…der Bw. in berufungsgegenständlichem Fall die Bestimmung des § 11a EStG 1988 (Begünstigungsbestimmung für nicht entnommene Gewinne) auf seine Vermietungseinkünfte anwenden will, ist die Berufung aus o.a. abzuweisen, da diese Begünstigungsbestimmung lediglich für einen Gewinn, der aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb resultiert, und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der OHG undGesellschafter, alle vertreten durch Steuerberater, vom 14. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck, vom 17. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird…
…Schenkungssteuer, Rz. 51 zu § 3 ErbStG und die dort zitierte Rechtsprechung). Allgemein ist vorerst festzuhalten, dass die in Frage stehende Begünstigungsbestimmung des § 15a ErbStG nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden daher bei einer (gemischten) Schenkung auch Grundstücke mitübertragen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helge Fosen, Notar, vom 12. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 28. Oktober 2003 betreffend Erstattung gemäß § 4 iVm § 5a NEUFÖG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Helge Fosen, Notar, vom 12. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 28. Oktober 2003 betreffend Erstattung gemäß § 4 iVm § 5a NEUFÖG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…einer Kapitalerhöhung ausschließlich die formalrechtliche Gestaltung ausschlaggebend ist und eine wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht Platz greift. Auch wenn § 1 NEUFÖG als Zweck der Begünstigungsbestimmung die Förderung der Neugründung von Betrieben nennt, knüpft die hier anzuwendende Bestimmung des § 1 Z 5 NEUFÖG ausdrücklich an den Steuertatbestand des …
… 17 Tz 85a). Es handelt sich bei § 17 GrEStG um eine Begünstigungsbestimmung. Bei Begünstigungsbestimmungen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen…
…war sie dadurch nicht gehindert, zumindest eine Aufgliederung der von ihr beantragten außergewöhnlichen Belastungen zu erstellen. Der Unabhängige Finanzsenat sieht sich ebenso wie das Finanzamt auf Grund des in den Hintergrundtretens der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlungen bei der gegenständlich anzuwendenden Begünstigungsbestimmung außerstande, die zahlenmäßig in keiner…
…Abs. 2 GrEStG 1987 für die flächenmäßige Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit". Mit dem erfolgten Hinweis auf den "VfGH" lässt sich daher für den Fall der Aufteilung von zwei oder mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Anwendbarkeit dieser Begünstigungsbestimmung nicht argumentieren. Wenn die Berufung im Wesentlichen einwendet, im…
…sowie zum anderen die Herabsetzung der Gegenleistung innerhalb der in § 17 Abs.3 GrEStG normierten Frist erfolgte und die Gründe für die Verminderung der Gegenleistung für die Anwendung der genannten Begünstigungsbestimmung unmaßgeblich sind, ist die Grunderwerbsteuer herab zu setzen und die im Vorlageantrag beantragte Beweisaufnahme…
…sowie zum anderen die Herabsetzung der Gegenleistung innerhalb der in § 17 Abs.3 GrEStG normierten Frist erfolgte und die Gründe für die Verminderung der Gegenleistung für die Anwendung der genannten Begünstigungsbestimmung unmaßgeblich sind, ist die Grunderwerbsteuer herab zu setzen und die im Vorlageantrag beantragte Beweisaufnahme…
…1 Z. 1 GrEStG normierten Dreijahresfrist kommt daher eine Nichtfestsetzung der Steuer nach der bezogenen Gesetzesstelle ebenfalls nicht in Betracht. Für die von der Bw. begehrte Anwendung der Begünstigungsbestimmung des § 17 Abs. 2 GrEStG bestand daher mangels Erfüllung der gesetzlich normierten Voraussetzungen kein Raum. Die…
…Höhe (im Rahmen des angeführten Höchstausmaßes) ein Wahlrecht ein. Mit der Normierung einer fiktiven Betriebsausgabe ist § 4 Abs.4 Z.4 EStG den abgabenrechtlichen Begünstigungsbestimmungen zuzuordnen. Ebenso wie bei eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde kommt nach Lehre und Rechtsprechung begünstigten Abgabepflichtigen generell eine erhöhte Mitwirkungspflicht im…
… 119 BAO davon auszugehen, dass sie die erforderlichen Beweise nicht erbrachte und lt. herrschender oben angeführter VwGH-Judikatur zum Zurücktreten des Grundsatzes der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung bei Begünstigungsbestimmungen die Abgabenbehörde auch nicht verhalten war, weitere Ermittlungen durchzuführen. Es kann in der Folge der Berufung…
…Vermögen zwangsläufig und nachhaltig belastet. Zwar sind außergewöhnliche Belastungen von Amts wegen zu berücksichtigen, doch verpflichtet dies die Behörde nicht zu weit reichenden, eigenständigen Ermittlungen. Als Begünstigungsbestimmung überantwortet § 34 EStG die Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung primär dem Anspruchsberechtigten. Wer den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung geltend macht…
…75 000 Euro nicht übersteigt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vorgang unmittelbar mit der Betriebsübertragung im Zusammenhang stehen muss. Der Zuerwerb eines Grundstücks lediglich aus Anlass der Betriebsübertragung fällt damit nicht unter die Befreiung." Die Begünstigungsbestimmung des § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG gilt nur…
…Eigentum an der gekaufte Liegenschaft erlangt hätte. Dass die Bw. aber vorhandene Unterlagen durchaus über eine solch lange Zeit aufbewahrt hatte, zeigt die Vorlage des Kaufvertrages vom 6.2.1971 in aller Deutlichkeit. Gegen die Anwendbarkeit der Begünstigungsbestimmung des § 1 Abs. 4 GrEStG spricht außerdem…
…Verlustvorträge (Sonderausgaben nach § 18 Abs. 6 leg.cit.) auf die Ebene der Einkünfteermittlung verlagert werden sollen um dort - systemwidrig - mit Sondergewinnen saldiert zu werden. Der Wortlaut der Begünstigungsbestimmung des § 37 Abs. 2 Z 1 EStG bezieht sich ausdrücklich und ausschließlich auf Veräußerungsgewinne nach § 24 EStG…
…werden dabei nur dann zur Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen sein, wenn der Wortlaut des Gesetzes selbst zu Zweifeln über seinen Inhalt Anlass gibt. In weiterer Folge stellt der Verwaltungsgerichtshof sodann dar, dass der Gesetzgeber der Begünstigungsbestimmung des Abs. 3 des § 16 ErbStG 1955 im Abs…
…der Erfüllung begünstigter Zwecke, kommt nicht zum Tragen, da das GrEStG im Gegensatz zu anderen materiellen Abgabengesetzen keine allgemeine Befreiungs- bzw. Begünstigungsbestimmung für begünstigte Rechtsträger kennt. Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, da das GrEStG 1987 im Gegensatz zum GrEStG 1955, welches einen umfangreichen…