…456: Für eine auslegungsweise Einschränkung des Tatbestandes nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO auf Fälle offenkundiger Erfolglosigkeit einer Bescheidbeschwerde bietet der Text der zitierten Bestimmung keinerlei Raum (VwGH 26.7.1995, 95/16/0018). Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels muss für jede mit der Sache…
…entrichtenden Eingabengebühren von 240,00 Euro ergeben sich aus § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985. Die belangte Behörde ist nicht Partei des Verfahrens betreffend Gewährung der Verfahrenshilfe, ihr steht daher kein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss zu (vgl. BFG 24.10.2016, VH/7500138/2016…
…Betracht, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Die Aussetzung der Einhebung kann nicht bewilligt werden, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend ist (…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung eines Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte…
…offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (nach Meinung der Behörde dürfte daher der UFS Linz offensichtlich keine urteilsfähige Person sein). Insbesondere sei es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufung…
…offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (nach Meinung der Behörde dürfte daher der UFS Linz offensichtlich keine urteilsfähige Person sein). Insbesondere sei es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufung…
…sei. Eine Bescheidbeschwerde sei nur dann "wenig erfolgversprechend", wenn die Erfolglosigkeit objektiv und ex ante betrachtet offenkundig, die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels also für jede mit der Sache vertraute, urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei. Im vorliegenden Fall stehe dem Beschwerdevorbringen weder eine klar verbindliche…
…Judikaturänderung des VwGH auf die Glückspielabgabe in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt sei, weshalb von einer offenkundigen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels keine Rede sein könne. Aus diesen Gründen könne es zu einer Herabsetzung der Abgabenschuld, welche die Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen bildet, kommen. Zudem sei das Rechtsmittel…
…Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv urteilende Person in Betracht (VwGH 17.05.2001, 2000/16/0383; VwGH 09.08.2001, 2001/16/0393). Eine Aussetzung wäre nur dann nicht zu bewilligen, wenn die Beschwerde nach Lage des…
…Judikaturänderung des VwGH auf die GSpA in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt sei, weshalb von einer offenkundigen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels keine Rede sein könne. Aus diesen Gründen könne es zu einer Herabsetzung der Abgabenschuld, welche die Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen bildet, kommen. Zudem sei das Rechtsmittel…
…nicht zu bewilligen soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Der VwGH vertritt, dass eine Abweisung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige…
…wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (Stoll, BAO-Kommentar, 2273). Ungeachtet der Frage, ob eine Abweisung eines Antrags nach § 212a nur bei "offenkundiger Erfolglosigkeit" (im Sinne von offenkundiger Aussichtslosigkeit) in Betracht…
…soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Eine Abweisung kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (VwGH…
…Bescheidbeschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Der VwGH führte im Erkenntnis vom 17.5.2001, 2000/16/0383 aus, dass eine Abweisung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…
…c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…
…Rechtsanwaltes. Da seitens des Bf. offensichtlich keine Reaktion auf das Schreiben vom 07.03.2013 gekommen war, wäre eine Erinnerung oder Nachfrage durchaus angezeigt gewesen. Dies auch dann, wenn der Rechtsanwalt in diesem Schreiben auf die voraussichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels hingewiesen hatte und der Bf…
…im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. a BAO "wenig erfolgversprechend erscheint". Die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte…
…dass eine Abweisung nach dem Tatbestand des § 212a Abs.2 lit.a BAO nur in Betracht komme, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, dass heiße wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei…
…0383, wonach eine Abweisung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Eine Bescheidbeschwerde ist zB nicht erfolgversprechend, wenn sie gemäß …
…Abgaben im Ausmaß von 260.967,75 Euro. Eine Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende…