…der Bw. keine Rechte ableiten. Ein Fehler der Gemeinde S. liegt daher nicht vor. Der Umstand der möglichen jedoch im Berufungsfalle fehlenden Aufklärung durch die Gemeinde S. hat keinerlei Auswirkung auf die Rechtsfolgen des § 9 Abs 1 GebG. Auch kann die Gemeinde S. niemals zum…
…Falschangaben bei den Sonderausgaben ganz erheblich. Der Bw. kommt auch seiner Mitwirkungspflicht betreff Aufklärung des abgabenrechtlichen Sachverhaltes durch Nichtbeantwortung der an ihn gestellten Vorhalte nicht nach. Es ist nämlich betreff der Anerkennung der behaupteten Werbungskosten nicht einfach damit abgetan, dass Belege über den Ankauf von…
…möglichen jedoch im Berufungsfalle fehlenden Aufklärung durch die Gemeinde hat keinerlei Auswirkung auf die Rechtsfolgen des § 9 Abs 1 GebG. Keinesfalls kann die Gemeinde - auch bei falschen Auskünften - selbst zum Gebührenschuldner werden. Die dem Gedanken der Bürgerfreundlichkeit entsprechende Belehrung, Aufklärung oder auch Aufforderung zur nachträglichen…
…liegt es daher an ihm, sich nicht auf eine bloße Behauptung zu beschränken, sondern die Behörde durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen von der Richtigkeit seines Vorbringens zu überzeugen. Verletzt der Abgabenpflichtige diese Mitwirkungspflicht, hat die Behörde den Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung…
…idF BGBl. I Nr. 142/2000 verstoßen. Zudem berechtigt die unterlassene Aufklärung der Bw zu den vorgehaltenen Einnahmendifferenzen zwischen Bankkontoeingängen und Erlösen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Annahme ungeklärter, steuerpflichtiger Betriebseinnahmen nicht nur in dieser Höhe sondern darüber hinaus auch für weitere, allenfalls unentdeckt…
…2000, 95/14/01459). Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben oder ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die nur der Abgabepflichtige aufklären kann, oder die Behauptungen des Abgabepflichtigen mit den Erfahrungen des täglichen Lebens nicht in Einklang zu bringen sind, sind die Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten des Abgabepflichtigen…
…Verhandlungsunfähigkeit des A auszugehen. Da dieser einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Berufungsbehörde hat, ist eine dem Gesetz entsprechende Aufklärung des verfahrensgegenständlichen Vorwurfes gegen den Berufungswerber bzw. sein Nachweis mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht möglich. Da gemäß § 98 Abs…
…sein Konto zu Nutze gemacht und Zahlungseingänge des Geschäftskontos in seinem steuerlichen Rechenwerk nicht erfasst. Die gewünschte Auskunft trägt unmittelbar zur Aufklärung der Tat bei und besteht daher ein unmittelbarer Zusammenhang der Einsichtnahme in die Bankkonten und der gewünschten Auskunft mit der zur Last gelegten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des Dr.R, vertreten durch Mag. Heinz Kobleder Stb GmbH, Steuerberatungskanzlei…
…oder Vorbestrafung des Täters wegen der Tat im Ausland) nicht vorliegen und nicht bereits die Möglichkeit besteht, das Finanzstrafverfahren aufgrund ausreichender Aufklärung des Sachverhaltes und gegebenem Parteiengehör mittels Strafverfügung (§ 143 Abs.1 FinStrG letzter Halbsatz) zu beenden oder die Akten unter Beifügung einer Stellungnahme des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. UL und die weiteren Mitglieder HR Mag. GF, Dr. RB und Ing. K im Beisein der Schriftführerin MH über die Berufung der EÖ, W, vertreten durch Dr. WH, vom 16. Jänner 2006 gegen die Bescheide…
…genutzt werden konnte, wenngleich diese - im Zweifel zu seinen Gunsten offenbar auch durch K initiierte - nachträgliche Meldung als Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes und damit als mildernd bei der Strafbemessung zu werten ist. Der Spruchsenat hat daher betreffend die Lohnzahlungszeiträume Juni bis Oktober…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn H.B., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5…
…nicht von der Finanzverwaltung gewährt bzw. vorgeschrieben und kann daher eine Aufklärungen über Änderungen in diesen Bereichen keine Voraussetzung für die Festsetzung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer sein. Ein Fall einer falschen Rechtsbelehrung wie im Sachverhalt des von der Bw. ins Treffen geführten Urteils VfGH 17…
…VwGH 11.11.2008, 2006/13/0046 mwN). Hinsichtlich des als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhaltes einer Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen gilt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige zur Aufklärung beizutragen hat, der sich auf die unklare Vereinbarung beruft, andererseits er diese gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten Rf. über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Josef Abfalter, 4291 Lasberg, Dornachweg 5, vom 20. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Reinhard Schatzl, vom 3. August 2007 betreffend Einkommensteuer…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen LP, Leasingarbeiter, geb. 1234, EAS, vertreten durch Mag. Thomas Burkowski, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Gerstnerstrasse 20, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15…
…als Eigentumswohnung voraus. Dahin gestellt bleiben können somit die Ausmaße der im Wohnhaus des Bw. sich befindlichen Wohnungen und war eine Aufklärung der Widersprüche zwischen den Angaben des Bw. und den im Akt erliegenden Dokumenten entbehrlich. Angemerkt wird noch, dass an der für das Streitjahr…
…zu schätzen. Zu schätzen ist nach Abs.2 leg.cit. insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind. Stellt nun die Abgabenbehörde fest, dass ein…
Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…