…Sitz der Y, dh. in Warschau. Die vorliegenden Auslandsurkunden würden daher in Österreich nicht der Gebührenpflicht unterliegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. April 2005 hob das Finanzamt den Bescheid vom 20. Juli 2004 betreffend die zu ErfNr.xxx.xxxx/2004 festgesetzte Gleichschriftengebühr auf. Zur Begründung wurde…
…Fällen also, in denen keine Gebührenpflicht des Hauptgeschäftes wegen zB Fehlen einer Urkunde über das Hauptgeschäft, bei einseitig unterfertigten, nicht ausgehändigten Urkunden über das Hauptgeschäft, bei Auslandsurkunden über das Hauptgeschäft ohne Zutreffen der Tatumstände des § 16 Abs. 2 Z 1 und Z 2 GebG bzw. §…
…Gebührenpflicht des Hauptgeschäftes wegen z.B. Fehlen einer Urkunde über das Hauptgeschäfte, bei einseitig unterfertigten, nicht ausgehändigten Urkunden über das Hauptgeschäft, bei Auslandsurkunden über das Hauptgeschäft ohne Zutreffen der Tatumstände des § 16 Abs. 2 Z 1 und Z 2 GebG bzw. § 33 TP 8 Abs…
…ob für beide Vertragsausfertigungen die Gebührenpflicht entstanden ist, c) ob auch für die Auslandsurkunden die Gebührenpflicht entstanden ist und d) ob der Gebührenbemessung eine bestimmte (Vertragsmindestlaufzeit) und unbestimmte Dauer zugrunde zu legen ist. Über die Berufung wurde erwogen: A) Gebührenpflicht: Gemäß § 33 TP 5 Abs…
…ein schriftlicher Vertrag errichtet und (noch) im Ausland ohne einen diesbezüglichen Hinweis zu machen mit Datum unterschrieben, und bringen sie bei Urlaubsende die Urkunde nach Österreich ein, liegt gebührenrechtlich eine Auslandsurkunde vor. Ist auf der Urkunde kein Hinweis enthalten, dass sie im Ausland errichtet wurde…
… 16 Abs. 2 GebG erfüllt ist. Befindet sich eine Urkunde im Zeitpunkt ihrer Errichtung im Inland, so liegt eine Inlandsurkunde vor, befindet sie sich im maßgeblichen Zeitpunkt im Ausland, liegt eine Auslandsurkunde vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland…
…ein schriftlicher Vertrag errichtet und (noch) im Ausland ohne einen diesbezüglichen Hinweis zu machen mit Datum unterschrieben, und bringen sie bei Urlaubsende die Urkunde nach Österreich ein, liegt gebührenrechtlich eine Auslandsurkunde vor. Ist auf der Urkunde kein Hinweis enthalten, dass sie im Ausland errichtet wurde…
…ein schriftlicher Vertrag errichtet und (noch) im Ausland ohne einen diesbezüglichen Hinweis zu machen mit Datum unterschrieben, und bringen sie bei Urlaubsende die Urkunde nach Österreich ein, liegt gebührenrechtlich eine Auslandsurkunde vor. Ist auf der Urkunde kein Hinweis enthalten, dass sie im Ausland errichtet wurde…
…ein schriftlicher Vertrag errichtet und (noch) im Ausland ohne einen diesbezüglichen Hinweis zu machen mit Datum unterschrieben, und bringen sie bei Urlaubsende die Urkunde nach Österreich ein, liegt gebührenrechtlich eine Auslandsurkunde vor. Ist auf der Urkunde kein Hinweis enthalten, dass sie im Ausland errichtet wurde…
… 16 Abs. 2 GebG erfüllt ist. Befindet sich eine Urkunde im Zeitpunkt ihrer Errichtung im Inland, so liegt eine Inlandsurkunde vor, befindet sie sich im maßgeblichen Zeitpunkt im Ausland, liegt eine Auslandsurkunde vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland…
…ein schriftlicher Vertrag errichtet und (noch) im Ausland ohne einen diesbezüglichen Hinweis zu machen mit Datum unterschrieben, und bringen sie bei Urlaubsende die Urkunde nach Österreich ein, liegt gebührenrechtlich eine Auslandsurkunde vor. Ist auf der Urkunde kein Hinweis enthalten, dass sie im Ausland errichtet wurde…
… 16 Abs. 2 GebG erfüllt ist. Befindet sich eine Urkunde im Zeitpunkt ihrer Errichtung im Inland, so liegt eine Inlandsurkunde vor, befindet sie sich im maßgeblichen Zeitpunkt im Ausland, liegt eine Auslandsurkunde vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland…
…ein schriftlicher Vertrag errichtet und (noch) im Ausland ohne einen diesbezüglichen Hinweis zu machen mit Datum unterschrieben, und bringen sie bei Urlaubsende die Urkunde nach Österreich ein, liegt gebührenrechtlich eine Auslandsurkunde vor. Ist auf der Urkunde kein Hinweis enthalten, dass sie im Ausland errichtet wurde…
…eines inländischen Gerichtsstandes zuständig ist. Diese Befreiungsbestimmung wurde durch die GebG-Novelle 1981 mit Wirksamkeit ab 1 .April 1981 eingeführt. Voraussetzung dafür ist, dass kein anderer Grund für das Entstehen der Gebührenschuld als die Verwendung der Auslandsurkunde vor einem inländischen Gericht bzw. Schiedsgericht gegeben ist…
…keine Gegenleistung im Sinne des § 363 HGB und stehe einer abstrakten Zahlungsverpflichtung somit nicht entgegen. Zu den von der Bw. behaupteten Indizien für eine Auslandsurkunde meinte das FAG, dass die M.AUSTRIAAG auf die Anfrage des Finanzamtes vom 15.7.1999 eine, "Kopie des Kreditvertrages …
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien geht davon aus, dass es sich bei dieser Urkund um eine solche handelt, welche im Ausland errichtet wurde. Auch nach den Ausführungen des Berufungswerbers liegt eine Auslandsurkunde vor. Unbestritten ist auch, dass nur eine der Parteien des Rechtsgeschäftes im…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien geht davon aus, dass es sich bei dieser Urkunde um eine solche handelt, welche im Ausland errichtet wurde. Auch nach den Ausführungen des Berufungswerbers liegt eine Auslandsurkunde vor. Unbestritten ist auch, dass nur eine der Parteien des Rechtsgeschäftes im…
…aber auch ausschließlich in Deutschland zu erfüllen gewesen wäre. Weiters untermauert die Berufung noch das Vorliegen einer "Auslandsurkunde" (einer im Ausland errichteten Urkunde). Darüber hinaus wirft die Berufung verfassungsrechtliche Bedenken auf. Gegen die Beurteilung des Finanzamtes, dass aus dem Urkundeninhalt zum einen Teil einen Darlehensvertrag…
…19 GebG sowohl dem Wortlaut der Urkunden, als auch deren wirtschaftlichen Gehalt widerspreche. Sämtliche zur Vergebührung angezeigten Dokumente würden Darlehensvorverträge (und keine Kreditverträge) beurkunden. Außerdem löse eine Auslandsurkunde nur dann eine Gebührenpflicht aus, wenn die Voraussetzungen des § 33 TP 8 Abs. 3a GebG erfüllt sind…
… 16 Abs. 2 Z 2 GebG 1957 entstehe die Gebührenschuld für eine Auslandsurkunde auch, wenn die Urkunde (beglaubigte Abschrift) in das Inland gebracht werde. Voraussetzung sei allerdings, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betreffe oder eine Partei im Inland zu einer Leistung aufgrund…