…Dr. Peter Binder des Finanzstrafsenates Linz 3 in der Beschwerdesache des Mag. HP wegen der Geltendmachung einer Befangenheit gemäß § 73 Finanzstrafgesetz (FinStrG) gegenüber einem Organ des Finanzamtes Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz über die gegen den Bescheid des Vorstandes des Finanzamtes Vöcklabruck vom 28. Dezember…
…§ 178 Abs. 1 und 278 BAO) ergibt sich aber auch, dass grundsätzlich entsprechend der erstinstanzlichen Auffassung über einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit des Organes nicht gesondert mit Bescheid abzusprechen ist. Dies im Einzelnen aus folgenden Gründen: Lehre (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 76 E 3…
…Organe der Abgabenbehörden der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, a) ... b) ... c) wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen; d) ... . Unter Befangenheit wird in der Rechtsprechung die Hemmung einer unparteiischen…
…angefochtenen Bescheides oder der Berufungsvorentscheidung (§ 276 Abs. 1 und 5) mitgewirkt oder eine Weisung im betreffenden Verfahren erteilt haben oder wenn eine der in lit. a genannten Personen dem Rechtsmittelverfahren beigetreten ist. Eine Befangenheit nach § 76 Abs. 1 lit. a oder b BAO scheidet im…
…glaubhaft zu machen. Ein allenfalls aus dem behördlichen Handeln objektiv ableitbarer Schluss, der betreffende Organwalter habe sich in der Angelegenheit bereits eine - vorläufige - Meinung gebildet, reicht jedoch für die Annahme einer Befangenheit regelmäßig (noch) nicht aus (vgl. OGH vom 4. März 2010, 13 Os 1…
…2008, zugestellt per 17.4.2010 Berufung gg den ESt-Bescheid 2009 v 29.3.2010, zugestellt per 7.4.2010 Antrag gem. § 212a BAO auf Aussetzung der geforderten Nachzahlungen. Ablehnung der zuständigen Referentin wegen Befangenheit, da diese meine mich vertretende Frau, Karin D, am…
…Rechte belehrt und nach seinem subjektivem Empfinden die Befragung sowie die Verhandlungsführung in einer Weise gestaltet, dass eine mögliche Befangenheit nicht auszuschließen sei. Der Vorsitzende des Spruchsenates hätte mit seiner großen Berufserfahrung erkennen müssen, dass hier mit dem Beschuldigten im vorliegenden Verfahren etwas nicht stimmt…
…relevanten Anbringen nicht rein hypothetisch allgemein und abstrakt, sondern allenfalls bezogen auf eine real gegebene Verfahrenslage zu gewähren wäre. Liegen objektiv wahrnehmbar für den Spruchsenatsvorsitzenden keine Indizien für eine Befangenheit von Senatsmitgliedern vor, ist er nicht verhalten, rein theoretisch die Parteien der mündlichen Verhandlung in…
…(zur Untermauerung seines Begehrens um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) sieben weitere, die Befangenheit des abgelehnten Spruchsenatsvorsitzenden untermauernde, Punkte an und beantragte 1) den angefochtenen Bescheid aufzuheben und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, 2) bei der neuerlichen Entscheidung über die Ablehnungsanträge die…
…worden ist. Der Einwand der Befangenheit von (aus welchen Gründen auch immer) nicht oder nicht zeitgerecht abgelehnten Organen der Finanzstrafbehörde erster Instanz in der Berufungsschrift berührt nicht die Zuständigkeit des (allenfalls tatsächlich befangenen) Spruchsenates ; eine allfällige derartige Befangenheit wird durch das Einschreiten des unbefangenen Berufungssenates…
Betreffend November 2004 hätte der Berufungswerber bis zum Ablauf des 15. Jänner 2005 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. eine entsprechende Voranmeldung einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum wurde vielmehr verspätet erst am 18. Jänner 2005 eingereicht. Mit dieser…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 7 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Waltraud Schirz und Harald Weingartner als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Referenten bestellt hat. Diese Vorfälle und die Tatsache, dass Ref mit äußerst fadenscheiniger Begründung die Verlegungsbitte abgewiesen hat, reichten allein, die handelnden Personen wegen Befangenheit abzulehnen, wozu komme, dass dem Referenten ganz genau bewusst gewesen ist, "warum aus den ganz besonderen Gründen im Einzelfall die…
In der - fortgesetzten - mündlichen Verhandlung verwies die Bw. nochmals auf den bereits abgewiesenen Befangenheitsantrag sowie darauf, dass der damalige Referent der (Finanzlandesdirektion) in dieser Sache zur gleichen Rechtsfrage und gleichem Jahr wiederum entscheidungsbefugtes Organ sei. In der Sache wurden keine weiteren Ausführungen erstattet. Über die…
…vom 25. Juli 2013 betreffend Säumigkeit des Finanzamtes Feldkirch bei der Erledigung des mit 18. Dezember 2012 datierten Ablehnungsantrages wegen Befangenheit gemäß § 76 BAO entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) begehrte mit Eingabe vom 25. Juli…
…vom 25. Juli 2013 betreffend Säumigkeit des Finanzamtes Feldkirch bei der Erledigung des mit 18. Dezember 2012 datierten Ablehnungsantrages wegen Befangenheit gemäß § 76 BAO entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) begehrte mit Eingabe vom 25. Juli…
…Abdeckung der Girokonten erfolgte. Die Rückstände seien durch die Bestreitung der Betriebsausgaben (zB Software, Autokauf etc.) entstanden. I. Entscheidung über den Ablehnungsantrag: Der Antrag des Ing. XY, die Referentin des Berufungsfalles wegen Befangenheit nach § 278 Abs. 1 iVm § 76 Abs. 1 lit. c BAO abzulehnen…
…wenn eine rechtzeitige Entscheidung durch das nach Punkt 3.2.8.1. zuständige Organ nicht ohne ungebührliche Verzögerung der Verhandlung möglich ist. c. Der Antrag betreffend Befangenheit wurde am Freitag, den 14. Dezember um 11.47 per Mail gesendet und dem Referenten um 13.47…
…3324-W/02, mitgewirkt habe. Somit sei nach Auffassung der Bw. die völlige Unbefangenheit nicht anzunehmen. Der Antrag der Bw. betreffend die Ablehnung des hauptberuflichen Mitglieds des unabhängigen Finanzsenates wegen Befangenheit gemäß § 76 Abs. 1 lit. c BAO wurde mit Bescheid vom 4. Oktober 2011…
…sodass sich weitere Ausführungen darob erübrigen. Daher dürfte eine von der Bw. veranlasste manipulative unzulässige Vermengung der Rechtsbegriffe "Unabhängigkeit" und "Befangenheit von Entscheidungsträgern" vorliegen. Gemäß § 279 Abs. 2 BAO können die Abgabenbehörden zweiter Instanz notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens auch durch Abgabenbehörden erster Instanz vornehmen lassen…