…mit der Beendigung der Leistungserstellung, sondern erst dann, wenn die Tätigkeiten, die das wirtschaftliche Erscheinungsbild des Unternehmens ausgemacht hätten, vollständig abgewickelt seien. Werde die unternehmerische Tätigkeit (Erbringung von Leistungen) eingestellt, müsse geprüft werden, ob die Tätigkeit damit endgültig beendet sei oder nur ruhe. Die Unternehmereigenschaft…
…die Liquidation der Bw. beschlossen und im Firmenbuch eingetragen. Die Löschung der Bw. im Firmenbuch erfolgte nach Beendigung der Liquidation mit Datum2. Aus diesem Sachverhalt ist nicht auf eine zwischenzeitig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit bzw. auf Vorbereitungshandlungen zur Begründung der Unternehmereigenschaft und damit der Berechtigung zum…
…Unternehmereigenschaft nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. In Bezug auf die damit angesprochene Frage, wann die Unternehmereigenschaft endet, folgt der unabhängige Finanzsenat den grundsätzlichen Überlegungen von Ruppe, UStG3, § 2 Tz 142 f: "Die Unternehmereigenschaft endet nicht mit der Beendigung der Leistungserstellung und auch nicht mit der…
…Funktion als geschäftsführender Alleingesellschafter der Bw. hätte wissen müssen, dass die Voraussetzung für die Berechtigung der Bw. zum Vorsteuerabzug die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von P.C. in seiner Funktion als Afterbestandgeber ist; wobei die Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der (Beendigung der) Leistung gegeben sein muss. Der Umstand…
…wobei die Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der (Beendigung der) Leistung gegeben sein muss (vgl. Ruppe, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz 1994, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, WUV-Universitätsverlag 1999, Tz 19 zu § 12). Nach § 52 ÄrzteG kann die Zusammenarbeit von freiberuflich tätigen Ärzten bei Wahrung der Eigenverantwortlichkeit eines…
…anzusehen, wer unabhängig von Weisungen eines anderen auf eigene Verantwortung tätig wird, insbesondere, wen das Unternehmerwagnis trifft. Nach der Judikatur begründet ein formal selbständiges Auftreten nach außen keine Unternehmereigenschaft, wenn es nicht durch Teilnahme am Wirtschaftsverkehr mittels gewerblicher oder beruflicher Leistungen geschieht (vgl. VwGH-Erk…
…sonstigen Leistung, wobei die Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der (Beendigung der) Leistung gegeben sein muss (Ruppe, Kommentar UStG 1994, § 12 Tz. 19, WUV Verlag). Während die Unternehmereigenschaft der Erbringer der verrechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen im gegenständlichen Berufungsverfahren nicht in Streit steht, wurde der Bw. die…
…anerkannt. Der Gesamtbetrag ist unstrittig. 2. Abziehbar ist nach § 12 Abs. 1 Z 1 die von anderen Unternehmern in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und Leistungen im Inland für das Unternehmen. a. Die Unternehmereigenschaft des "anderen Unternehmers" muss objektiv nach den Kriterien des …
…Erscheinungsbild des Unternehmens (hier: der B-Ltd .) ausgemacht haben, vollständig abgewickelt waren (vgl. z.B. Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz 142; Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-Kommentar (2006) § 2 Rz 131). Vor Beendigung der Unternehmereigenschaft kann der Unternehmer Umsätze tätigen und Vorsteuern…
…seitens der Finanzverwaltung die entsprechenden Vorsteuern nicht anerkannt. Die Gesamtbeträge sind unstrittig. 2. Abziehbar ist nach § 12 Abs. 1 Z 1 die von anderen Unternehmern in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland für das Unternehmen. a. Die Unternehmereigenschaft des…
…der Unternehmer die von einem anderen Unternehmen in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland an sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Die Unternehmereigenschaft endet nicht grundsätzlich mit der Beendigung der Leistungserstellung oder der Zurücklegung (Endigung) der…
… 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Aufwendungen die im Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber erst nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit anfallen, werden vom § 32 Z 2 EStG 1988 erfasst, welcher auch Einkünfte aus einer ehemaligen…
…86/14/0198; 30.4.2003, 98/13/0127). Für den Zeitpunkt des Beginnes der Unternehmereigenschaft können nur nach außen gerichtete Handlungen maßgeblich sein, die jeder unbefangene Dritte als Vorbereitungshandlungen einer unternehmerischen Tätigkeit ansieht (VwGH 17.5.1988, 85/14/0106). Die EuGH-Judikatur (u…
…im Zeitpunkt der Beendigung der ersten unternehmerischen Tätigkeit im Jahr 2001 nicht daran gedacht hat, später wieder unternehmerisch tätig zu werden, ändert nichts an dieser Interpretation. Dieser Fall ist nicht anders zu behandeln wie jener ohne Unterbrechung der Unternehmereigenschaft: auch hier bleibt der Unternehmer an…
…Betriebes seines Unternehmens nicht abzuwarten (EuGH 8. Juni 2000, Rs C-396/98, Schloßstraße). Fallbezogen ist für den Beginn der Unternehmereigenschaft (und damit den Vorsteuerabzug) entscheidungswesentlich, ob und wann eine ernsthafte Vermietungsabsicht des Bw. klar erkennbar in Erscheinung getreten ist. Dabei ist - wie vorstehend ausgeführt…
…J. Diese Gespräche sind zurzeit unterbrochen, da er nach Beendigung des Touristikstudiums den Präsenzdienst leisten muss. Parallel dazu werden auch Gespräche mit der "S AG" geführt um eine touristische Vermarktung zu ermöglichen (vgl. Brief vom 12.2.2010 lt. Beilage) Auch hier ist noch die…
…eine Haftung der Bw. für einen Betrag von S 939.113,00 in Betracht. Aber auch dieser Betrag sei zunächst um den Betrag von S 225.234,00 auf lediglich S 713.879,00 zu reduzieren, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit der Bw…
…1999 jeweils in Höhe von Null Schilling festsetzte, wodurch im Ergebnis der Vorsteuerabzug rückgängig gemacht wurde. Eine Begründung hiefür enthalten diese Bescheide nicht. Lediglich aus einem undatierten Aktenvermerk ist ersichtlich, dass der Primärschuldnerin nachträglich die Unternehmereigenschaft abgesprochen wurde, weil diese den geplanten Produktionsbetrieb nie aufgenommen…
…Rückmietung ist weder üblich noch fremdüblich. Der UFS hält daher die gesamte dargestellte Vermietungskonstruktion (HG-SCS und SCS-SF+SG) an sich schon für nicht geeignet, steuerliche Folgen im bezeichneten Ausmaß - die Unternehmereigenschaft der HG - herbeizuführen. Zu erwähnen ist auch, dass die SCS für überwiegende…
…Zugegebenermaßen sei dies nicht ganz korrekt gewesen. Während der ersten beiden Jahre des Betriebes durch die Tochter sei keine Gewinnbeteiligung erfolgt, sodass auch hier steuerlich kein Handlungsbedarf gegeben gewesen wäre. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit der E-OEG und dem Scheitern des Bw. vor Gericht…