Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft in 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 4. August 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 1. Juli 2011, Zl. 111, betreffend Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 25. Jänner 2013 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 21. Dezember 2012, Zl. 000, betreffend Erlass der Abgaben (Zoll und…
…als Warenempfängerin die unrichtige Anmeldung durch die Speditionsfirma als ihre indirekte Vertreterin zurechnen lassen musste. In Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme konnte sich das Zollamt zu Recht an die Beschwerdeführerin halten, da sie als Warenempfängerin den wirtschaftlichen Vorteil des Warenimportes hatte. Klagenfurt am Wörthersee…
…worden wären. Die Mitarbeiterin habe jedoch die Einsprüche am gleichen Tag versehentlich an den Klienten anstatt an das Finanzamt gefaxt. Die Auswahl einer unrichtigen Faxnummer stelle einen minderen Grad des Versehens dar und habe mit außer Acht lassen einer zumutbaren Sorgfalt nichts zu tun. Die…
…sondern überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Die Tätigkeit der herangezogenen Personen ist zumindest in solchen zeitlichen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…
…von Arbeitnehmern der Bw nicht schädlich ist. Entscheidend ist diesfalls, ob der Bw selbst oder dem Geschäftsführer als ihren gesetzlichen Vertreter grobes Verschulden, insbesonders grobes Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten ist. Die Bw hat dazu vorgebracht, dass der Geschäftsführer urlaubs- und krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, die…
…31 ZK iVm § 184 BAO geschätzt worden. Bei der Entscheidung, welche Person in welcher Höhe in Anspruch genommen werden soll, komme der Zollverwaltung ein Auswahlermessen zu. Grundsätzlich biete sich die im Zollkodex vorgegebene Reihenfolge (erst Handelnder, dann Teilnehmer, dann Erwerber) an. Es könne aber auch…
…der erfolgten Überfakturierungen mitgeteilt habe. Offenkundige und als richtig anerkannte Tatsachen würden demnach keiner neuerlichen Beweiserhebung bedürfen sodass im vorliegenden Fall keinesfalls von einem Verfahrensfehler die Rede sein könne. Zum Auswahlermessen der Gesamtschuldner führte das Hauptzollamt Wien aus, dass bei Ausübung dieses Ermessens u. a…
…mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Auch lässt die Höhe der Abgabenschuldigkeiten die gemeinsame Inanspruchnahme beider Vertreter der GmbH zweckmäßig erscheinen. Das Auswahlermessen des Finanzamtes erscheint aber auch unter dem in der mündlichen Verhandlung ins Spiel gebrachten Gesichtspunkt als sachgerecht, dass gegen J…
…sich einzig gegen die Heranziehung der Bf. als Zollschuldnerin und bemängelt vor allem das von der Abgabenbehörde erster Instanz in diesem Zusammenhang ausgeübte Auswahlermessen. Der Hauptverpflichtete hat gemäß Artikel 96 ZK alle aus dem Zollverfahren herrührenden Pflichten zu erfüllen. Kommt es (wie im vorliegenden Fall…
…rechtzeitig für die Anrechnung wiederholt werden. Praktiken und Prüfungen aus dem ersten Semester Chemie im Ausmaß von 4-5 Semesterstunden konnten nicht gemacht werden, weil diese zeitgleich mit den Vorlesungen für das Auswahlverfahren für das Pharmaziestudium stattgefunden hatten. Daher kam es zustande, dass M.B…
…0122). Zwar wäre vorliegendenfalls auch Herr R. für die Haftungsinanspruchnahme in Betracht gekommen. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz übte das Finanzamt das Auswahlermessen aber nicht unsachgemäß aus, wenn es an dessen Stelle den Berufungswerber zur Haftung heranzog. Für seine Heranziehung zur Haftung spricht zunächst…
…jeder finanzstrafrechtlichen Verantwortung. Der Abgabepflichtige sei angehalten, bei der Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Dem Steuerberater sei aber in der Vergangenheit noch kein Fehler unterlaufen und es handle sich bei diesen auch um keine notorisch unzuverlässige Person. Andere Feststellungen…
…NeuFöG ist dieses Bundesgesetz auf Betriebsübertragungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 erfolgen. Entscheidend ist daher, wann die Übergabe tatsächlich erfolgt ist. Es stehen drei Termine zur Auswahl, nämlich 1. laut dem Übergabsvertrag der 1. Jänner 2001, 2. laut der Bestätigung der Sozialversicherung der…
…Entscheidend ist, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Auch wenn sich die damals zuständige von der Kanzlei beauftragte Angestellte Frau H. jetzt nicht mehr im Detail erinnern kann, verweist die Bw…
…auf eine andere Person dem Berufungswerber und A.K. gemeinsam oblag. Die Begründungspflicht für das Auswahlermessens gilt vorliegendenfalls umso mehr, weil der Berufungswerber (zumindest hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 2002) für eine Abgabe in Anspruch genommen wurde, die schon vor der Erlangung seiner Geschäftsführungsbefugnis fällig…
…der Bw. bezüglich der von ihm unternommenen Reisen aus, die K. versuche die Produktpalette stetig zu erweitern, um dem Konsumenten eine breitgefächerte Auswahl an Urlaubszielen bieten zu können. Daher sei es von Zeit zu Zeit notwendig, die Destinationen, die sie möglicherweise offerieren würden, zu besuchen…
…Nach der VwGH-Judikatur ist der Tatbestand erfüllt, wenn dem Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Widerrufsverzichtes für eine bestimmte Zeit das alleinige Recht eingeräumt wird, die Auswahl der Käufer zu treffen. Der Umstand der eingeräumten Verwertung "auf eigene Rechnung" wird lt. VwGH etwa dadurch dokumentiert…
…dass Wetten auf Hunderennen - wie unter I. dargestellt - kein Spiel darstellen. Nach dem mir mitgeteilten Sachverhalt haben weder der Kunde noch der Buchmacher einen Einfluss auf die Auswahl, den Ablauf oder das Ergebnis eines Rennens. Der Kunde gibt seinen Tipp auch mit dieser Erwartungshaltung ab…
…Beträge an einzelne namentlich angeführte Personen sowie Löhne und Trennungsgelder bezahlt. In den Kassabuchauszügen Oktober, November und Dezember 1998 scheinen Auszahlungen von Löhnen und Trennungsgeldern für den "Lohnzahlungszeitraum Oktober 1998" iHv. 234.212,00 S bzw. 211.012,00 S und den "Lohnzahlungszeitraum November 1998…