…wurde über das Vermögen der Fa. Z-GmbH & Co KG das Konkursverfahren eröffnet. Am 30. April 2002 wurde der Konkurs nach Abschluss und Bestätigung eines Zwangsausgleiches gem. § 157 KO aufgehoben. Mit Bescheid vom 12. März 2002 machte das Finanzamt Ried die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren können, stellen eine Unbilligkeit dagegen nicht dar. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber…
…2004 entrichtet habe. Der Grund für die Verspätung sei darin zu ersehen, dass der Berufungswerber zum Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuer für Jänner 2004 beruflich unterwegs gewesen wäre und ausnahmsweise den Zeitpunkt der fristgerechten Zahlung übersehen habe. Es sei ihm somit ein Fehler unterlaufen, den gelegentlich auch…
…sprechen würden, sei daher, dass solche Gründe vom Antragsteller geltend gemacht würden. Das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweispflicht liege naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache sei es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden könne. Der…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete sachbezogene Behauptungen darzulegen. Aus der Berufungsschrift…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete sachbezogene Behauptungen darzulegen. Aus der Berufungsschrift…
…17. September 2004 wurde gegen den abweisenden Bescheid das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Es wurde beantragt, den Bescheid aufzuheben und im Sinne des Ansuchens des Bw. vom 26. Juli 2004 die Stundung des Abgabenrückstandes iHv. 54.186,90 € bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aufzuschieben…
…sei kein Geld geflossen. Die Käuferin habe als Kaufpreis die bestehenden Verbindlichkeiten übernommen. Der Bw beziehe lediglich Pensionseinkünfte und könne daher die Steuerschuld nur in Raten zahlen. Die Höhe der Monatsraten würde je 570,59 € betragen. Mit Bescheid vom 13. April 2011 wies die…
…Mai 2010 Ihre Behauptung- und Beweislast zu erfüllen und jene Umstände darzutun, auf die Sie Ihr Nachsichtsansuchen stützen möchten. Abschließen sei darauf hingewiesen, dass Ihre Berufungsbegründung insofern nicht nachvollziehbar ist, als die Abgabenbehörde erster Instanz ihren Bescheid nicht auf die §§ 1, 2 und 3 BAO…
…Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002, S. 246 und die dort zit. Jud. und Lit.). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist im Falle eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Wiederaufnahmswerber behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen das Wiederaufnahmsgrundes (vgl. die bei Ritz, a.a.O., …
…in diesem Zusammenhang die als "Beilage" zur Stellungnahme angeführte, verständlicherweise aber nicht angeschlossene "Finanzbuchhaltung" an. Der Berufungswerber verkennt die ihn im Haftungsverfahren treffende und oben dargestellte qualifizierte Behauptungs- und Beweislast, wenn er die Ansicht vertritt, die Abgabenbehörde habe von sich aus zwingend zuerst in die…
…kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 19.4.1988, 88/14/0032). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung…
…Rechtsbehelfsverfahrens und braucht daher vom Unabhängigen Finanzsenat hier auch nicht geprüft zu werden, zumal ein dort ausdrücklich vorgesehener Antrag des Abgabepflichtigen nicht vorliegt; im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auch auf UFS vom 18.5.2007, RV/0530-I/05, zur erhöhten Behauptungs- und Beweispflicht…
…wurde und daher keine Einbringungsmaßnahmen für diese Abgaben, wie in § 212 Abs. 1 BAO gefordert, in Betracht kommen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer…
…kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung…
…kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 19.4.1988, 88/14/0032). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung…
…markant bessern würden, sodass - entgegen der derzeitigen Lage - eine Einhebung der rückgeforderten Beträge möglich würde. Dazu wird darauf aufmerksam gemacht, dass den Antragsteller im Nachsichtsverfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft und das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweispflicht bei ihm liegt (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 236 Tz…
…kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 19.4.1988, 88/14/0032). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung…