…Betracht, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Die Aussetzung der Einhebung kann nicht bewilligt werden, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend ist (…
…offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (nach Meinung der Behörde dürfte daher der UFS Linz offensichtlich keine urteilsfähige Person sein). Insbesondere sei es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufung…
…offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (nach Meinung der Behörde dürfte daher der UFS Linz offensichtlich keine urteilsfähige Person sein). Insbesondere sei es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufung…
…c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…
…im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. a BAO "wenig erfolgversprechend erscheint". Die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte…
…dass eine Abweisung nach dem Tatbestand des § 212a Abs.2 lit.a BAO nur in Betracht komme, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, dass heiße wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei…
…Erkenntnis des VwGH vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Eine Abweisung des Antrages auf Aussetzung hat zu erfolgen, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für…
…Umständen geschieht, dass jedermann die Aussichtslosigkeit den angestrebten Erfolg zu erreichen, hätte erkennen müssen. Es muss also nicht nur die Absicht, die Behörde zu behelligen und das Bewusstsein der Zwecklosigkeit des Rechtsmittels gegeben sein, sondern es muss auch die Aussichtslosigkeit des Handelns offenbar, also für…
…Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu prüfen sind. Wie der Bf. zutreffend ausführt, kommt eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bietet der Text der zitierten Bestimmung für eine auslegungsweise Einschränkung des Tatbestandes nach § 212 a Abs. 2 lit. a BAO auf Fälle offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit einer Berufung keinerlei Raum (VwGH 26.7.1995, 95/16/0018). Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels…
…dass im Sinne des § 212a BAO eine Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung nur dann erfolgen darf, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist, was im gegenständlichen Fall aufgrund des dargestellten Sachverhaltes…
…nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu beurteilen sein wird. Die herangezogene Bestimmung erfordert im gegenständlichen Verfahren keine Abwägung der Erfolgschancen eines Rechtsmittels, sondern erfasst als Ausschluss des Zahlungsaufschubes nur den Fall der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich…
…a BAO im momentanen Stand des Verfahrens vom Finanzamt überhaupt keine verbindliche Aussage zum Ausgang der Berufung gemacht werden und stehe damit Meinung gegen Meinung. Laut Stoll sei die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels erst dann offenkundig, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der…
…c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…
…der Bw. die Stattgabe des Aussetzungsantrages. Eine Abweisung komme nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (eine gewisse Parallele zu § 35…
…c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…
…die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher ertraglose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt werde. Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels wäre somit für eine mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar. In der dagegen am 25. August 2008 rechtzeitig eingebrachten…
…Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist es nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen; es sind lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu…
…Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist es nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen; es sind lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu…
…dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des …