…welche unbegründet bzw zur kurzfristigen Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Abfertigungszahlung ausbezahlt wurden. Die unter Punkt f genannte Stellungnahme der Prüferin sowie die Ausführungen des Finanzamtes in seiner Berufungsvorentscheidung wurden selbstverständlich vom Unabhängigen Finanzsenat zur Kenntnis genommen und in seinen Entscheidungsfindungsprozess miteinbezogen. Es war daher…
…Da aber Abfertigungen an wesentlich beteiligte Geschäftsführer nicht dazu zählten, seien diese DB- und DZ-pflichtig. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wandte sich die Bw. gegen die Einbeziehung der an die ehemalige Geschäftsführerin ausbezahlten Abfertigung in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ mit der…
…1999 bis einschließlich 2001 in Höhe von jeweils € 26.162,22 (S 360.000.00) und im Jahr 2002 in Höhe von € 30.522,47 der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) zuzurechnen seien…
…für Abfertigungen) in § 14 EStG 1988 abschließend geregelt seien. Soweit ihrer Art nach darunter fallende Aufwendungen gemäß § 14 EStG 1988 nicht rückstellungsfähig seien oder die Rückstellungsbildung durch § 14 leg. cit. der Höhe nach begrenzt sei, komme auch keine Dotierung als allgemeine Verbindlichkeitsrückstellung in Betracht. Bemessungsgrundlage…
…Verpflichtungen entstanden war und nur die Höhe ungewiss war oder ob das Entstehen der Schuld vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig war. Zu aufschiebend bedingten Lasten zählen nach ständiger Rechtsprechung insbesondere Verpflichtungen aus Abfertigungsvorsorgen sowie Rückstellungen für Gewährleistung und Produkthaftung (vgl. VwGH 18.11.1993…
…4 BAO erfolgt. Betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1993 sei die Bemessungsgrundlage von S 2,300.000,00 auf S 6,336.284,00 zu erhöhen. Der Differenzbetrag von S 2,300.000,00 auf S 5,800.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer S 700.000…
…sich aus der Dauer der Dienstverhältnisse ergeben würden) übergeben werden. Die Wertpapiere zur Deckung des steuerfreien Betrages für Abfertigungen würden im erforderlichen Ausmaß ebenfalls übergeben werden. Nicht erfasst durch die Übergabe sei ausdrücklich: | - | der Gebäudeteil, in welchem sich die Büroräume befinden würden | …
…1999 | -2.142.974 | | 1.684.865 | Zuwachsverzinsung mit 6,2 % lt VO | 104.461,63 Berechnung der Kennziffer 630: | Zuweisung Rst für Abfertigung HR lt. Erklärung | 11.517,32 | Unterdeckung der erforderlichen Wertpapierdeckung für Abfertigungsrückstellung lt…
…Pflichten von der Firma St.GmbH ); Gehaltserhöhung von 56% (Bemessungsgrundlage für Abfertigung und Pensionsrückstellung); 7. Februar 2000: Pensionszusage an K. Sch. - S 45.000 netto - (Zeitpunkt = Monat des Antrittes der Alterspension nach ASVG bzw. wegen langer Versicherungsdauer); 31. März 2000: Abfertigung an K. Sch…
…| € | 8.797,09 | (ATS | 121.048,00) | Investitionsfreibetrag (§ 10 EStG): | € | 12.103,70 | (ATS | 166.547,00) | Vorsorge für Abfertigungen (§ 14 EStG): | € | 1.972,60 | (ATS | 27.143…
…abzusetzen. Ähnliche Regelungen, die zu einer linearen Verteilung fuhren, gebe es beispielsweise in § 14 EStG, der die Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder regle. Nach § 14 Abs 3 EStG sei bei erstmaliger Bildung der Rückstellung das prozentuelle Ausmaß der Rückstellung festzulegen. Dieses Ausmaß sei gleichmäßig…
…zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO führen würden. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer 1996 wurde jedoch die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend das Jahr 1996 im Betriebsprüfungsbericht angeführt. Die bescheidmäßige Änderung wurde jedoch offensichtlich deswegen unterlassen, weil eine missverständliche Interpretation der …
…14 UStG in Höhe von 2,760.000,00 S auszuweisen, allerdings wäre der Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen um 13,800.000,00 S zu erhöhen, was zum selben Ergebnis wie im angefochtenen Bescheid führt. Was die Ausstellung des als "Gutschrift…
…Unabhängigen Finanzsenates ist die Bezeichnung der Ertragsbeteiligung als sonstiger laufender Bezug gewählt worden um eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate zu erwirken und dadurch das Ausmaß der Steuerbegünstigung für die Abfertigungszahlung zu erhöhen. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 27…
…des Einkommensteuergesetzes 1988 genannten Bezüge, nicht zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag. Gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), mit dem Steuersatz des…
…musste, seien eine Abfertigung für 13 Jahre Ehe. Dieses Schreiben, welches am 12. Jänner 1996 beim Finanzamt einlangte, wurde als Berufung angesehen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Juli 2001 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass als Bemessungsgrundlage für die Börsenumsatzsteuer…
…der Prüfer unter anderem fest, dass die an zwei bereits unter das Abfertigungssystem "neu" fallende Dienstnehmer ausbezahlten freiwilligen Abfertigungen der begünstigten Besteuerung des § 67 Abs. 6 EStG unterzogen wurden und in der Bemessungsgrundlage für den DB und DZ nicht enthalten waren. Der Prüfer vertrat die…
…unter "Abfertigung neu" fallen, zur Gänze nicht anwendbar sei, und die Auffassung vertreten, dass die dort enthaltenen Begründungen in mehrfacher Hinsicht unrichtig seien, wobei im Wesentlichen die bisherigen Ausführungen ins Treffen geführt wurden. Der Einwand, dass die strittigen Bezüge auch nicht der Bemessungsgrundlage für die…
…eine Kündigung nur zum Ende eines Quartals möglich gewesen und der Bezug für weitere sechs Monate fortzuzahlen gewesen. Auf diese Ansprüche hätte der Dienstnehmer mit der Vereinbarung zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses verzichtet. Die Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung (fester Steuersatz mit 6%) sei wesentlich günstiger…
…angesprochenen Urteil lediglich erkannt hat, dass Ärztehonorare für Sonderklassepatienten nicht unter den Begriff des Monatsbezuges im Sinne des § 133 des Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes fallen und daher nicht in die Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Abfertigung eines nach dem Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes angestellten Arztes einzubeziehen seien. Abgesehen davon…