…sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht…
…zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. dazu VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Der…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse vielmehr das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Zwar sei nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind…
…um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Die Tochter der Berufungswerberin sei laut Auskunft der Schule im Oktober 2002 zur…
…1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Der…
…Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird, wobei die allgemein bildende Schulausbildung dazu gehört. Dabei muss jedoch auch das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Essentieller Bestandteil ist es dabei, dass die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden, wobei es nicht auf die…
…ab März 2010 bzw. für das Sommersemester 2010 lagen daher nicht vor. Für das Wintersemester 2010/2011 wurde zwar der Besuch der Schule belegt, jedoch keinerlei Nachweis für das Bemühen um den Ausbildungserfolg erbracht; insbesondere wurde kein Zeugnis für diesen Zeitraum vorgelegt. Die bloße Behauptung…
…es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Von einem solchen zielstrebigen Bemühen kann im vorliegenden Berufungsfall schon deshalb nicht gesprochen werden, weil im Verwaltungsverfahren weder vor dem Finanzamt noch vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz ein Abschlusszeugnis vorgelegt…
…sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten. Das anspruchsvermittelnde Kind muß innerhalb angemessener Zeit (insbes. durch laufenden Schulbesuch und Prüfungsantritte) versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen…
…4.2003 erließ das Finanzamt Innsbruck eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass im berufungsgegenständlichen Fall nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg ausgegangen werden könne, da der Sohn der Bw. die Matura am 20.6.2002 nicht bestanden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 18. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 28. September 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juni 2005 bis…
…Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Es müsse das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Zwar sei nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind müsse aber durch Prüfungsantritte innerhalb…
…sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsaubildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht…
… 34 Anm. 59). Im Fall des Besuches einer Maturaschule zeigt sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend; der Maturaschüler muss aber durch das Antreten zu Prüfungen innerhalb angemessener…
…wird auch bei einem Studienwechsel darauf abgestellt, dass sich das Kind einer Berufsausbildung mit dem ernstlichen und zielstrebigen nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzieht. Wird bei einem Doppelstudium eine Studienrichtung tatsächlich nicht mehr ernsthaft betrieben und ist ein Studienabschluss auch nicht mehr geplant…
…1 lit b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 21.10.1999, 97/15/0111; VwGH 21.1.2004, 2003/13/0157…
…1 lit. b FLAG ist, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 21.10.1999, 97/15/0111, 20.11.1996, 94/15/0130, 16…
…einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. VwGH 15.12.1987, 86/14/0059 und 21.10.1999, 97/15/0111…