…die Schule noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund dieser langen Ausbildungsdauer kann nicht von einem zielstrebigen Bemühen um den raschen Ausbildungserfolg ausgegangen werden. Bei Ausbildungen in modularer Form und weitgehendem zeitlichen Spielraum bei der Gestaltung des Ausbildungsablaufes muss die Planung dieses Ausbildungsablaufes auf den möglichst raschen…
…für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (vgl. VwGH 14.12.2015…
…Aufforderung nochmals ergangen. Erst nach den drei fruchtlosen Vorhalten sei die Familienbeihilfe für die Tochter zurückgefordert worden. Im Beschwerdeverfahren sei mit Vorhalt vom 25.10.2018 nochmals die Aufforderung zur Beweismittelvorlage bezüglich des Ausbildungserfolgs ergangen, der der Bf wiederum nicht nachgekommen sei. Laut Zentralem Melderegister…
…Abs. 1 lit.b FLAG besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinne des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Judikatur des VwGH das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist…
…besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten…
…sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht…
…zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. dazu VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Der…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse vielmehr das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Zwar sei nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind…
…um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Die Tochter der Berufungswerberin sei laut Auskunft der Schule im Oktober 2002 zur…
…1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Der…
…im Gesetz nicht näher definiert. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu in seiner ständigen Rechtsprechung mehrere Kriterien entwickelt, zu denen das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg zählt. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden. Eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung kann nur dann unterstellt werden, wenn ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Dazu gehört auch…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…Bestehen einer Prüfung allein könne nicht abgeleitet werden, dass der Tochter das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg abgesprochen werden könne, zumal sie gleichzeitig an der Universität Wien zahlreiche positiv absolvierte Prüfungen abgelegt habe, wie sich dies aus der Bestätigung vom…
…Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird, wobei die allgemein bildende Schulausbildung dazu gehört. Dabei muss jedoch auch das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Essentieller Bestandteil ist es dabei, dass die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden, wobei es nicht auf die…
…ab März 2010 bzw. für das Sommersemester 2010 lagen daher nicht vor. Für das Wintersemester 2010/2011 wurde zwar der Besuch der Schule belegt, jedoch keinerlei Nachweis für das Bemühen um den Ausbildungserfolg erbracht; insbesondere wurde kein Zeugnis für diesen Zeitraum vorgelegt. Die bloße Behauptung…
…es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Von einem solchen zielstrebigen Bemühen kann im vorliegenden Berufungsfall schon deshalb nicht gesprochen werden, weil im Verwaltungsverfahren weder vor dem Finanzamt noch vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz ein Abschlusszeugnis vorgelegt…
…sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten. Das anspruchsvermittelnde Kind muß innerhalb angemessener Zeit (insbes. durch laufenden Schulbesuch und Prüfungsantritte) versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen…