Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 27. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 7. Juni 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY, für die Zeit ab 1. Jänner 2012…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 8. August 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 2. August 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY. für die Zeit ab 1…
…ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe.Diese Bestimmung normiere eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen habe. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge sei von subjektiven Momenten unabhängig.Entscheidend sei lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten habe.Ob und gegebenenfalls…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Jänner 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 9. Jänner 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. August 2007…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau x., vom 23. Jänner 2006, gegen die "Mitteilung" (den vermeintlichen Bescheid) des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 10. Jänner 2006, betreffend Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe, entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der…
…nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge (KAB) kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen (KAB) im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung…
…§ 26 FLAG 1967 rückgefordert werden können - auch dann - wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch einen ausschließlich bei der Behörde zu suchenden Irrtum erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen…
…überwiesen habe und dieser das Finanzamt bewußt irregeführt und die Gutschrift des Finanzamtes zu Unrecht bezogen habe, ändert an der Verpflichtung zur Rückzahlung der unrechtmäßig bezogenen Beihilfenbezüge insofern nichts, als diese von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für…
… 26 FLAG rückgefordert werden können, -auch dann-wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 8. Juni 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab 1. April 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. (FH) Peter Pupp, Verein VertretungsNetz Sachwalterschaft, 4020 Linz, Hasnerstraße 4, vom 18. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung…
…Arbeitsmarktservice zu erhalten. Einer ebenfalls vorgelegten Bezugsbestätigung vom 11.2.2008 war zu entnehmen, dass für die Tochter folgende Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt waren: 3.12.2007 bis 31.12.2007, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Tagsatz 18,50…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. November 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch FAV, betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. November 2009 bis 31. März 2011 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19. Jänner 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind x, für die Zeit von Jänner 2009 bis September 2009 in Höhe…
…vom 1. November 2005 führte der Berufungswerber ergänzend im Wesentlichen aus, dass der unrechtmäßige Beihilfenbezug auf eine unvollständige Auskunft des Finanzamtes zurückzuführen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge auf den Kinderabsetzbetrag besteht, ist in § 2…
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Auch wie der Bezieher die…
…bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat. Ob und…
…sei ihr jedoch nicht zumutbar. Mit diesem Vorbringen wird nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht dargetan, dass die von ihr behauptete nahezu existenzielle Gefährdung gerade durch die Rückforderung der unrechtmäßigen Beihilfebezüge bewirkt wurde. Zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Rückforderungsanspruches war die finanzielle Situation der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Abweisung des Antrags auf erhöhte Familienbeihilfe ab 1. August 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die erhöhte Familienbeihilfe wird hinsichtlich des…