IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Dr. Karin Erika Rest, Rotenturmstraße 12, Tür 6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Grund der oben unter Punkt II.3 zitierten Rechtsprechung des VwGH und des BFG ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bei Vorliegen eines "langen Studiums" bis zum 25. LJ des Kindes möglich ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 27. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 7. Juni 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY, für die Zeit ab 1. Jänner 2012…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 8. August 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 2. August 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY. für die Zeit ab 1…
…ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe.Diese Bestimmung normiere eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen habe. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge sei von subjektiven Momenten unabhängig.Entscheidend sei lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten habe.Ob und gegebenenfalls…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Jänner 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 9. Jänner 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. August 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2019, eingelangt am 11. Dezember 2019, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. November 2019 zu VNR ***1***, mit dem ein Antrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A***** in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamt Graz-Umgebung vom 12.12.2013, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe ab Dezember 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 7. April 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
…geltende gesetzliche Bestimmungen gesondert zu informieren, bestand nicht. Auch hätte die belangte Behörde die Bf. über das Erfordernis, dass für einen Beihilfenbezug im Rahmen eines Studiums ein Studienerfolg vorzuliegen hat beziehungsweise, dass Prüfungen abzulegen sind, informiert, wenn die Bf. eine entsprechende Frage an das Finanzamt…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau x., vom 23. Jänner 2006, gegen die "Mitteilung" (den vermeintlichen Bescheid) des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 10. Jänner 2006, betreffend Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe, entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der…
…nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge (KAB) kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen (KAB) im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung…
…§ 26 FLAG 1967 rückgefordert werden können - auch dann - wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch einen ausschließlich bei der Behörde zu suchenden Irrtum erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022 betreffend Familienbeihilfe 04.2021-10.2022 SVNR.: ***Nr.*** zu…
3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
unterer Rahmensatz, da Freiheit von Doppelbildern | 11.01.03 | 10 | 5 | Schultergürtel - Funktionseinschränkung geringen Grades links bei Zustand nach Schlüsselbeinteilentfernung 2017 | 02.06.01 | 10 | 6 | Leichte Hypertonie | 05.01.01 | 10 Gesamtgrad der Behinderung…
Der Versuch, die Handelsschule in HS-Ort zu besuchen, scheiterte. Auch zwei Lehren bei den Firmen AG1 und AG2 wurden 1984 und 1985 begonnen und wieder abgebrochen (Beilage 1, 1 Rs). Der Bf. wurde schließlich im Heim in ORT untergebracht und absolvierte dort eine Lehre…
Da nach den Feststellungen im Sachverhalt der Unterhalt des Kindes zur Gänze aus Mitteln der Kinder und Jugendhilfe - der öffentlichen Hand - getragen wird, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe (vgl. BFG vom 10.08.2020, RV/7102675/2020). Selbst wenn dem Vorbringen Spendenfinanzierung entscheidungswesentliche Bedeutung beizumessen…
"das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum…
Änderung der Positionsnummer gemäß aktuellem fachärztlichen Befund, Intelligenzminderung fachärztlich nicht mehr angeführt GdB liegt vor seit: 09/2014 Begründung - GdB liegt rückwirkend vor: Gemäß SV-GA FÄ ***1*** seit 09/2014 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies…