…der Bw. in berufungsgegenständlichem Fall die Bestimmung des § 11a EStG 1988 (Begünstigungsbestimmung für nicht entnommene Gewinne) auf seine Vermietungseinkünfte anwenden will, ist die Berufung aus o.a. abzuweisen, da diese Begünstigungsbestimmung lediglich für einen Gewinn, der aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb resultiert, und…
…begründende grobe Fehlbeurteilung unterlaufen wäre, zeigt die Revision nicht auf." Dem Finanzamt kann insofern nicht entgegengetreten werden, als es sich dieser Beurteilung angeschlossen und das Vorliegen eines Gewerbebetriebes verneint hat. Nach den obigen Ausführungen kann daher auch die Begünstigungsbestimmung des § 22 Abs. 5 UmGrStG (Zweifacher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Juni 2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der OHG undGesellschafter, alle vertreten durch Steuerberater, vom 14. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck, vom 17. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird…
…Vorwegbezuges beim zuständigen Finanzamt über die steuerlichen Folgen erkundigt hätte, er die Auskunft erhalten hätte, für den Auszahlungsbetrag gelte die Begünstigungsbestimmung des § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 und die Antragstellung bei der Pensionskasse einzig im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft erfolgt wäre.
Ein solcher Sachverhalt liegt gegenständlich nicht vor. Zum einen wird im Schreiben des damaligen Finanzministers/Finanzministeriums die Drittelbegünstigung des § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 ausdrücklich nur für ausländische „Pensionsabfindungen“ in Aussicht gestellt. Wie obig dargelegt wurde, liegt im Falle eines von der beruflichen…
…erkundigt hätte, sie die Auskunft erhalten hätte, für den Auszahlungsbetrag gelte die Begünstigungsbestimmung des § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 und die Antragstellung bei der Pensionskasse einzig im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft erfolgt wäre. Ein solcher Sachverhalt liegt gegenständlich nicht vor. Der…
…Schenkungssteuer, Rz. 51 zu § 3 ErbStG und die dort zitierte Rechtsprechung). Allgemein ist vorerst festzuhalten, dass die in Frage stehende Begünstigungsbestimmung des § 15a ErbStG nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden daher bei einer (gemischten) Schenkung auch Grundstücke mitübertragen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helge Fosen, Notar, vom 12. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 28. Oktober 2003 betreffend Erstattung gemäß § 4 iVm § 5a NEUFÖG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Helge Fosen, Notar, vom 12. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 28. Oktober 2003 betreffend Erstattung gemäß § 4 iVm § 5a NEUFÖG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…einer Kapitalerhöhung ausschließlich die formalrechtliche Gestaltung ausschlaggebend ist und eine wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht Platz greift. Auch wenn § 1 NEUFÖG als Zweck der Begünstigungsbestimmung die Förderung der Neugründung von Betrieben nennt, knüpft die hier anzuwendende Bestimmung des § 1 Z 5 NEUFÖG ausdrücklich an den Steuertatbestand des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 28.01.2019, eingelangt am 05.02.2019, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 09.01.2019 zu StNr, mit…
…und daher keine Verordnung vor Beginn der Therapien vorliegen würde. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass § 34 eine Begünstigungsbestimmung ist und daher die Behauptungen und der Beweis der Vorbringens vornehmlich dem Abgabepflichten obliegt. Überdies gelten dort, wo die Abgrenzung zu Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung schwierig ist…
… 17 Tz 85a). Es handelt sich bei § 17 GrEStG um eine Begünstigungsbestimmung. Bei Begünstigungsbestimmungen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen…
…war sie dadurch nicht gehindert, zumindest eine Aufgliederung der von ihr beantragten außergewöhnlichen Belastungen zu erstellen. Der Unabhängige Finanzsenat sieht sich ebenso wie das Finanzamt auf Grund des in den Hintergrundtretens der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlungen bei der gegenständlich anzuwendenden Begünstigungsbestimmung außerstande, die zahlenmäßig in keiner…
…Abs. 2 GrEStG 1987 für die flächenmäßige Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit". Mit dem erfolgten Hinweis auf den "VfGH" lässt sich daher für den Fall der Aufteilung von zwei oder mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Anwendbarkeit dieser Begünstigungsbestimmung nicht argumentieren. Wenn die Berufung im Wesentlichen einwendet, im…
…sowie zum anderen die Herabsetzung der Gegenleistung innerhalb der in § 17 Abs.3 GrEStG normierten Frist erfolgte und die Gründe für die Verminderung der Gegenleistung für die Anwendung der genannten Begünstigungsbestimmung unmaßgeblich sind, ist die Grunderwerbsteuer herab zu setzen und die im Vorlageantrag beantragte Beweisaufnahme…
…sowie zum anderen die Herabsetzung der Gegenleistung innerhalb der in § 17 Abs.3 GrEStG normierten Frist erfolgte und die Gründe für die Verminderung der Gegenleistung für die Anwendung der genannten Begünstigungsbestimmung unmaßgeblich sind, ist die Grunderwerbsteuer herab zu setzen und die im Vorlageantrag beantragte Beweisaufnahme…
…1 Z. 1 GrEStG normierten Dreijahresfrist kommt daher eine Nichtfestsetzung der Steuer nach der bezogenen Gesetzesstelle ebenfalls nicht in Betracht. Für die von der Bw. begehrte Anwendung der Begünstigungsbestimmung des § 17 Abs. 2 GrEStG bestand daher mangels Erfüllung der gesetzlich normierten Voraussetzungen kein Raum. Die…
…Höhe (im Rahmen des angeführten Höchstausmaßes) ein Wahlrecht ein. Mit der Normierung einer fiktiven Betriebsausgabe ist § 4 Abs.4 Z.4 EStG den abgabenrechtlichen Begünstigungsbestimmungen zuzuordnen. Ebenso wie bei eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde kommt nach Lehre und Rechtsprechung begünstigten Abgabepflichtigen generell eine erhöhte Mitwirkungspflicht im…