…Das Risiko einer Enttäuschung in seinem guten Glauben hat derjenige zu tragen, der im guten Glauben handelt. Bleibt der Leistungserbringer für den Abgabepflichtigen greifbar, werden sich unterlaufende Fehler in der Rechnungsauslegung im Innenverhältnis zwischen den Vertragspartnern, und sei es durch Ausstellung einer berichtigten Rechnung, beheben…
…Rechnungen von Firmen (Scheinfirmen) auftreiben, damit er sich vom Finanzamt die Vorsteuer holen könne. Dass ein Anbot über den Umbau des Kaffeehauses vorgelegt wurde bzw. ein Telegramm fehlende Zahlungen urgiert habe, steht zu diesem Sachverhalt ebenfalls nicht in Widerspruch. Der Umstand, dass auf Ausstellung einer…
…einer ordnungsgemäßen Rechnung steht der Vorsteuerabzug nicht zu, selbst wenn der auf die Umsatzsteuer entfallende Rechnungsbetrag bezahlt wurde (VwGH 3.7.2003, 2002/15/0155). Die Bindung des Vorsteuerabzugs an die Rechnung sei auch nicht unsachlich, weil der Leistungsempfänger auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung…
…für den Vorsteuerabzug ist somit, dass der Unternehmer, aufgrund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 ausgestellt haben muss. Dieselben strengen Formvorschriften gelten im Falle der Ausstellung einer Gutschrift iSd § 11 Abs. 7 UStG 1994 (vgl. Kolacny-Mayer…
…von der Fa. S GmbH an die Bw ausgestellte Rechnung nicht den Formvorschriften des § 11 UStG 1994 entspricht, besteht für die Bw im streitgegenständlichen Jahr keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Doch auch die Tatsache, dass die Bw ihren Anspruch auf Ausstellung einer formgerechten Rechnung (§ 11 Abs…
…auch nach der erstmaligen Ausstellung der Rechnung jederzeit eine Berichtigung bzw Ergänzung möglich ist (VwGH 25.1.2000, 99/14/0304) (vgl Ruppe: Umsatzsteuergesetz Kommentar, 3. Auflage, Tz 40/2 zu § 12, S 1071). Ergänzungen und Berichtigungen von Rechnungen können nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden…
…die AL. über einen Betrag von 6.001.150,01 Euro für Parkettlieferungen an den Vertragshändler Br. ausgestellt hat, erfüllt diese Voraussetzungen jedenfalls nicht. Ein Geldfluss wird damit nicht dokumentiert. Ein weiterer Umstand, der gegen die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges spricht, ist die mangelhafte Rechnung. Nach…
…der Leistungempfänger jederzeit auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung dringen kann. Sobald eine den Erfordernissen des § 11 UStG 1994 entsprechende Rechnung vorgelegt wird, ist der Vorsteuerabzug zu gewähren, allerdings erst für den Voranmeldungszeitraum, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt (VwGH 18…
…Mag.H.. Gemäß § 11 UStG 1994 sind damit die Erfordernisse für die Ausstellung von Rechnungen nicht erfüllt. Verweigert der leistende Unternehmer die Ausfertigung einer Rechnung nach § 11 Abs. 1 UStG überhaupt, vermittelt die Erstellung und Zusendung einer Gutschrift jedenfalls keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Gemäß § 12…
…kontrollieren zu können. Dies ist bei Ansatz der durch die Betriebsprüfung vorgenommenen Zuschätzungen als Gutschriftsbetrag nicht möglich. Entspricht die Rechnung, auf deren Ausstellung ein Anspruch des Abnehmers besteht, nicht den Anforderungen des § 11, so hat der Abnehmer einen Anspruch auf Ausstellung einer formgerechten Rechnung (§ 11…
…keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mehr. Bei Uneinigkeit zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger über die Ausstellung einer Rechnung bzw. deren Inhalt sind die Zivilgerichte anzurufen (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 11 Anm. 84/1). Abgesehen von der Rechnungsberichtigung steht aus der Rechnung X2 schon grundsätzlich…
…keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mehr. Bei Uneinigkeit zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger über die Ausstellung einer Rechnung bzw. deren Inhalt sind die Zivilgerichte anzurufen (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 11 Anm. 84/1). Abgesehen von der Rechnungsberichtigung steht aus der Rechnung X2 schon grundsätzlich…
…Leistungserbringer andererseits sichergestellt werden. Die Bindung des Vorsteuerabzuges an eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 ist nicht unsachlich, weil der Leistungsempfänger auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung dringen kann. Ist die Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person zuzurechnen, ist der Adressat…
…der Rechnung als materiellrechtliche Anspruchsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug lasse sich nicht rechtfertigen. Würden Rechnungen, für welche die Formvoraussetzungen nach § 11 UStG 1994 nicht gegeben seien, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, verletze dies das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Verhältnismäßigkeitsgebot, da der Leistende seinerseits die Umsatzsteuer auch ohne Ausstellung einer…
…auch nach der erstmaligen Ausstellung der Rechnung jederzeit eine Berichtigung bzw Ergänzung möglich ist (VwGH 25.1.2000, 99/14/0304) (vgl Ruppe: Umsatzsteuergesetz Kommentar, 3. Auflage, Tz 40/2 zu § 12, S 1071). Ergänzungen und Berichtigungen von Rechnungen können nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden…
…wurde, da die in Rede stehenden Rechnungen den Anforderungen des § 11 Abs. 1 UStG 1994 zweifellos nicht entsprechen. Anzumerken ist, dass wenn eine Rechnung nicht den Erfordernissen des § 11 UStG 1994 entspricht, der Leistungsempfänger vom leistenden Unternehmer die Ausstellung einer formgerechten Rechnung verlangen kann. In…
…erstmaligen Ausstellung einer Rechnung jederzeit eine Berichtigung bzw Ergänzung der Rechnung möglich ist. In Anbetracht dieser vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsansicht sind die vom österreichischen Gesetzgeber geforderten,- über die in Art 22 Abs 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie hinausgehenden Bedingungen, die grundsätzlich darauf abzielen, einen…
…werden. Dabei ist die Bindung des Vorsteuerabzuges an eine Rechnung im Sinne der genannten Bestimmung nicht als unsachlich zu beurteilen, da der Leistungsempfänger auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung dringen kann. Die Leistungen müssen jedenfalls nachvollziehbar bleiben, um eine wirkungsvolle Überwachung des Umsatzsteueraufkommens zu gewährleisten…
…beachtet hätte, dass auf den ihm übersandten Rechnungen als Ausstellungsadresse die Firmenbuchadresse des Unternehmens angeführt gewesen wäre. Für den Fall, dass ein Unternehmen an mehreren Adressen tätig sei, wäre stets für die rechtsgültige Ausstellung einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes jene Adresse heranzuziehen, mit welcher…
…Da der Leistungsempfänger nach diesem Erkenntnis gegenüber dem Leistungserbringer Anspruch auf Ausstellung einer dem Gesetz entspechenden Rechnung hat, lässt sich mit dem Hinweis auf den guten Glauben im geschäftlichen Verkehr nicht erfolgreich argumentieren. Das Risiko einer Enttäuschung in seinem guten Glauben hat derjenige zu tragen…