…den für Aus-/Fortbildung aufgewendeten Betrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 als Werbungskosten geltend. Es handelt sich dabei um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch der Seminare "Genialitäts-Training" (Teil 1 Genialitäts-Training mit ABC-Listen) vom 21. September 2006 und "Neues…
…wurden. Begründend führte das Finanzamt zum Fortbildungskurs in St. Christoph am Arlberg aus, dass laut vorliegendem Programm in der Zeit vom 14.3. - 18.3.2005 von 9:45 - 15:15 ausschließlich dem Teil Ärztesport (einschließlich eines Langlauf- und Riesenslalomwettbewerbes am 13.3.2005) gewidmet…
…Reisekosten (€ 92,96), Aus- und Fortbildungskosten (€ 6.888,10), Doppelte Haushaltsführung (€ 6.970,47) und sonstige Werbungskosten (€ 417,53) geltend. Dies begründete der Berufungswerber in der Beilage zur Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 auszugsweise wie folgt: "1. Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden…
… Aus- und Fortbildungskosten sind gem. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nur dann abzugsfähig, wenn diese Kosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten bzw. verwandten Tätigkeit erwachsen (z.B. Berufskraftfahrer erwirbt eine zusätzliche Lenkerberechtigung). Ihr Studium für Malerei und Graphik steht nach ha…
…00 und Ausgaben von € 814,40. Eine ähnliche Einnahmen-/Ausgabenrelation kann auch für das Jahr 2002 angenommen werden. II) einkommensteuerliche Würdigung: a) § 16 Abs. 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 für das Jahr 2002 lautet: (Werbungskosten sind auch) Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Streitjahr gültigen Fassung bestimmt, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten sind. Ausdrücklich normiert wird weiters, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang…
…Einnahmen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Streitjahr gültigen Fassung bestimmt, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten sind. Ausdrücklich normiert wird weiters, dass Aufwendungen, die im…
…abzugsfähige Ausbildungs- bzw. Fortbildungskosten darstellen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Jahr 2001 gültigen Fassung lautet: Werbungskosten sind auch "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Aufwendungen für Nächtigungen…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des…
…daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und diese…
…Abgabenbehörde I. Instanz würden unter Hinweis auf § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dann Werbungskosten darstellen, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stünden. Die Abzugsfähigkeit sei nur dann gegeben, wenn…
…neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist, und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Im Gegensatz zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist es bei Umschulungen nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Bildungsmaßnahme berufstätig ist; der Steuerpflichtige muss…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 normierten Abzugsverbotes für gemischt veranlasste Aufwendungen einem Abzug als Betriebsausgaben entgegensteht. Die strittigen Aufwendungen sind daher nicht als Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Bestattungsinstitut anzuerkennen. b. Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Fest steht im…
…Aufwendungen für Fachliteratur, sowie "Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung" in Höhe von 3.865,34 Euro als Werbungskosten geltend. Mit beiliegendem Schreiben führte die Bw. dazu aus: "Ich ersuche auch heuer wieder um Anerkennung meiner Ausgaben für mein Volkskundestudium. Trotz 40 Stunden Arbeitstag in der…
…4 EStG 1988 eingefügt, welche wie folgt lautet: "Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe…
…I Nr. 180/2004 zählen dazu auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Hingegen dürfen bei den einzelnen Einkünften…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten bzw. bei entsprechend größerer Fahrtstrecke mit Pauschbeträgen zu berücksichtigen. Gem. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus - und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten…
…ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind (s. sinngemäß Rz…
…nämlich zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart gemacht werden (BFH 28.11.1980, BStBl. 1981 II 368). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten u.a. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…