…Höhe von insgesamt 28.924,16 € erhielt. Davon wurde von seinem Dienstgeber Lohnsteuer in Höhe von 3.544,24 € einbehalten. Resultierend aus der Insolvenz seines vormaligen Dienstgebers wurde vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds für vom Bw. in Vorjahren erbrachte Leistungen im Dezember 2003 an…
…nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von brutto € 60.889,22 (€ 45.071,65) von der N-GmbH Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Insolvenz-Ausfallgeld) in Höhe von brutto € 21.652,66 (€ 14.981,92) von der IAF-Service GmbH. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer…
…Angaben der Berufungswerberin habe sie im Jahr 2003 von diesem Dienstgeber keinen Lohn erhalten. Auch vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) habe sie trotz ständiger Urgenz erst im Jahr 2004 ihr Geld erhalten. Nach der Konkurseröffnung habe sie sofort wieder gearbeitet und keine Sozialleistungen vom Staat…
…Mai 2005 schriftlich mit, dass sie lediglich einen geringfügigen Fehler entdeckt habe, wonach der Bw. für das Streitjahr nicht 9.155,39 € Insolvenz Ausfallsgeld, sondern lediglich 9.150,14 € erhalten habe. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung ging das Finanzamt nunmehr von 9.150,14…
…Berufungsschrift angeschlossen sind Aufstellungen des Insolvenz-Schutzverbandes für ArbeitnehmerInnen, aus denen hervorgeht, dass das Insolvenz Ausfallgeld auch für Zeiträume des Kalenderjahres 2003 ausgezahlt worden war. Im Vorlageantrag, den der Bw auf Grund der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes eingebracht hat, weist er im Wesentlichen darauf hin…
…ausständige Lohnzahlungen der C aus dem Februar 2000. Der vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (im Wege der Rechtsanwälte AB) überwiesene Lohn sei daher bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 zu erfassen. Das Schreiben vom 4.10.2004 wurde dem Bw. (durch Hinterlegung) am 19.10…
…der Berufungswerberin, dass lediglich Monate eines Doppelbezuges neu aufgerollt würden, ins Leere. Zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren ist bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld von der auszahlenden Stelle bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres ein Lohnzettel auszustellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dieser…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie bezog ua. von der IAF-Service GmbH ein Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe von brutto 13.431,17 € (vgl. den diesbezüglichen Lohnzettel für das Jahr 2006). Mit Bescheid vom 29…
…wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (Ritz, BAO³, § 9 Tz 4 mit Judikaturnachweisen). Grundvoraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme sind daher bei der Primärschuldnerin uneinbringliche Abgaben. Da…
…1 Ziffer 1 bis 5 jene Tatbestände, bei deren Vorliegen zwingend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist. So hat eine Arbeitnehmerpflichtveranlagung etwa dann stattzufinden, wenn Auszahlungen durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 69) zugeflossen sind (§ 41 Abs. 1 Z 3). Sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen für eine…
…für den der Anspruch besteht. Unbestritten ist, dass die das Kalenderjahr 2003 betreffende Zahlung in Höhe von 18.206,00 € vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds dem Berufungswerbers erst im Jahr 2004 überwiesen wurde. Dies wurde auch im Erörterungsgespräch vom 17. Oktober mittels Vorlage des diesbezüglichen…
…OZ 33 f./2005) und führte u.a. Folgendes aus: Er ersuche, eine Neuberechnung des oben angeführten Steuerbescheides durchzuführen, da die Berechnung des Durchschnittsteuersatzes (Progressionsvorbehalt) für ihn absolut nachteilig ausfalle. Das Einkommen sei zu hoch berechnet. Hierzu habe er eine Aufstellung beigelegt (OZ 34/2005…
…Tz 3 zu § 25). Gemäß § 1 Abs. 1 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) haben Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld u.a. Arbeitnehmer für ihre nach Abs. 2 gesicherten Ansprüche - das sind vor allem Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers im Inland der Konkurs eröffnet…
…1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle zur Berücksichtung der Bezüge im Veranlagungsverfahren gem. …
…Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren gemäß § 69 Abs…
…vom 6. Dezember 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat im Kalenderjahr 2004 nach der Aktenlage nur Insolvenz-Ausfallgeld von der "IAF Service GmbH" erhalten. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in §…
…Im Antrag auf Vorlage der Berufung wies der Bw. darauf hin, dass die Einkunftsarten in § 2 Abs. 3 EStG abschließend geregelt seien, Auszahlungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds seien darin nicht genannt. Die Besteuerung erfolge auf Grund des § 69 Abs. 6 EStG, einer Rechtsnorm sui generis…
…Fristen auch dann sichergestellt ist, wenn einzelne Kanzleiangestellte plötzlich ihrer Arbeit nicht nachkommen können. Dass im Berufungsfall ein weit über das normale Ausmaß hinausgehender plötzlicher Ausfall von Kanzleiangestellten eingetreten ist, der selbst bei entsprechender Personalvorsorge zwangsläufig zu Fristversäumnissen geführt hätte, kann im Berufungsfall nicht erkannt…
…12). Für Konkurse, die nach dem 31.12.2005 eröffnet werden, gilt nach § 19 Abs 1 Satz 3 iVm § 124b Z 130 idF AbgÄG 2005 das Insolvenz-Ausfallgeld in dem Kalenderjahr zugeflossen, für das der Anspruch besteht (vgl Doralt, aaO, § 19 Tz 30, S 27…
…zu beurteilen, ob die 6.000 Euro- Grenze der obigen Bestimmung deshalb überschritten wurde, weil die Zahlung des Insolvenz-Ausfallgeldfonds im Jahr 2004 zugeflossen ist (und dieser Betrag zu Recht nicht in jenem Jahr steuerlich erfasst worden ist, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist): §…