…iVm § 302 Abs. 2 lit. c BAO und brachte vor: Der Bw. stelle gemäß § 299 BAO den Antrag auf Aufhebung der Berufungsentscheidung vom 30. November 1998 betreffend die Jahre 1995 und 1996, erlassen von der Abgabenbehörde II. Instanz, Berufungskommission für NÖ, Berufungssenat VIIa, iVm § 302…
…da die Bw. die Aufhebung von Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt habe, nach § 299 BAO jedoch von der Abgabenbehörde erster Instanz nur Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben werden können. Mit Bescheiden je vom 6. Oktober 2005 wies das Finanzamt für…
…auch für die Änderung bzw. Aufhebung von Berufungsentscheidungen. Der Bw. führt in seinem Schriftsatz vom 27. März 2007 aus: "Auf Grund der eindeutigen Rechtslage wird die Abänderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2000 von Herrn g laut beiliegender Steuererklärung beantragt. Es wird dabei auf die…
…auf Aufhebung von Berufungsentscheidungen (§ 289 Abs. 2 BAO) sind in der BAO nicht vorgesehen; § 299 Abs. 1 BAO betrifft nämlich nur Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz und nicht solche der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Anträge auf "Abänderung" von Abgabenbescheiden können zwar auch auf Abänderung von Berufungsentscheidungen…
…0345; VwGH 28.6.2007, 2005/16/0187). Anbringen sind vor allem dann zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (vgl. zB VwGH 26.6.2003, 2003/16/0030). Anträge auf Aufhebung von Berufungsentscheidungen (§ 289 Abs. 2 BAO) sind in der BAO nicht vorgesehen; § 299 Abs. 1…
…daraus ergeben könnten, dass die Abgabenbehörde über Anbringen nicht unverzüglich entscheidet bzw. entscheiden kann) dies erforderlich ist (beispielsweise bei Anbringen, die eine Änderung oder Aufhebung von Grundlagenbescheiden abgeleiteter Bescheide gemäß § 295 BAO anregen). Beide Voraussetzungen für die Änderung des gegenständlichen Bescheides liegen vor. Die Änderung…
…überreicht, weshalb er der Gebührenschuldner für die gesamte Gebühr in Höhe von insgesamt € 1.440,00 ist. Zum Einwand der mehrfachen Gebührenpflicht im Fall der Aufhebung einer Berufungsentscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof und anschließender neuerlichen Abweisung der Berufung im fortgesetzten Verfahren wird darauf hingewiesen, dass…
…von Aussetzungszinsen vorliegen wurde bereits oben ausgeführt. Letztlich wurde das bestehen einer Einzelfirma unter dem Namen des Bw mit Berufungsentscheidung vom 29. Juli 2002 (siehe Feststellungen aus dem Akteninhalt) bestätigt. Aufgrund dieser objektiven Betrachtungsweise gehen auch die anderen Einwendungen des Bw betreffend die Aufhebung von…
…gegenständlichen Berufungssache ist strittig, ob zwischen dem Bw. und den Rechnungslegern eine umsatzsteuerliche Leistungsbeziehung bestanden hat. Eine Serie von Berufungsentscheidungen des UFS die zu gleichgelagerten Berufungen ergangen ist, wurde zwischenzeitlich durch den VwGH betreffend der Umsatzsteuer wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben (vgl. VwGH vom 25…
…Sie kann lediglich beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen. "Neue" Wiederaufnahmegründe könnten (nach Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung…
…Sie kann lediglich beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen. "Neue" Wiederaufnahmegründe könnten (nach Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung…
…der Gewerbeordnung unterliege, seien die von ihr an die Genossenschaftsmitglieder geleisteten Warenrückvergütungen nach der - mit dem AbgÄG 1974 eingefügten Bestimmung des § 11 Abs. 8 KStG 1966 nicht abzugsfähig. Gegen die Berufungsentscheidungen erhob die Bw. Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und brachte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des…
…soweit für das Berufungsverfahren relevant - aus, dass mit Bescheid vom 4. Mai 2012 von Amts wegen die Aufhebung von Nebengebühren (Aussetzungszinsen 1995 bis 2012) zur Steuernummer 1 (Anmerkung: für Einkommensteuer) auf Grund der Berufungsentscheidungen vom 16. April 2012 und 23. April 2012 erfolgt sei. Am…
…11, 12, 13). Die Aufhebung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies unabhängig davon, ob sie von Amts wegen oder auf Antrag erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung und Anführung der ermessensrelevanten Umstände. Diese…
…dem 1. Jänner 2003 geltenden Rechtslage durch den Berufungssenat zu entscheiden war und diese Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof oder den Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wird, innerhalb eines Monates ab Zustellung der Aufhebung gestellt werden. Anträge auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung können abweichend von § 284 Abs. 1 Z…
…zu berücksichtigen sein werden), wird dies als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO für das streitgegenständliche Jahr vom Finanzamt zu beachten sein (zuständig für die Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO - auch für die Abänderung von Berufungsentscheidungen - ist stets die Abgabenbehörde I. Instanz (Ritz, § 295a Tz 44). Zur…
…1 BAO, wonach Abänderungen von Bescheiden nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig sind. Nach diesem Zeitpunkt wären sie zufolge § 209a Abs. 2 BAO nur zulässig, wenn der Antrag auf Aufhebung vor Eintritt der Verjährung gestellt wird. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…Aufhebung von Abgabenbescheiden. Nach § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 Euro (ab BGBl I 2001/59; davor 20,00 Euro) nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von…
…Fehlberechnung von Selbstberechnungsabgaben wegen unrichtiger Rechtsauskunft eines Finanzamtes oder eines Wirtschaftstreuhänders, verspätete Überweisung eines verlässlichen Kreditinstitutes) mit der Verhängung eines Säumniszuschlages zur Vorteilsabschöpfung (Zinsgewinn bei verspäteter Entrichtung). Die Berufung war daher spruchgemäß abzuweisen. Eine Zustellung von Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates über Finanzonline ist gesetzlich nicht…
…die Einkommensteuer sowie die Anspruchszinsen ab. Die "Bescheiderstellungen" wären aufgrund von Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates erfolgt. Die Berufung könne daher nach Lage des Falles nicht erfolgversprechend sein. c) Berufung gegen die AE-Abweisungsbescheide vom 30.11.2006 Gegen die beiden Bescheide vom 30.11.2006…