…erst nach dem Todestag abgeschlossen, weswegen dieses Kapitalvermögen nicht dem Erblasser zuzurechnen ist. In dem daraufhin eingebrachten Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass die Berufungsvorentscheidung der Absicht des Gesetzgebers, Sparbücher von der Erbschaftssteuer zu befreien, widerspricht. Mit Berufungsentscheidung vom 9. August 2011, RV/0108-W/08…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 10. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 5. Juli 2011 betreffend Kapitalertragsteuer 2004 bis 2006 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die Bescheide betreffend Kapitalerstragsteuer 2004 bis 2006 werden…
…beträgt € 152.535,60. Dabei handelt es sich um die Geldeinlagen bei inländischen Banken und um die oben dargestellten Raiffeisen-EuroPlus Rent (A) Anteile im Wert von € 145.637,00, für welche lediglich eine Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich…
… 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG, der vom Erben nicht ausgenützt werden kann, anteilig zu. Im Vorlageantrag wird noch ausgeführt, dass die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG demjenigen Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer zusteht, der das endbesteuerte Vermögen tatsächlich erhält. Über die Berufung…
…000,00 | 119.000,00 | 11 | 11.11.2004 | 8,684.000,00 | 86.840,00 | 12 | 17.8.2004 | 69.000,00 | 690,00 Gleichzeitig mit der Anmeldung wurde die Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach …
…Da aus den Statuten des vorgelegten Gesellschaftsvertrages nicht hervorgehe, dass die Aufgabe des Unternehmens überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum sei, könne die Befreiung nicht gewährt werden. Mit Eingabe vom 16. August 2005 beantragte die Bw. durch ihren Vertreter die Entscheidung über die Berufung durch die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, ErNr.I und ErfNr.II, jeweils vom 5. März 2003, je betreffend Rechtsgebühr entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe…
…1) 4 GrEStG entspricht. Im gegenständlichen Fall dient eine Fläche von 9405 m² von gesamt 23447 m² der Flurbereinigung. Die Voraussetzungen für die Befreiung sind somit nicht erfüllt. Die Berufung war daher abzuweisen." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde…
…iSd § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG sei und dieser länger als zwei Jahre als Vermögen der einbringenden Gesellschaft bestehe, sodass die Voraussetzung für die Befreiung von den Kapitalverkehrssteuern und Gebühren gem. § 22 Abs. 3 UmgrStG vorliege. Aus Punkt I des Vertrages geht hervor, dass…
…getroffen: Im Jänner 2004 erhielt ein Beamter des Gendarmeriepostens B.A. vertrauliche Hinweise aus der Bevölkerung über die bedenkliche Errichtung einer Berghütte im Naturschutzgebiet. Einer informellen Befragung des Berufungswerbers und einer zweiten Person folgte eine Besichtigung der errichteten Hütte am 19. März 2004. Am 31…
…4 MinStG als auch nach der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (nachfolgend Mineralölsteuerrichtlinie) von der Mineralölsteuer zu befreien. Vom Zollamt wurde dabei unter anderem die Abgabe von Mineralöl anlässlich von Flügen für…
…ZBefrVO) bestimmt: Die in Anhang I aufgeführten Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kuIturellen Charakters können ohne Rücksicht auf ihren Empfänger und ihren Verwendungszweck unter Befreiung von Eingangsabgaben eingeführt werden. Nach den Bestimmungen des Art. 79 ZK erhält eine Nichtgemeinschaftsware durch die Überführung in den zollrechtlich freien…
…Erlass des BMF vom 13. September 1996, ÖStZ 1997,32, wo im Falle eines innerhalb der Zweijahresfrist erfolgten Zukaufes durch einen bestehenden Betrieb die Befreiung versagt werde. Daraus sei aber zu schließen, dass im ungekehrten Fall das Eigentum am Kapitalanteil bzw. die Dauer dieser Innehabung…
…laut den der Behörde vorliegenden Zulassungsscheinen auf den Bw. zugelassen, grundsätzlich kraftfahrzeugsteuerpflichtig, sofern nicht die entsprechenden Befreiungsbestimmungen anzuwenden seien. Die Behörde habe nun im Betriebsprüfungsverfahren die Anerkennung der Befreiung gem. § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG zum ersten mit der Begründung verweigert, dass der Bw…
…und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr; das Gesetz definiere den Vor- und Nachlaufverkehr dahingehend, dass nur die Fahrten zu einem im Inland gelegenen Bahnhof zur Befreiung führen könnten. Auch die nicht alternativ zu verstehende Konjunktion "oder" beim Ver- und Entladebahnhof schließe es aus, dass Ver- und…
…der Firma Ö. im Schreiben vom 28. November 2005 ausführte. Eine zusätzliche gesonderte Befragung von Zeugen der Firma S., wie dies der Bw. vom Sachverständigen in seinen Einwendungen gegen das Gutachten einforderte, erschien im Hinblick auf die schriftlich vorliegende Meinungsäußerung der Firma S. nicht erforderlich…
…laut den der Behörde vorliegenden Zulassungsscheinen auf die Bw. zugelassen, grundsätzlich kraftfahrzeugsteuerpflichtig, sofern nicht die entsprechenden Befreiungsbestimmungen anzuwenden seien. Die Behörde habe nun im Betriebsprüfungsverfahren die Anerkennung der Befreiung gem. § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG zum ersten mit der Begründung verweigert, dass die Bw…
…und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr; das Gesetz definiere den Vor- und Nachlaufverkehr dahingehend, dass nur die Fahrten zu einem im Inland gelegenen Bahnhof zur Befreiung führen könnten. Auch die nicht alternativ zu verstehende Konjunktion "oder" beim Ver- und Entladebahnhof schließe es aus, dass Ver- und…
…wie der Geschäftsführer der Firma Ö. im Schreiben vom 28. November 2005 ausführte. Eine zusätzliche gesonderte Befragung von Zeugen der Firma S., wie dies die Bw. vom Sachverständigen in ihren Einwendungen gegen das Gutachten einforderte, erschien im Hinblick auf die schriftlich vorliegende Meinungsäußerung der Firma…
…Die Abweisung wurde damit begründet, dass nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein Erwerbsvorgang nicht in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil aufgespaltet werden könne und hier die Befreiung deshalb nicht gewährt werden könne, weil der steuerbefreite Zweck nicht überwiegend erfüllt werde. Im Vorlageantrag wurde ergänzt…