro jährlich, 40 km bis 60 km - 1.242 Euro jährlich…
…die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, über 60 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann wird zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag ein Pauschbetrag von 1.614 € jährlich als Werbungskosten berücksichtigt (für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30…
…Schule ausreichende Verkehrsverbindungen zur Verfügung. Bei der geschilderten Sachlage ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf mehr als der halben Fahrtstrecke zumutbar. An dieser Feststellung ändert auch ein Vergleich der benötigten Fahrzeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Privat-Pkw nichts. Bei einer Fahrzeit laut Routenplaner…
…überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, werden, abgestuft nach der Länge der Fahrtstrecke, zusätzliche in dieser Gesetzesstelle angeführte Pauschbeträge berücksichtigt. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann…
…und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind bei einer Fahrtstrecke zwischen 20 bis 40 Kilometer zusätzlich ein Betrag in Höhe von 384 € als Pauschbetrag zu berücksichtigen (vgl. die Bestimmung…
…Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Der Begriff "Unzumutbarkeit" im Zusammenhang mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist im Gesetz nicht definiert. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 ist die Fahrt mit Massenbeförderungsmitteln jedenfalls dann unzumutbar…
…32 km. Auch habe sie diese Fahrtstrecke im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurückgelegt. Die Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien tatsächlich erwachsen und unvermeidlich gewesen. Da ihr die Benützung eines Massenbeförderungsmittels aus den dargelegten Gründen nicht zumutbar gewesen sei, stünde das große Pendlerpauschale gemäß §…
…cit. zu, wenn die Wegstrecke überwiegend im Kalendermonat zurückgelegt wird und die Benützung des Massenverkehrsmittels zumutbar ist. Ist dem Arbeitnehmer aber im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann wird nach § 16 (1) Z…
…abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt ("kleines Pendlerpauschale"): | bei einer Fahrtstrecke von | | 20…
…Hause bis zum Dienstbeginn in E. beträgt somit an der weitaus überwiegenden Zahl der Arbeitstage weniger als 1 Stunde 30 Minuten, so dass die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle auf jeden Fall zumutbar ist. 4. Hinsichtlich der Rückfahrt von…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nach der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenbeförderungsmitteln. Für die einfache Fahrtstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 20 km bis 40 km ist im Berufungszeitraum 2004 bei Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels ein Pauschalbetrag von 450,00 € zu berücksichtigen (so…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschalbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km ...696 Euro jährlich 40 km bis 60 km ...1.356 Euro jährlich…
…0319; 24.9.2008, 2006/15/0001). Nach den Gesetzesmaterialien (621 BlgNR XVII. GP, 75) ist im Nahbereich von 25 km die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt (ebenso Doralt, EStG 13 , § 16…
…EStG 1988 sind diese Ausgaben bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, so wird gemäß …
…Stunden überschritten werde. Da dies nicht der Fall sei, sei die Benützung von Massenbeförderungsmitteln nicht unzumutbar und könne kein großes Pendlerpauschale gewährt werden. Die Bw. erhob Einspruch gegen die Abweisung der Berufung. Ihre Arbeitszeit sei am Dienstag und Freitag von 8 - 18 Uhr, am Mittwoch…
… 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden für das Veranlagungsjahr 2004 (StReformG 2005, BGBl. I 57/2004) zusätzlich als…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von | 20 km bis 40 km | "384 Euro" ["5.280 S"] jährlich | 40 km bis…
…b EStG 1988 (kleines Pendlerpauschale) berücksichtigt. Das Finanzamt ging somit davon aus, dass für die Fahrten von und zum Dienstort die "Benützung eines Massenbeförderungsmittels" zumutbar ist. Auf welche Feststellungen sich das Finanzamt dabei stützte, geht weder aus den Bescheiden noch aus dem vorgelegten Lohnsteuerakt hervor…