…weil Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührten. Die persönliche Unbilligkeit ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin, welche nur dann vorliege, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenz der abgabepflichtigen GmbH gefährde oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (insbesondere mit…
…eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Somit liegt eine sachliche Unbilligkeit nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt…
…Fälligkeitstag entrichtet werde. Daraus ergebe sich, dass im gegenständlichen Fall keine Besonderheit des Einzelfalles vorliege, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage gegeben sei. Dagegen wendet sich die Berufung vom 5. April 2001. Seitens der Bf. wird im wesentlichen vorgebracht, es sei richtig, dass die…
…c) äußerte sich die Bf. nicht. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.07.2017 ab. Das Finanzamt führte in der Beschwerdevorentscheidung aus, dass eine Unbilligkeit des Einzelfalles nicht gegeben sei, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit…
…(Ritz BAO6, § 236 Tz 13) Aus der Einführung des § 295 Abs 4 BAO ergibt sich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage. Es liegt daher keine Unbilligkeit bezogen auf den gegenständlichen Einzelfall vor. Die Nachsicht dient nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Bescheidbeschwerden) nachzuholen. Ein…
…deren Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 29. August 2005 hinsichtlich eines Betrages von € 9.326,28 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass keine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage…
…Aus der Begründung des Nachsichtsansuchens und aus der Aktenlage könne keine Unbilligkeit in der Einhebung erblickt werden, zumal eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, die alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise treffen würde. Mit Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 3. Dezember 2019 wurde das Rechtsmittel der…
…Billigkeitsgründen und führte aus, die Vorschreibung beruhe auf Grund der Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berühren. Eine persönliche Unbilligkeit in Form einer Existenzgefährdung wurde insofern verneint, als die Abgabenforderung aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes entstanden sei. Weiters werde auf die…
…Billigkeitsgründen und führte aus, die Vorschreibung beruhe auf Grund der Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berühren. Eine persönliche Unbilligkeit in Form einer Existenzgefährdung wurde insofern verneint, als die Abgabenforderung aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes entstanden sei. Weiters werde auf die…
…der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten als unbegründet ab. Begründend führte das Finanzamt aus, dass der Antragsteller eine wirtschaftliche Notlage nicht glaubhaft dargestellt habe. Eine sachliche Unbilligkeit liege vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintrete. Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage…
…nur unter Verschleuderung von Vermögenswerten entrichtet werden könnte. Eine persönliche Unbilligkeit liegt somit nicht vor. Wie das Finanzamt im angefochtenen Bescheid zutreffend ausführt handelt es sich bei der Vorschreibung eines Säumniszuschlages lediglich um die Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, welche alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise treffen…
…da in diesem Fall lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit für den davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst erfolge. Nachteilige Folgen, die alle Unternehmer in ähnlicher Lage treffen würden, rechtfertige eine Nachsicht nicht. Bei der Ausübung des Ermessens sei zu…
…Hier liegt kein Umstand vor, welcher eine positive Erledigung eines Nachsichtsansuchens begründen würde, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise trifft. Persönliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgaben die Einziehung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und…
…Hälfte der festgesetzten Anspruchszinsen (konkret 6.993,62 € an Anspruchszinsen) nachgesehen werde. Weiters wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat beantragt. Begründend wurde ausgeführt, die Begründung des angefochtenen Bescheides lasse einzelfallbezogene Umstände außer Betracht, welche nicht Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage seien…
…habe. Lagen demnach die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiungstatbestände nach §§ 6 Abs. 1 Z 1 iVm 7 UStG sowie § 3 Z 1 NoVAG nicht vor, waren die Steuervorschreibungen als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die jeden Unternehmer, der ein gleichartiges Geschäft unter gleichartigen Umständen abschließt…
…Änderungen Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage sind und nicht Unbilligkeiten der Einziehung des Einzelfalles (VwGH 18.2.1991, 91/15/0008). § 3 Z 1 der Verordnung BGBl II 2005/435 wird in erster Linie in den Fällen von Bedeutung sein, in denen zwischen der Vornahme der…
…Änderungen Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage sind und nicht Unbilligkeiten der Einziehung des Einzelfalles (VwGH 18.2.1991, 91/15/0008). § 3 Z 1 der Verordnung BGBl II 2005/435 wird in erster Linie in den Fällen von Bedeutung sein, in denen zwischen der Vornahme der…
…zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommt (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090). Wenn der Bw. behauptet, Einkommen, das gepfändet sei, dürfe nicht besteuert werden, verkennt er, dass die Besteuerung seines Einkommens eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage ist…
…Es liegt keine Besonderheit des Einzelfalles vor, wenn die Bw. mangels Erfüllung des Erfordernisses des Ausfuhrnachweises den Befreiungstatbestand der Ausfuhrlieferung nicht geltend machen kann. Diese Auswirkung des Umsatzsteuergesetzes stellt eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, die jeden Abgabepflichtigen, welcher sich in sachverhaltsmäßig gleicher Situation wie…
…solche Änderungen Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage sind und nicht Unbilligkeiten der Einziehung des Einzelfalles (VwGH 18.2.1991, 91/15/0008). § 3 Z 1 der Verordnung BGBl II 2005/435 wird in den Fällen von Bedeutung sein, in denen zwischen der Vornahme der abgabenrelevanten Dispositionen…