…weil Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührten. Die persönliche Unbilligkeit ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin, welche nur dann vorliege, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenz der abgabepflichtigen GmbH gefährde oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (insbesondere mit…
…eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Somit liegt eine sachliche Unbilligkeit nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt…
…Fälligkeitstag entrichtet werde. Daraus ergebe sich, dass im gegenständlichen Fall keine Besonderheit des Einzelfalles vorliege, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage gegeben sei. Dagegen wendet sich die Berufung vom 5. April 2001. Seitens der Bf. wird im wesentlichen vorgebracht, es sei richtig, dass die…
…deren Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 29. August 2005 hinsichtlich eines Betrages von € 9.326,28 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass keine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage…
…Billigkeitsgründen und führte aus, die Vorschreibung beruhe auf Grund der Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berühren. Eine persönliche Unbilligkeit in Form einer Existenzgefährdung wurde insofern verneint, als die Abgabenforderung aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes entstanden sei. Weiters werde auf die…
…Billigkeitsgründen und führte aus, die Vorschreibung beruhe auf Grund der Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berühren. Eine persönliche Unbilligkeit in Form einer Existenzgefährdung wurde insofern verneint, als die Abgabenforderung aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes entstanden sei. Weiters werde auf die…
…der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten als unbegründet ab. Begründend führte das Finanzamt aus, dass der Antragsteller eine wirtschaftliche Notlage nicht glaubhaft dargestellt habe. Eine sachliche Unbilligkeit liege vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintrete. Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage…
…da in diesem Fall lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit für den davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst erfolge. Nachteilige Folgen, die alle Unternehmer in ähnlicher Lage treffen würden, rechtfertige eine Nachsicht nicht. Bei der Ausübung des Ermessens sei zu…
…habe. Lagen demnach die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiungstatbestände nach §§ 6 Abs. 1 Z 1 iVm 7 UStG sowie § 3 Z 1 NoVAG nicht vor, waren die Steuervorschreibungen als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die jeden Unternehmer, der ein gleichartiges Geschäft unter gleichartigen Umständen abschließt…
…Änderungen Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage sind und nicht Unbilligkeiten der Einziehung des Einzelfalles (VwGH 18.2.1991, 91/15/0008). § 3 Z 1 der Verordnung BGBl II 2005/435 wird in erster Linie in den Fällen von Bedeutung sein, in denen zwischen der Vornahme der…
…Änderungen Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage sind und nicht Unbilligkeiten der Einziehung des Einzelfalles (VwGH 18.2.1991, 91/15/0008). § 3 Z 1 der Verordnung BGBl II 2005/435 wird in erster Linie in den Fällen von Bedeutung sein, in denen zwischen der Vornahme der…
…zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommt (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090). Wenn der Bw. behauptet, Einkommen, das gepfändet sei, dürfe nicht besteuert werden, verkennt er, dass die Besteuerung seines Einkommens eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage ist…
…Es liegt keine Besonderheit des Einzelfalles vor, wenn die Bw. mangels Erfüllung des Erfordernisses des Ausfuhrnachweises den Befreiungstatbestand der Ausfuhrlieferung nicht geltend machen kann. Diese Auswirkung des Umsatzsteuergesetzes stellt eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, die jeden Abgabepflichtigen, welcher sich in sachverhaltsmäßig gleicher Situation wie…
…38 erkennen zu lassen. Nach der Gesetzesbestimmung des § 236 BAO werde als Voraussetzung für die Gewährung einer Abgabennachsicht die Unbilligkeit nach der Lage des einzelnen Falles verlangt. Diese Voraussetzung sei dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage festzustellen sei, die alle von…
…Dies sei dann nicht der Fall, wenn die Steuervorschreibung bloß eine Auswirkung genereller Normen darstelle, die alle Steuerpflichtigen in vergleichbaren Situationen gleichermaßen treffe (VwGH 23.10.1997, 96/15/0154). Bloße Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage begründeten keine Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles…
…Fall einer neuen anspruchsmindernden Judikatur die Einhebung der nach der früheren Rechtslage festgesetzten Abgaben nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung als unbillig zu gelten vermag. Dies, weil solche Änderungen Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage sind und nicht Unbilligkeiten der Einziehung des Einzelfalles (VwGH 18.2…
…eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt werden, ist eine sachliche Unbilligkeit nicht gegeben. § 236 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, durch besondere Umstände des Einzelfalles eingetretene, besonders harte Auswirkungen der Abgabenvorschriften…
…Änderungen Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage sind und nicht Unbilligkeiten der Einziehung des Einzelfalles (VwGH 18.2.1991, 91/15/0008). § 3 Z 1 der Verordnung BGBl II 435/2005 wird in erster Linie in den Fällen von Bedeutung sein, in denen zwischen der Vornahme der…
…lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabenpflichtigen in gleicher Weise berührt werden. Nur dann, wenn eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften vorliegt, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, also der allgemein gehaltene Abgabentatbestand…
…auszugehen, da es sich bei der Abgabenvorschreibung um die Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage handle. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 11. Juni 2007 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Zum Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass…