…im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. Gemäß § 137 Abs 2 erster Halbsatz ABGB haben Eltern und Kinder einander beizustehen. Diese wechselseitige Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt auch für das eigenberechtigte Kind (8 Ob 41/87; SZ 62/116; RIS-Justiz…
…im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. Gemäß § 137 Abs 2 erster Halbsatz ABGB haben Eltern und Kinder einander beizustehen. Diese wechselseitige Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt auch für das eigenberechtigte Kind (8 Ob 41/87; SZ 62/116; RIS-Justiz…
…dem Ehegatten nicht nur moralisch, sondern auch materiell beizustehen und ohne Anspruch auf Entgelt Geld zu borgen. Bei einer Leistung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht liege daher keine Schenkung vor. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 12. Jänner 2004 führt aus, die Hingabe eines zinslosen Darlehens sei…
…23.421,00 x 2% = 468,42 Euro. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob auch für ein Kind die Begünstigung des § 21 ErbStG für die Dienste, die über die Beistandspflicht gemäß § 137 Abs. 2 ABGB hinausgehen, gewährt werden kann. Im Juli 2006 verstarb der Erblasser E…
…Vergütung hat. Nach Ansicht des Referenten erbrachte die Ehefrau die "Reinigung+Bügeln+Reparatur" der weißen Hemden und der schwarzen Socken im berufungsgegenständlichem Umfang laut "Rechnungen" der Ehefrau von jeweils 72 bis 210 Stück pro Jahr im Rahmen der dem Eheverhältnis (eheliche Beistandspflicht) entspringenden Haushaltsführung. Laut…
2.820,12 | 4.441,19 | 2.764,69 | Kleiderreinigung gesamt | 520,92 | 526,56 | 499,68 | durch Ehefrau | -175,00 | -180,00 | -315,00 | Berufskleidung | 379,80 | 389,90 | 536…
…ausgeführt, dass die Kosten in Höhe von 315,00 € nicht als Werbungskosten anerkannt worden seien, da die Unterstützung bei der Erstellung eines Skriptums eine Hilfeleistung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht darstelle und somit gemäß § 20 EStG steuerlich nicht berücksichtigt werde. Mit Schiftsatz vom 24…
…Über die Berufung wurde erwogen: Erfolgt die Mitarbeit des Ehegatten, Kindes oder sonstigen nahen Angehörigen ohne besondere vertragliche Verpflichtung lediglich im Rahmen der Beistandspflicht des Ehegatten oder auf Grund des familienhaften Naheverhältnisses (keine bestimmte Arbeitszeit, kein Lohn) stellen die an den Gatten oder das Kind…
…10.1960, Slg 2287/F, mit der Begründung abgelehnt, dass bei Lebensgefährten die Pflege in Erfüllung einer quasi familienrechtlichen Beistandspflicht erfolge. Fristgerecht wurde der Antrag gestellt die Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend - unter Hinweis auf Doralt, Kurzkommentar zum ErbStG, Rz…
…einzelnen Berufungsjahren von welchem Sohn der Bw tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Es kann daher auch nicht festgestellt werden, dass allfällig von den Söhnen tatsächlich geleistete "Vertretungstätigkeit" den Rahmen der üblichen (und auch im Rahmen der Beistandspflicht gem. § 137 Abs. 2 ABGB forderbaren) familienhaften Mitarbeit im…
…von Dritten zugekauft werden müssen. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen wären weit über die familienrechtliche Beistandspflicht hinausgegangen und würden den geltend gemachten Betrag wesentlich übersteigen. Hinsichtlich der Verrichtungen des Berufungswerbers im privaten Haushalt der Erblasserin hätte diese eine Abgeltung zugesagt, welche jedoch wegen des unerwarteten…
…bei der Arbeit vertreten hätten. Insoweit die Familienmitglieder die Bw bei ihrer Tätigkeit unterstützt haben, liegt familienhafte Mitwirkung im Rahmen der zivilrechtlichen Beistandspflicht vor. Allfällige Zahlungen an die Familienmitglieder erfolgten mangels Fremdüblichkeit und Publizität ohne jede steuerliche Auswirkungen. Festgestellt wird, dass die Betriebsausgaben für die…
…die Erhaltung ihres Hauses verantwortlich gewesen sei, ist ihr entgegen zu halten, dass sich die Ehegatten durch die Eheschließung im September 2006 zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt haben und maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, nicht die Anzahl der Wohnsitze eines…
…seitens der Eltern aus dem Mitarbeiterstand UNO Bediensteten gerichtet war. In dieser Allgemeinheit übersteigt diese jedoch nicht die im Familienverband als üblich zu bezeichnende Mitwirkung dieser, und die der Gattin im Sinne der ehelichen Beistandspflicht im Erwerb des anderen. Damit hat es der Bw. verabsäumt…
…Fall war nun zu klären, ob die Kinder des Bw. in Erfüllung eines -mündlichen- Werkvertrages oder lediglich im Rahmen ihrer familienrechtlichen Mitwirkungs/Beistandspflicht tätig geworden sind. Im Falle des Sohnes ergaben nun die Ermittlungen und die vom Bw. vorgelegten Unterlagen, dass es sehr wohl eine…
…auch Aufwendungen, die der Dienstnehmer für eine Hilfskraft tätigt, Werbungskosten bilden können. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Hilfskraft die Hilfeleistung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht obliegt. Auch Aufwendungen, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht verlangt und ihm nicht ersetzt, sind Werbungskosten, wenn…
…Bw hätte den real überschuldeten Betrieb nicht übernommen, hätte nicht auch die Mutter ihre Liegenschaftshälfte mit übergeben. Darüber hinaus habe die Mutter keine Schenkungsabsicht gehabt und seinem Vater in Erfüllung ihrer ehelichen Beistandspflicht gemäß § 90 ABGB geholfen, dass dieser einen wesentlichen Teil der Betriebsschulden auf…
…Berufung wird eingewendet, es liege deshalb keine Schenkung bzw. kein Bereicherungswille vor, da der Bw lediglich seiner im Familienrecht verankerten ehelichen Versorgungspflicht bzw. Beistandspflicht nachgekommen sei. Im Vorlageantrag wird zudem die Anwendung der Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG begehrt, wonach Zuwendungen ua…
…bzw. über den von Leistungen im Familienverband hinausging, vermochte der Bw. nicht schlüssig darzulegen. Aus dem obigen Sachverhalt ergibt sich keinerlei Beleg dafür. Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten…
…2.72, 1459/71; 21.2.1996, 92/14/0041). Erst wenn ein gemeinsames Tätigwerden der Ehegatten über die eheliche Beistandspflicht hinaus hinzutritt, kann hierdurch eine gemeinsame Einkunftsquelle entstehen. Der Ehegatte muss sohin an der Erzielung der Einkünfte mitwirken (Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG-Kommentar, …