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UFSW RV/2516-W/11Bei widersprüchlicher Rechtsprechung kann nicht von der Aussichtslosigkeit einer Berufung gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2011

…Betracht, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Die Aussetzung der Einhebung kann nicht bewilligt werden, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend ist (…

UFSW RV/1083-W/06Erfolgsaussichten der Berufung im Zusammenhang mit der Frage des Zeitpunktes des Vorsteuerabzuges für Vorleistungen bei beabsichtigter Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (nach Meinung der Behörde dürfte daher der UFS Linz offensichtlich keine urteilsfähige Person sein). Insbesondere sei es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufung…

UFSW RV/1482-W/06Erfolgsaussichten der Berufung im Zusammenhang mit der Frage des Zeitpunktes des Vorsteuerabzuges für Vorleistungen bei beabsichtigter Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsätzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (nach Meinung der Behörde dürfte daher der UFS Linz offensichtlich keine urteilsfähige Person sein). Insbesondere sei es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufung…

UFSW RV/1678-W/06Aussetzungsantrag, Erfolgsaussichten bei Abkehr von der ständigen Judikatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.09.2006

…c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…

UFSG RV/0707-G/07Aussetzung der Einhebung bei anhängiger VwGH-Beschwerde der Schwestergesellschaft zur selben Rechtsfrage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2007

…im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. a BAO "wenig erfolgversprechend erscheint". Die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte…

UFSZ3K ZRV/0001-Z3K/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.06.2003

…dass eine Abweisung nach dem Tatbestand des § 212a Abs.2 lit.a BAO nur in Betracht komme, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, dass heiße wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/12Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2013

…Erkenntnis des VwGH vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Eine Abweisung des Antrages auf Aussetzung hat zu erfolgen, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für…

UFSS RV/0273-S/11Keine Mutwillensstrafe wegen erstmaliger Berufung gegen einen Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011

…Umständen geschieht, dass jedermann die Aussichtslosigkeit den angestrebten Erfolg zu erreichen, hätte erkennen müssen. Es muss also nicht nur die Absicht, die Behörde zu behelligen und das Bewusstsein der Zwecklosigkeit des Rechtsmittels gegeben sein, sondern es muss auch die Aussichtslosigkeit des Handelns offenbar, also für…

UFSZ2L ZRV/0075-Z2L/09Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.02.2010

…Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu prüfen sind. Wie der Bf. zutreffend ausführt, kommt eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der…

UFSS RV/0606-S/08Aussetzung der Einhebung; Verjährung; Grundlagenbescheid; abgeleiteter Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bietet der Text der zitierten Bestimmung für eine auslegungsweise Einschränkung des Tatbestandes nach § 212 a Abs. 2 lit. a BAO auf Fälle offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit einer Berufung keinerlei Raum (VwGH 26.7.1995, 95/16/0018). Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels…

UFSZ2L ZRV/0154-Z2L/02Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…dass im Sinne des § 212a BAO eine Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung nur dann erfolgen darf, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist, was im gegenständlichen Fall aufgrund des dargestellten Sachverhaltes…

UFSW RV/3623-W/09Erfolgsaussichten einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2010

…nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu beurteilen sein wird. Die herangezogene Bestimmung erfordert im gegenständlichen Verfahren keine Abwägung der Erfolgschancen eines Rechtsmittels, sondern erfasst als Ausschluss des Zahlungsaufschubes nur den Fall der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich…

UFSW RV/1052-W/05Vorliegen einer erfolgsversprechenden Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005

…a BAO im momentanen Stand des Verfahrens vom Finanzamt überhaupt keine verbindliche Aussage zum Ausgang der Berufung gemacht werden und stehe damit Meinung gegen Meinung. Laut Stoll sei die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels erst dann offenkundig, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der…

UFSW RV/0977-W/05Berufung erfolgversprechend für Bewilligung der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2005

…c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…

UFSW RV/1288-W/12Aussetzung der Einhebung, Erfolgsaussichten anhand der Berufung prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2013

…der Bw. die Stattgabe des Aussetzungsantrages. Eine Abweisung komme nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (eine gewisse Parallele zu § 35…

UFSW RV/3290-W/07Erfolgsaussichten einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.02.2009

…c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…

UFSW RV/3092-W/08Antrag auf Aussetzung der Einhebung, Rechtsmittel betreffend Vermietung einer Eigentumswohnung wegen Liebhabereiverordnung und Änderung der Bewirtschaftung nach Sondertilgung aussichtslos
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.01.2009

…die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher ertraglose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt werde. Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels wäre somit für eine mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar. In der dagegen am 25. August 2008 rechtzeitig eingebrachten…

UFSL RV/1017-L/06Zurücknahmebescheid, Aussetzung der Einhebung, Ablauf der Aussetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2007

…Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist es nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen; es sind lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu…

UFSL RV/1016-L/06Zurücknahmebescheid, Aussetzung der Einhebung, Ablauf der Aussetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2007

…Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist es nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen; es sind lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu…

UFSW RV/1185-W/05Aussetzung der Einhebung, keine offenkundige Erfolglosigkeit bei strittiger Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2006

…dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des …