…einer Auflage an einen Dritten kleidet. Die Steuerschuld für den durch die Auflage Begünstigten entsteht in einem solchen Fall allerdings erst im Zeitpunkt der Ausführung der Auflage. Die Steuerschuld des Auflagenbegünstigten wird somit nicht schon durch die Zuwendung eines Anspruchs auf Erfüllung einer Auflage alleine…
…der Buchhändlerfachschule, so ist ihm zu entgegnen, dass bei ihm die vertraglichen Gestaltungen ganz anders als im üblichen Verlags- und Buchhandelsgeschäft sind. Üblicher Weise liefert ein Verleger nicht die gesamte Auflage an den Autor. 2. Erfassung von Einnahmen eines IST-Versteuers: Gemäß § 19 Abs. 2…
…Rentenbesteuerung, Rz 1618, 4. Auflage). An dieser Stelle sei nochmals auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen. Im Erkenntnis vom 1.12.1987, 86/16/0008 sei dem Verwaltungsgerichtshof bei einem Verhältnis von S 10.095.965,29 zu S 6.101.443,52 (ca. 60…
…daher auch die Übernahme von Leistungen an Dritten dann zur Gegenleistung, wenn die Leistungen an den Dritten in einer finalen Verknüpfung mit dem Grundstückserwerb steht, der Erwerber diese Leistung somit für das Grundstück aufwenden muss, um es zu erhalten. An Sachverhalt war im vorliegenden Berufungsfall…
…denen sich der Ort der jeweiligen Lieferungen wie folgt darstellt: Bei Kraftstoff, der von der Fa Y. T. G. unmittelbar an Dritte veräußert wird, findet die bewegte und somit die innergemeinschaftliche Lieferung zwischen der Fa X. KG in Deutschland und der Fa Y. T. G…
…Teil des ihr am 2. August 2007 als Bezugsberechtigte ausbezahlten Versicherungserlöses von € 13.500,00 am 13. August 2007 entsprechend einer Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer an den Bw. überwiesen hat. Dies ergibt sich aus den aktenkundigen, einschließlich der im Bemessungsakt…
…Teil des ihr am 2. August 2007 als Bezugsberechtigte ausbezahlten Versicherungserlöses von € 13.500,00 am 13. August 2007 entsprechend einer Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer an den Bw. überwiesen hat. Dies ergibt sich aus den aktenkundigen, einschließlich der im Bemessungsakt…
…Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Der eigenständige Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG erfasst (unter anderem) bei Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale den Vertrag zugunsten Dritter…
…Provisionen bar - ohne Empfangsbestätigung - an Sie ausbezahlt worden sein soll, der übrige Teil der Provisionen aber auf Konten bei italienischen und Schweizer Banken überweisen wurde. Bei der Zahlung auf das Konto einer italienischen Bank wurde außerdem festgestellt, dass aber nicht Sie sondern ein unbeteiligter Dritter…
… 5 GrEStG 1987 und Boruttau/Egly/Sigloch, Grunderwerbsteuergesetz, 11. Auflage § 11 Tz 354 ff und die dort angeführten Beispiele). Den gegenständlichen Berufungsfall entscheidet, ob das Finanzamt zu Recht die von Ing. K. A. an Dr. C. A. entrichtete Ausgleichszahlung von 6.000 € dem Tatbestand…
…einer Rente an seine Ehegattin BB übergeben. Die Rentenzahlungen seien durch den Unabhängigen Finanzsenat bereits unter der seinen Sohn betreffenden GZ. 234 behandelt worden. Dabei habe der Unabhängige Finanzsenat folgende Aussage getroffen: "Handelte es sich im vorliegenden Fall um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter…
…seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Auszahlung des Arbeitslohnes an einen Dritten, findet der Zufluss des Arbeitslohnes beim Arbeitnehmer auch dann im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung statt, wenn die Auszahlung des Arbeitslohnes an den Dritten vom Arbeitgeber oder vom Erfüllungsgehilfen dieses Arbeitgebers verweigert wird…
…ersten Tatbestand (Auflage) des § 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG zu subsumieren. Führt nach einer Schenkung unter einer Auflage der Beschenkte (und Auflagenbeschwerte) die ihm auferlegte Leistung durch Zuwendung an den Dritten aus, so ist für die Besteuerung der Zuwendung an den Dritten dessen Verhältnis…
…der Auflage als Gegenleistung im Sinne des §5 GrEStG anzusehen und somit der Grunderwerbsteuer zu unterziehen (vgl. Fellner, Kommentar, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuergesetz, RZ 21ff zu §5GrEStG). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Gegenleistung die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen…
…Grundmietzeit nach der vertraglichen Gestaltung über die geleistete Kaution keine rechtliche und wirtschaftliche Verfügung treffen. Formalrechtlich könnte die Bw. - wie von ihr mehrmals eingewendet worden ist - das Leasinggut zwar an einen Dritten verkaufen. In diesem Fall würde sie - wenn der Verkehrswert über den Restwert liegt…
…Die Bw habe Brandschutzplatten von der KG gekauft, zugeschnitten, und teilweise an Dritte sowie teilweise wieder an die KG verkauft. Er sei aufgrund des Ersuchens von WT und DL für den Geschäftsbetrieb der I-GmbH tätig geworden. WT habe ihn "aufgrund einer Bitte des DL…
…verpflichtete. Andererseits gaben in Punkt V. die von der Übernahme weichenden Geschwister des Übernehmers einen Pflichtteilsverzicht ab und der Übergeber nahm diesen ausdrücklich und kraft Vertrages an. Der bäuerliche Übergabsvertrag stellt einen Anwendungsfall eines echten Vertrages zugunsten Dritter dar; er ist eine verfrühte Erbfolge, eine…
…verpflichtete. Andererseits gaben in Punkt V. die von der Übernahme weichenden Geschwister des Übernehmers einen Pflichtteilsverzicht ab und der Übergeber nahm diesen ausdrücklich und kraft Vertrages an. Der bäuerliche Übergabsvertrag stellt einen Anwendungsfall eines echten Vertrages zugunsten Dritter dar; er ist eine verfrühte Erbfolge, eine…
…sei. Mit Schreiben vom 26. Juli 2002 wurde der Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz eingereicht. Darin wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Maßgeblich für die Beteiligungshöhe und damit die Besteuerung sei das wirtschaftliche Eigentum (vergleiche Doralt, Einkommensteuergesetz 3.Auflage, …
…ist eine Zuwendung mit der Auflage, den Unterhalt eines Dritten zu bestreiten, nur insoweit steuerpflichtig, als sie den Wert der Unterhaltsleistung an den Dritten übersteigt. Die Auflage ist insoweit nicht abzugsfähig, als sie dem mit der Auflage Beschwerten selbst zugute kommt, z.B. die Auflage…