…wurde über das Vermögen der Fa. Z-GmbH & Co KG das Konkursverfahren eröffnet. Am 30. April 2002 wurde der Konkurs nach Abschluss und Bestätigung eines Zwangsausgleiches gem. § 157 KO aufgehoben. Mit Bescheid vom 12. März 2002 machte das Finanzamt Ried die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…ihm die Möglichkeit eingeräumt, seiner Behauptungs- und Beweispflicht nachzukommen. Die detaillierten Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung vom 24. September 2013, wonach die Primärschuldnerin über finanzielle Mittel verfügt hat, die nicht zur Entrichtung der Abgabenschulden und auch nicht zur deren anteiliger Entrichtung verwendet wurden, konnten nicht entkräftet…
…der haftungsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten verfügt und wie sie diese Mittel verwendet hat. Es wurde nicht dargelegt, mit welchem Anteil sämtliche Gläubiger befriedigt worden wären, wenn die vorhandenen Mittel auf alle Gläubiger gleichmäßig verteilt worden wären. Der Beschwerdeführer ist somit seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit…
…für 80 % bzw. 75 % der Abgabenverbindlichkeiten machte das Finanzamt mit Haftungsbescheid vom 17.10.2017 geltend. Zwischen Hervorkommen der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits lagen somit etwa drei Jahre bzw. weniger als ein Jahr. Nach ho…
…mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren können, stellen eine Unbilligkeit dagegen nicht dar. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber…
…2004 entrichtet habe. Der Grund für die Verspätung sei darin zu ersehen, dass der Berufungswerber zum Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuer für Jänner 2004 beruflich unterwegs gewesen wäre und ausnahmsweise den Zeitpunkt der fristgerechten Zahlung übersehen habe. Es sei ihm somit ein Fehler unterlaufen, den gelegentlich auch…
…sprechen würden, sei daher, dass solche Gründe vom Antragsteller geltend gemacht würden. Das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweispflicht liege naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache sei es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden könne. Der…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete sachbezogene Behauptungen darzulegen. Aus der Berufungsschrift…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete sachbezogene Behauptungen darzulegen. Aus der Berufungsschrift…
…17. September 2004 wurde gegen den abweisenden Bescheid das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Es wurde beantragt, den Bescheid aufzuheben und im Sinne des Ansuchens des Bw. vom 26. Juli 2004 die Stundung des Abgabenrückstandes iHv. 54.186,90 € bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aufzuschieben…
…sei kein Geld geflossen. Die Käuferin habe als Kaufpreis die bestehenden Verbindlichkeiten übernommen. Der Bw beziehe lediglich Pensionseinkünfte und könne daher die Steuerschuld nur in Raten zahlen. Die Höhe der Monatsraten würde je 570,59 € betragen. Mit Bescheid vom 13. April 2011 wies die…
…Mai 2010 Ihre Behauptung- und Beweislast zu erfüllen und jene Umstände darzutun, auf die Sie Ihr Nachsichtsansuchen stützen möchten. Abschließen sei darauf hingewiesen, dass Ihre Berufungsbegründung insofern nicht nachvollziehbar ist, als die Abgabenbehörde erster Instanz ihren Bescheid nicht auf die §§ 1, 2 und 3 BAO…
…Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002, S. 246 und die dort zit. Jud. und Lit.). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist im Falle eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Wiederaufnahmswerber behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen das Wiederaufnahmsgrundes (vgl. die bei Ritz, a.a.O., …
…in diesem Zusammenhang die als "Beilage" zur Stellungnahme angeführte, verständlicherweise aber nicht angeschlossene "Finanzbuchhaltung" an. Der Berufungswerber verkennt die ihn im Haftungsverfahren treffende und oben dargestellte qualifizierte Behauptungs- und Beweislast, wenn er die Ansicht vertritt, die Abgabenbehörde habe von sich aus zwingend zuerst in die…
…Notwendigkeit einer Maßnahme. Sie werden daher ersucht, bis 15. Jänner 2024 im Rahmen Ihrer Behauptungs- und Beweispflicht detailliert nachzuweisen (Vorlage von Verschreibungen und Zahlungsbelegen), für welche medizinischen Behandlungen der Betrag von 8.199,00 € verwendet wurde. Insbesondere gilt dies für den Betrag von 2…
…nicht nachgekommen. Im Haftungsbescheid vom 2. März 2022 und in der Beschwerdevorentscheidung vom 4. Juli 2022 wurde der Beschwerdeführer neuerlich auf seine Behauptungs- und Beweispflicht hingewiesen. Die Lieferverbindlichkeiten betrugen zum 31.12.2019 53.732,49 €, zum 31.12.2020 55.350,75 €…
…Unterhalt von seinen Einkünften gezahlten, Mehraufwand weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht hat. Wie bereits ausgeführt, ist der Bf. (behauptungs- und) beweispflichtig. Da er einen zusätzlich zum Unterhalt von seinen Einkünften gezahlten Mehraufwand weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht hat, ist der Pauschbetrag nach § 34 Abs 8…
…auch VwGH 25.2.2004, 2003/13/0117 und VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112 zu § 212 BAO). Wenngleich in diesem Verfahren die den Begünstigungswerber treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder…